IFRS IC-Sitzung — 5. und 6. März 2019

Beginn:

Ende:

Ort: London

IFRS IC meeting (blue)

 

Das IFRS Interpretations Committee hat am 5. und 6. März 2019 in London getagt und 13 Themen erörtert, darunter drei neue Bitten um Klarstellung.

Finalisierung von Agendaentscheidungen

Das Committee hat acht vorläufige Agendaentscheidungen finalisiert:

  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen — Veräußerung von Ergebnissen durch einen gemeinsamen Betreiber. Wenn sich die Ergebnisse, die ein gemeinsamer Betreiber in einem Berichtszeitraum erhält, von den Ergebnissen unterscheidet, auf die er Anspruch hat, erfasst der gemeinsame Betreiber Erlöse, die die Übertragung der Ergebnisse an seine Kunden in jedem Berichtszeitraum widerspiegeln, d. h. Erlöserfassung nach IFRS 15.
  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen — Schulden in Bezug auf den Anteil eines gemeinsamen Betreibers an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit. IFRS 11 schreibt vor, dass ein gemeinsamer Betreiber seine Schulden bilanziert, zu denen auch diejenigen gehören, für die er die Hauptverantwortung trägt.
  • IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte — Recht des Kunden, auf die Software des Lieferanten in einer Cloud zuzugreifen. In einer Cloud-Computing-Vereinbarung, für die der Kunde keine Software (und somit keinen Vermögenswert) erhält, erhält der Kunde eine Dienstleistung, und die Vereinbarung enthält kein Leasingverhältnis.
  • IFRS 9 Finanzinstrumente — Physische Erfüllung von Verträgen zum Kauf oder Verkauf eines nichtfinanziellen Postens. Wenn ein Unternehmen eine Vereinbarung eingeht, einen nichtfinanziellen Posten in Zukunft zu einem festen Preis zu kaufen oder zu verkaufen, ist es zum Zeitpunkt der physischen Erfüllung für ein Unternehmen nicht sachgerecht, (a) den zuvor erfolgswirksam erfassten kumulierten Gewinn oder Verlust aus dem Derivat umzukehren und (b) eine entsprechende Anpassung entweder der Erlöse (im Falle eines Verkaufsvertrags) oder der Vorräte (im Falle eines Kaufvertrags) vorzunehmen.
  • IAS 23 Fremdkapitalkosten — Erlöse, die im Zeitablauf erfasst werden. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, wenn es sich die Fremdkapitalaufnahme auf den Bau einer Wohnanlage mit mehreren Einheiten bezieht, deren Erlöse im Zeitablauf erfasst werden.
  • IFRS 9 Finanzinstrumente — Anwendung der Vorschrift in Bezug auf hohe Wahrscheinlichkeit, wenn ein bestimmtes Derivat als Sicherungsinstrument designiert ist. Bei einem Cashflow-Hedge kann eine geplante Transaktion abgesichert werden, wenn und nur wenn sie hochwahrscheinlich ist, was die Berücksichtigung der Unsicherheit über den Zeitpunkt und die Höhe der geplanten Transaktion erfordert. Darüber hinaus kann im in der Einreichung vorgelegten Faktenmuster der prognostizierte Energieumsatz nicht allein als Prozentsatz des Umsatzes eines Zeitraums spezifiziert werden.
  • IFRS 9 Finanzinstrumente — Kreditverbesserung bei der Bewertung der erwarteten Kreditverluste. Wenn eine Kreditverbesserung nach den IFRS separat zu erfassen ist, darf ein Unternehmen die von ihm erwarteten Cashflows nicht in die Bewertung der erwarteten Kreditverluste einbeziehen.
  • IFRS 9 Finanzinstrumente — Heilung eines wertgeminderten finanziellen Vermögenswerts. Die Umkehrung der Auflösung der Diskontierung wird als Auflösung der Kreditwertminderung bei Heilung des Vermögenswertes dargestellt.

Zusätzliche Erklärung

In das IFRIC Update wird folgende Erklärung aufgenommen:

Der Prozess der Veröffentlichung einer Agendaentscheidung kann oft zu erläuterndem Material führen, das neue Informationen bietet, die sonst nicht verfügbar wären und von denen anderweitig nicht vernünftigerweise hätte erwartet werden können, diese zu erhalten. Aus diesem Grund könnte ein Unternehmen zu der Überzeugung kommen, dass es eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode als Ergebnis einer Agendaentscheidung ändern muss. Es ist davon auszugehen, dass ein Unternehmen Anspruch auf genügend Zeit hat, um diese Entscheidung zu treffen und entsprechende Änderungen umzusetzen (z.B. kann es erforderlich sein, dass ein Unternehmen neue Informationen zusammentragen oder seine Systeme anpassen muss, um eine Änderung umzusetzen).

Neue Sachverhalte

Der Committee hat drei neue Themen erörtert. In jedem Fall entschied das Committee, keine Interpretation oder Änderung zu entwickeln, sondern einen vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen:

  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages. Wenn die Erlöse im Laufe der Zeit erfasst werden (in diesem Fall aus einem Immobilienverkauf, wobei die Output-Methode zur Beurteilung des Fortschritts verwendet wird), werden alle Kosten, die zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung anfallen, zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
  • IFRS 16 Leasingverhältnisse — Unterirdische Rechte. Wenn ein Vertrag zwischen einem Grundstückseigentümer und einer anderen Partei der anderen Partei das Recht einräumt, eine Ölpipeline für 20 Jahre in einem bestimmten unterirdischen Bereich zu verlegen, wobei sich der Grundstückseigentümer das Recht vorbehält, die Fläche des Grundstücks über der Pipeline zu nutzen, enthält dieser Vertrag ein Leasingverhältnis.
  • IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer — Auswirkung eines möglichen Abschlags auf die Klassifizierung eines Plans. Das Bestehen eines potenziellen Abschlags, wenn das Verhältnis von Planvermögen zu Planverbindlichkeiten ein bestimmtes Niveau übersteigt, auf den Beitrag, den ein Unternehmen zu einem Pensionsplan leisten muss, schließt nicht aus, dass der Plan ein beitragsorientierter Plan ist.

Fortsetzung von Erörterungen

Gehaltene Kryptowährungen. Das Committee entschied, einen vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, die besagt, dass eine Kryptowährung nicht den Definitionen von Bargeld oder einem finanziellen Vermögenswert entspricht, aber der Definition eines immateriellen Vermögenswertes. Dementsprechend gilt IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte für Bestände einer Kryptowährung, es sei denn, die Kryptowährung wird im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs als zur Veräußerung verfügbar gehalten, in diesem Fall gilt IAS 2 Vorräte.

Künftige Erörterungen

Der Stab arbeitet an möglichen Änderungen von IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse, um mehr Leitlinien zur Verfügung zu stellen, wenn ein Stichtagskurs nicht beobachtbar ist.

Der Stab hat auch eine Einreichung im Zusammenhang mit einer Fremdwährungssicherung eines nicht finanziellen Vermögenswertes erhalten. Der Stab ist dabei, den Sachverhalt zu analysieren.

 

Tagesordnung für die Sitzung

 

Dienstag, 5. März 2019

Vormittagssitzung (10:45h-13:00h)

  • Einführung und IFRIC Update vom Januar 2019
  • Neue Sachverhalte:
    • IFRS 15 — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages
  • Finalisierung von Agendaentscheidungen:
    • IAS 23 — Erlöse, die im Zeitablauf erfasst werden
  • Fortsetzung von Erörterungen:
    • Gehaltene Kryptowährungen

Nachmittagssitzung (14:00h-17:40h)

  • Neue Sachverhalte (Fortsetzung):
    • IFRS 16 — Unterirdische Rechte
    • IAS 19 — Auswirkung eines möglichen Abschlags auf die Klassifizierung eines Plans
  • Finalisierung von Agendaentscheidungen (Fortsetzung):
    • IAS 38 — Recht des Kunden, auf die Software des Lieferanten in einer Cloud zuzugreifen
    • IFRS 11 — Veräußerung von Ergebnissen durch einen gemeinsamen Betreiber
  • Administrativer Sitzungsteil:
    • Aktueller Stand der Arbeiten

Mittwoch, 6. März 2019

Vormittagssitzung (9:00h-12:15h)

  • Finalisierung von Agendaentscheidungen (Fortsetzung):
    • IFRS 11 — Schulden in Bezug auf den Anteil eines gemeinsamen Betreibers an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit
    • IFRS 9 — Anwendung der Vorschrift in Bezug auf hohe Wahrscheinlichkeit, wenn ein bestimmtes Derivat als Sicherungsinstrument designiert ist
    • IFRS 9 — Physische Erfüllung von Verträgen zum Kauf oder Verkauf eines nicht finanziellen Postens
    • IFRS 9 — Kreditverbesserung bei der Bewertung der erwarteten Kreditverluste
    • IFRS 9 — Heilung eines wertgeminderten finanziellen Vermögenswerts

Die Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zugehörige Themen

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