Überblick

Date recorded:

Das IFRS Interpretations Committee hat am 1. und 2. Dezember 2020 per Videokonferenz getagt.

Das Committee die Rückmeldungen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung und vier neue Sachverhalte diskutiert.

Finalisierung von Agendaentscheidungen

Finanzierungsvereinbarungen für die Lieferkette - Reverse-Factoring: Im Juni 2020 veröffentlichte das Committee eine vorläufige Agendaentscheidung, in der die Darstellung von Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring in der Darstellung der finanziellen Lage, der Kapitalflussrechnung und die damit verbundenen Angaben analysiert wird. Das Committee entschied, die vorläufige Agendaentscheidung mit einigen vorgeschlagenen Formulierungsänderungen zu finalisieren.

Neue Sachverhalte

IAS 1 — Klassifizierung von Schulden mit Klauseln als kurz- oder langfristig: Das Committee stimmte allgemein der Analyse zu, wie ein Unternehmen in den genannten drei Fällen bestimmt, ob es "das Recht zur Verschiebung der Tilgung" hat, wenn eine langfristige Verbindlichkeit an eine Bedingung geknüpft ist und ihre Erfüllung der Bedingung zu Zeitpunkten nach dem Berichtsdatum unter Anwendung des geänderten IAS 1 geprüft wird.

IAS 19 — Zuordnung von Leistungen zu Dienstleistungsperioden: Das Committee stimmte der Schlussfolgerung zu, welchen Dienstperioden ein Unternehmen eine Leistung bei einem leistungsorientierten Plan, in einem Szenario, in dem die Höhe der Pensionsleistung, auf die ein Arbeitnehmer Anspruch hat, von der Dauer der Dienstzeit vor der Pensionierung abhängt, zuordnen sollte, aber äußerte Bedenken, dass dies von der allgemeinen Sichtweise in der Praxis abweichen könne.

IAS 38 — Konfigurations- oder Anpassungskosten in einer Cloud-Computing-Vereinbarung: Die Committe-Mitglieder stimmten der Analyse zu, wie ein Kunde die Kosten für die Konfiguration und Anpassung der Anwendungssoftware der Anbieter, auf die er in Zukunft Zugriff erhält, bilanzieren sollte, und unterstützten den Verweis auf IFRS 15 für die Identifizierung und zeitliche Bestimmung der durch den Anbieter erbrachten Leistung.

IFRS 9 — Absicherung von Schwankungen der Cashflows aufgrund von Realzinssätzen: Das Committee stimmte der Schlussfolgerung zu, dass eine Absicherung der Variabilität der Cash-Flows, die sich aus den Änderungen des Realzinses aufgrund des Inflationsindex ergibt, nicht als Cash-Flow-Hedge bilanziert werden können.

Bei allen neuen Sachverhalten stimmte das Committee zu, dass die Prinzipien und Vorschriften in den einschlägigen Standards eine angemessene Grundlage bieten, um die sachgerechte Bilanzierung des Sachverhalts zu bestimmen, und dass man eine vorläufige Agendaentscheidung veröffentlichen sollte, aus der hervorgeht, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.