Das IFRS Interpretations Committee hat am 15. und 16. März 2022 per Videokonferenz getagt.
Das Committee hat vier Themen erstmalig erörtert und außerdem die Stellungnahmen, die zu einer vorläufigen Agendaentscheidung eingegangen sind, diskutiert.
Erstmalige Erwägung
IFRS 17 — Umfang der Leistungen aus einer Gruppe von Rentenversicherungsverträgen: Das Committee erhielt eine Einreichung zur Frage, wie unter Anwendung von IFRS 17:B119(a) die Menge der im Rahmen einer Gruppe von Sofortrentenverträgen gewährten Leistungen zu ermitteln ist. Der Stab ist zu dem Schluss gekommen, dass ein Unternehmen bei der Bestimmung der Menge der in jeder Periode gewährten Leistungen den Ansatz der konstanten jährlichen Leistung anwendet. Nach diesem Ansatz werden die Leistungen anhand des für die Periode zu zahlenden Anspruchsbetrags bestimmt. Die meisten Mitglieder des Committees stimmten der Analyse des Stabs zu. Das Committee entschied, eine vorläufige Agendaentscheidung in diesem Sinne zu veröffentlichen.
IFRS 9 und IFRS 16 — Mietkonzessionen: Leasinggeber und Leasingnehmer: Das Committee erhielt eine Einreichung zur Anwendung von IFRS 9 und IFRS 16 sowohl durch einen Leasinggeber als auch durch einen Leasingnehmer bei der Bilanzierung einer bestimmten Mietkonzession. Der Stab ist zu dem Schluss gekommen, dass der Leasinggeber die erwarteten Kreditverluste aus den Forderungen aus Mietleasingverhältnissen schätzt, indem er seine Erwartungen hinsichtlich des Erlasses von Leasingzahlungen berücksichtigt. Der Leasinggeber wendet außerdem sowohl die Ausbuchungsvorschriften in IFRS 9 als auch die Vorschriften zur Änderung von Leasingverhältnissen in IFRS 16 für die gewährte Mietkonzession an. Das Committe entschied, eine diesbezügliche vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen. Das Committee kam außerdem zu dem Schluss, dass für die Bilanzierung der erlassenen Leasingzahlungen durch den Leasingnehmer ein Standardsetzungsprojekt (im Rahmen der jährlichen Verbesserungen) notwendig ist, da die Prinzipien und Vorschriften in IFRS 16 alternativ interpretiert werden können.
IAS 32 — Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Einstufung von öffentlichen Anteilen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital: Das Committee erhielt eine Einreichung mit der Frage, ob eine SPAC öffentliche Anteile, die sie ausgibt, als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapitalinstrumente unter Anwendung von IAS 32 klassifiziert. Der Stab kam zu dem Schluss, dass diese Frage zu eng gefasst ist, als dass der Ausschuss sie isoliert betrachten könnte, und dass sie besser im Rahmen des IASB-Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital behandelt werden sollte. Alle Mitglieder des Committees stimmten dem zu.
Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb: Das Committee erhielt eine Einreichung zur Frage, wie ein Unternehmen Optionsscheine beim Erwerb einer SPAC bilanziert. Der Stab analysierte die Bilanzierung Schritt für Schritt und kommt zu dem Schluss, dass IFRS 2 bei der Bilanzierung von Instrumenten angewendet wird, die zum Erwerb der Börsennotierungsdienstleistung ausgegeben werden, und IAS 32 bei der Bilanzierung von Instrumenten, die zum Erwerb von Barmitteln und zur Übernahme von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den SPAC-Optionsscheinen ausgegeben werden. Das Committee beschloss, eine entsprechende vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, zog es aber vor, die Analyse einer Variante (des umgekehrten Erwerbs) nicht in die vorläufige Agendaentscheidung aufzunehmen.
Stellungnahmen zu vorläufigen Agendaentscheidungen
IAS 7 — Sichteinlagen mit Nutzungsbeschränkungen: Im September 2021 veröffentlichte das Committee eine vorläufige Agendaentscheidung zu der Frage, ob ein Unternehmen Sichteinlagen mit Nutzungsbeschränkungen als Bestandteil der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einbezieht. Die meisten Stellungnehmenden zu der vorläufigen Agendaentscheidung stimmten der fachlichen Analyse und den Schlussfolgerungen zu (oder stimmten ihnen nicht nicht zu), äußerten jedoch einige Bedenken. Das Committe beschloss die Finalisierung der Agendaentscheidung.
Administrativer Sitzungsteil
Laufende Arbeiten: Die folgende neue Angelegenheit ist dem Committee noch nicht vorgelegt worden: An den Katasterwert gebundene Leasingzahlungen (IFRS 16).