Das IFRS Interpretations Committee hat am 28. und 29. November 2023 in London getagt.
Das IFRS Interpretations Committee erörterte zwei neue Themen, finalisierte eine Agendaentscheidung und gab Rückmeldung zu drei Projekten des IASB.
Erstmalige Erwägung:
- IAS 37 — Klimabezogene Zusagen: Das IFRS Interpretations Committee erhielt eine Einreichung mit der Frage, wie IAS 37 auf klimabezogene Zusagen angewendet wird, und zwar in einem Fall, in dem ein Unternehmen, das Haushaltsprodukte herstellt, öffentlich eine Selbstverpflichtung bezüglich eines Netto-Null-Übergangs erklärt. Der Hersteller hat einen detaillierten Plan für die Änderung des Herstellungsverfahrens veröffentlicht, um innerhalb von neun Jahren eine Emissionsreduzierung von 60 % zu erreichen und Emissionsgutschriften zu kaufen, um seine verbleibenden Emissionen nach diesen neun Jahren auszugleichen. Der Einreicher stellte die Frage, i) ob die öffentliche Bekanntgabe einer Netto-Null-Übergangsverpflichtung eine faktische Verpflichtung im Sinne von IAS 37 schafft; ii) ob eine faktische Verpflichtung, die durch eine Netto-Null-Übergangsverpflichtung geschaffen wird, die Kriterien von IAS 37 für den Ansatz einer Rückstellung erfüllt; und iii) ob, falls eine Rückstellung angesetzt wird, die zu ihrer Erfüllung erforderlichen Ausgaben als Vermögenswert oder als Aufwand erfasst werden, wenn die Rückstellung angesetzt wird. Der Stab analysierte, dass das Bestehen einer faktischen Verpflichtung von verschiedenen Tatsachen und Umständen abhängt. Die Kriterien der gegenwärtigen Verpflichtung und des wahrscheinlichen Mittelabflusses sind erst nach neun Jahren und danach dann erfüllt, wenn das Unternehmen Treibhausgase emittiert. Die meisten Mitglieder des IFRS Interpretations Committee stimmten der Analyse des Papiers zu und einigten sich auf die Veröffentlichung einer vorläufigen Agendaentscheidung.
- IFRS 8 — Angabe von Erträgen und Aufwendungen aus berichtspflichtigen Segmenten: Das IFRS Interpretations Committee erhielt eine Einreichung mit der Frage nach der Anwendung von IFRS 8:23, der einem Unternehmen vorschreibt, eine Gewinn- oder Verlustgröße für jedes berichtspflichtige Segment auszuweisen und bestimmte Beträge für jedes berichtspflichtige Segment anzugeben. Der Einsender gab an, dass er in seinem Rechtskreis Unterschiede bei der Anwendung von zwei Aspekten von IFRS 8:23 beobachtet: (a) wie die Vorschrift zu lesen ist, dass ein Unternehmen die festgelegten Beträge unter Anwendung von IFRS 8:23(a)-(i) für jedes berichtspflichtige Segment anzugeben hat; und (b) wie die "wesentlichen Posten" unter Anwendung von IFRS 8:23(f) zu bestimmen sind. Der Stab analysierte, dass die Prinzipien und Vorschriften der IFRS-Rechnungslegungsstandards eine angemessene Grundlage für ein Unternehmen darstellen, um die Bilanzierungsmethode oder die Angabenvorschriften für die oben genannte Einreichung zu bestimmen. Der Stab empfahl, das Arbeitsprogramm nicht um ein Standardsetzungsprojekt zu erweitern und stattdessen eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen. Die Mitglieder des IFRS Interpretations Committee führten eine lebhafte Diskussion über IFRS 8:23(f) und vertraten unterschiedliche Ansichten. 7 von 13 Mitgliedern des IFRS Interpretations Committee stimmten der Veröffentlichung der vorläufigen Agendaentscheidung zu.
Finalisierung von Agendaentscheidungen:
- IAS 27 — Fusion zwischen Mutter- und Tochterunternehmen im separaten Abschluss: In seiner Sitzung im Juni 2023 erörterte das IFRS Interpretations Committee eine Einreichung zu der Frage, wie ein Unternehmen IAS 27 anwendet, um einen Zusammenschluss mit seinem Tochterunternehmen (das einen Geschäftsbetrieb enthält) in seinem Einzelabschluss zu bilanzieren, und ob der Zusammenschluss als Unternehmenszusammenschluss unter Anwendung von IFRS 3 zu bilanzieren ist oder ob das Mutterunternehmen die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zu ihren früheren Buchwerten ansetzen sollte (Buchwertmethode). In der Sitzung stimmten die Mitglieder des IFRS Interpretations Committee im Allgemeinen mit der Analyse des Stabs überein. Die Stellungnehmenden zur Agendaentscheidung äußerten sich zu verschiedenen Perspektiven der Agendaentscheidung. Der Stab empfahl, die Agendaentscheidung mit einigen Änderungsvorschlägen zu finalisieren. Die meisten Mitglieder des IFRS Interpretations Committee stimmten der Finalisierung der Agendaentscheidung zu.
Rückmeldungen zu Projekten des IASB:
- Klimabezogene unnd sonstige Unsicherheiten im Abschluss: Der IASB erörterte bei seiner Sitzung im September 2023 potenzielle Maßnahmen, die er ergreifen könnte, um Bedenken hinsichtlich der Berichterstattung über die Auswirkungen klimabezogener Risiken im Abschluss auszuräumen. Der IASB beschloss, das IFRS Interpretations Committee zu der Frage zu konsultieren, wie Unternehmen die Vorschriften in IAS 36 zur Bewertung des Nutzungswerts anwenden, wenn ein Vermögenswert über einen längeren Zeitraum stark schwankenden künftigen Cashflows unterliegt. Der IASB bittet das IFRS Interpretations Committee um Rückmeldung zu den Bedenken, die in Bezug auf die mangelnde Einhaltung der Vorschriften aufgrund von Missverständnissen der Vorschriften, Einschränkungen der Vorschriften und unzureichend klaren Vorschriften in den IFRS-Rechnungslegungsstandards festgestellt wurden. Die Mitglieder des IFRS Interpretations Committee gaben Rückmeldung zu den Unsicherheiten bei der Wertminderungsbeurteilung, die durch die klimabezogenen Themen in verschiedenen Aspekten entstehen.
- Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen: Der IASB führt ein Projekt durch, um drei gezielte Verbesserungen an IAS 37 vorzunehmen. Der IASB bittet das IFRS Interpretations Committee um Rückmeldung zu einer der vorgeschlagenen Verbesserungen in Bezug auf: i) erste Vorschläge für mögliche Änderungen der Vorschriften und erläuternde Beispiele zur Unterstützung des Ansatzkriteriums der "gegenwärtigen Verpflichtung" in IAS 37; und ii) die Frage, ob IAS 37 um Anwendungsvorschriften ergänzt werden soll, die festlegen, wann ein Unternehmen eine gegenwärtige Verpflichtung für zu zahlende Kosten hat, wenn ein Maß für seine Tätigkeit - beispielsweise seine Umsatzerlöse oder Kohlenstoffemissionen - einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Die Mitglieder des IFRS Interpretations Committee unterstützten dieses Projekt und gaben einige Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen und den Änderungen an/neu hinzugefügten erläuternden Beispielen ab.
- Stromerwerbsvereinbarungen: Im Juli 2023 nahm der IASB ein Projekt in sein Arbeitsprogramm auf, um zu untersuchen, ob eng umrissene Änderungen an IFRS 9 vorgenommen werden könnten, um besser widerzuspiegeln, wie Abschlüsse durch Stromerwerbsverträge beeinflusst werden. Das Projektteam hat weitere Untersuchungen zur Verbreitung von Stromerwerbsverträgen durchgeführt und untersucht, wie der Anwendungsbereich einer potenziellen Standardsetzungslösung eingeschränkt werden kann, um das Risiko unbeabsichtigter Folgen für andere Verträge oder Transaktionen zum Erwerb nicht finanzieller Posten zu begrenzen. Der IASB bittet die Mitglieder des IFRS Interpretations Committee um Rückmeldung zu den zusätzlich durchgeführten Untersuchungen. Die Mitglieder des IFRS Interpretations Committee haben sich dazu geäußert, ob Standardsetzung erforderlich ist und welche Standardsetzungsoption sie bevorzugen.