David Sidwell, der Vorsitzende des Ausschusses für den
Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC), gab
einen beeindruckenden Bericht von den Tätigkeiten des DPOC. Die
Dichte der Aktivitäten des Ausschusses sind offensichtlich, der
Grad und die Qualität der Dokumentierung wurde beachtlich
verbessert, und der Zeitpunkt der Einbindung des Ausschusses ist
angemessener geworden. Den Sitzungsteilnehmern wurden die
Ergebnisse der Einschätzungen des DPOC hinsichtlich des
Konsultationsprozesses in Bezug auf IFRS 10-12, IFRS 13, IAS 19R, 27R
und 28R und den Änderungen an IAS 1 vorgestellt. In diesen
Einschätzungen wurden alle verpflichtenden und nicht
verpflichtenden Schritte, die vom IASB und vom Stabs unternommen
wurden sowie deren Ergebnisse vorgestellt. Sidwell wies darauf
hin, dass die Dokumentierung dem Ausschuss helfe, selbst
sicherzustellen, dass er den Konsultationsprozess in Bezug auf
jeden IFRS auf disziplinierte, logische und einheitliche Weise
geprüft habe. Der Ausschuss habe am 16. März mit dem IASB
getagt, um die Sachverhalte zu erörtern, über die der Ausschuss
Bericht erstatten sollte, und alle Fragen konnten
zufriedenstellend geklärt werden. Der DPOC ist zu dem Schluss
gekommen, dass die Kriterien des Konsultationsprozesses erfüllt
worden sind und dass die oben genannten IFRS veröffentlicht
werden können.
Sidwell erörterte dann den "verbesserten"
Einschätzungsprozess für den Konsultationsprozess, der neu
eingerichtet wird und der ab den großen vier noch ausstehenden
Projekten des Arbeitsabkommens greifen wird. Der DPOC ist
während der ganzen Phase der erneuten Erörterungen pro-aktiv
involviert und tauscht sich regelmäßig mit Sir David Tweedie und Alan Teixeira
aus, wobei insbesondere die Aktivitäten in den Bereichen
besonders beachtet werden, in denen der IASB Differenzen zu
beseitigen hat (mit dem FASB und mit seinen eigenen Anwendern).
Vor dem Hintergrund des erforderlichen Feingefühls der
ausstehenden Projekte des Arbeitsabkommens hat der Ausschuss um
monatliche Sitzungen zum aktuellen Stand dieser Projekte
gebeten.
Sidwell wies darauf hin, dass der überarbeitete Ansatz des
Ausschusses zur Führung der Konsultationsprozessprozesse auf
einem Ansatz basiere, der laufzeitbegleitend sei. Der DPOC würde
während des gesamten Prozesses involviert sein und regelmäßig
jedes Projekt prüfen und darüber berichten. Der Ausschuss würde
mindestens einmal im Vierteljahr berichten. Der DPOC müsste
Prozesse und Prozeduren entwickeln und gleichzeitig dabei im
Auge behalten, dass die Aufsicht über den Konsultationsprozess
sich auch selbst noch weiter entwickeln müsse.
Der DPOC arbeitet auch mit dem IASB bei der Erarbeitung des
Konsultationsdokuments für die Agenda zusammen. Sowohl die
gegenwärtige Führung des IASB als auch der Ausschuss sind der
Meinung, dass die künftige Führung bei der Form der Konsultation
mitbestimmen können sollte. Die Konsultation wird veröffentlicht
werden, nachdem sie im Juni mit dem Standardbeirat und im Juli
mit den Treuhändern erörtert worden ist.
In Bezug auf die Einbindung des DPOC in das XBRL-Projekt
wurde als wichtigste Bemerkung gemacht, dass die XBRL-Taxonomie
sich weniger auf die IFRS wie bis jetzt herausgegeben
konzentrieren solle (was derzeit der Fall ist), sondern eher
eine Taxonomie entwickelt werden sollte, die mehr Erweiterungen
aufweist und weltweit ohne Anpassungen in einzelnen
Rechtskreisen angewendet werden kann. Dies bedeutet, dass XBRL
in den Standardsetzungsprozess integriert werden muss und dass
die Entwicklung von Etiketten und Erweiterungen in die
Standardsetzungsaktivitäten eingebunden werden muss, auch wenn
sie eigenständig bleiben muss. Der DPOC möchte multiple
Versionen der gleichen Taxonomie vermeiden. Außerdem würde es
der globalen Verbreitung der IFRS nicht helfen, wenn die
IFRS-Taxonomie nicht akzeptiert würde.
Bei den folgenden Fragen und Antworten wies Sidwell darauf
hin, dass der Ansatz der IFRS-Stiftung bei der Überprüfung von
Standards nach deren Einführung von dem Abweiche, den die
amerikanische Stiftung für Rechnungslegung gewählt habe. Die FAF
führt Überprüfungen von Standards nach deren Einführung in den
Vereinigten Staaten durch. Die IFRS-Stiftung ist dagegen der
Meinung, dass solche Aktivitäten, die fachlicher Natur sind, am
besten vom IASB unter sachgerechter Aufsicht des DPOC
durchgeführt werden. Überprüfungen von Standards nach deren
Einführung sind darauf ausgelegt, fachliche Probleme zu
identifizieren; diese können am besten vom IASB adressiert
werden. Diese Sichtweise wurde mit dem Standardbeirat erörtert,
der mit der Einschätzung des DPOC übereinstimmt. Die Treuhänder
stimmten dem ebenfalls zu und hielten fest, dass die
Überprüfungen eine weitere aber eigenständige Aufgabe in den
Standardsetzungsaktivitäten des IASB darstellten.