Bericht des Ausschusses für den Konsultationsprozess

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David Sidwell, der Vorsitzende des Ausschusses für den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC), gab einen beeindruckenden Bericht von den Tätigkeiten des DPOC. Die Dichte der Aktivitäten des Ausschusses sind offensichtlich, der Grad und die Qualität der Dokumentierung wurde beachtlich verbessert, und der Zeitpunkt der Einbindung des Ausschusses ist angemessener geworden. Den Sitzungsteilnehmern wurden die Ergebnisse der Einschätzungen des DPOC hinsichtlich des Konsultationsprozesses in Bezug auf IFRS 10-12, IFRS 13, IAS 19R, 27R und 28R und den Änderungen an IAS 1 vorgestellt. In diesen Einschätzungen wurden alle verpflichtenden und nicht verpflichtenden Schritte, die vom IASB und vom Stabs unternommen wurden sowie deren Ergebnisse vorgestellt. Sidwell wies darauf hin, dass die Dokumentierung dem Ausschuss helfe, selbst sicherzustellen, dass er den Konsultationsprozess in Bezug auf jeden IFRS auf disziplinierte, logische und einheitliche Weise geprüft habe. Der Ausschuss habe am 16. März mit dem IASB getagt, um die Sachverhalte zu erörtern, über die der Ausschuss Bericht erstatten sollte, und alle Fragen konnten zufriedenstellend geklärt werden. Der DPOC ist zu dem Schluss gekommen, dass die Kriterien des Konsultationsprozesses erfüllt worden sind und dass die oben genannten IFRS veröffentlicht werden können.

Sidwell erörterte dann den "verbesserten" Einschätzungsprozess für den Konsultationsprozess, der neu eingerichtet wird und der ab den großen vier noch ausstehenden Projekten des Arbeitsabkommens greifen wird. Der DPOC ist während der ganzen Phase der erneuten Erörterungen pro-aktiv involviert und tauscht sich regelmäßig mit Sir David Tweedie und Alan Teixeira aus, wobei insbesondere die Aktivitäten in den Bereichen besonders beachtet werden, in denen der IASB Differenzen zu beseitigen hat (mit dem FASB und mit seinen eigenen Anwendern). Vor dem Hintergrund des erforderlichen Feingefühls der ausstehenden Projekte des Arbeitsabkommens hat der Ausschuss um monatliche Sitzungen zum aktuellen Stand dieser Projekte gebeten.

Sidwell wies darauf hin, dass der überarbeitete Ansatz des Ausschusses zur Führung der Konsultationsprozessprozesse auf einem Ansatz basiere, der laufzeitbegleitend sei. Der DPOC würde während des gesamten Prozesses involviert sein und regelmäßig jedes Projekt prüfen und darüber berichten. Der Ausschuss würde mindestens einmal im Vierteljahr berichten. Der DPOC müsste Prozesse und Prozeduren entwickeln und gleichzeitig dabei im Auge behalten, dass die Aufsicht über den Konsultationsprozess sich auch selbst noch weiter entwickeln müsse.

Der DPOC arbeitet auch mit dem IASB bei der Erarbeitung des Konsultationsdokuments für die Agenda zusammen. Sowohl die gegenwärtige Führung des IASB als auch der Ausschuss sind der Meinung, dass die künftige Führung bei der Form der Konsultation mitbestimmen können sollte. Die Konsultation wird veröffentlicht werden, nachdem sie im Juni mit dem Standardbeirat und im Juli mit den Treuhändern erörtert worden ist.

In Bezug auf die Einbindung des DPOC in das XBRL-Projekt wurde als wichtigste Bemerkung gemacht, dass die XBRL-Taxonomie sich weniger auf die IFRS wie bis jetzt herausgegeben konzentrieren solle (was derzeit der Fall ist), sondern eher eine Taxonomie entwickelt werden sollte, die mehr Erweiterungen aufweist und weltweit ohne Anpassungen in einzelnen Rechtskreisen angewendet werden kann. Dies bedeutet, dass XBRL in den Standardsetzungsprozess integriert werden muss und dass die Entwicklung von Etiketten und Erweiterungen in die Standardsetzungsaktivitäten eingebunden werden muss, auch wenn sie eigenständig bleiben muss. Der DPOC möchte multiple Versionen der gleichen Taxonomie vermeiden. Außerdem würde es der globalen Verbreitung der IFRS nicht helfen, wenn die IFRS-Taxonomie nicht akzeptiert würde.

Bei den folgenden Fragen und Antworten wies Sidwell darauf hin, dass der Ansatz der IFRS-Stiftung bei der Überprüfung von Standards nach deren Einführung von dem Abweiche, den die amerikanische Stiftung für Rechnungslegung gewählt habe. Die FAF führt Überprüfungen von Standards nach deren Einführung in den Vereinigten Staaten durch. Die IFRS-Stiftung ist dagegen der Meinung, dass solche Aktivitäten, die fachlicher Natur sind, am besten vom IASB unter sachgerechter Aufsicht des DPOC durchgeführt werden. Überprüfungen von Standards nach deren Einführung sind darauf ausgelegt, fachliche Probleme zu identifizieren; diese können am besten vom IASB adressiert werden. Diese Sichtweise wurde mit dem Standardbeirat erörtert, der mit der Einschätzung des DPOC übereinstimmt. Die Treuhänder stimmten dem ebenfalls zu und hielten fest, dass die Überprüfungen eine weitere aber eigenständige Aufgabe in den Standardsetzungsaktivitäten des IASB darstellten.

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