Bericht des IASB-Vorsitzenden und leitender fachlicher Direktoren des IASB

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Hoogervorst begann seine Ausführungen damit, dass er den Dank Pradas an das DRSC wiederholte und darauf hinwies, dass Deutschland weiterhin den IASB aktiv und konstruktiv unterstütze.

Das beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF), das bisher dreimal getagt hat (zweimal persönlich und einmal per Telefon), hat laut Hoogervorst 'seine Erwartungen übertroffen'. Die Qualität der Diskussionen sei sehr hoch. Die Ansichten seien geteilt, aber dies sei zu erwarten gewesen, und die verschiedenen Sichtweisen erlaubten dem IASB, Bereiche allgemeiner Übereinkunft zu identifizieren. Er wies darauf hin, dass das ASAF breite Unterstützung für eine 'Verhaltensänderung' bei Angaben geäußert hätte, wobei insbesondere klargestellt werden sollte, wann Angaben zu leisten sind und wann nicht. Der IASB sei gedrängt worden, die Standardsetzung in diesem Bereich voranzutreiben.

Er hielt fest, dass es breite Zustimmung im ASAF dafür gebe, Leasingverhältnisse auf die Bilanz zu bringen. Leider gebe es bei der Art und Weise, wie dies geschehen solle, sehr viel weniger Übereinkunft. Der IASB hat die erneuten Erörterungen noch nicht wieder aufgenommen.

EFRAG hatte das Bulletin zu Vorsicht vorgestellt und den Platz des Konzepts im Rahmenkonzept erläutert. Es hatte breite Zustimmung unter den ASAF-Mitgliedern gegeben, dass 'Vorsicht' erörtert werden müsse - unter bestimmten wichtigen Bedingungen. Zu diesen gehörte die Abwesenheit von Voreingenommenheit, die Vermeidung der Rückkehr versteckter Reserven und die Artikulierung des Konzepts auf eine Art und Weise, dass es nicht dem Prinzip der Neutralität widerspricht.

Indem er sich direkt dem Projekt zu Leasingverhältnissen zuwendete, hielt Hoogervorst fest, dass die mehrheit der Adressaten Leasingverhältnisse in der Bilanz sehen wollen. Es sei aber klar, dass Analysten wahrscheinlich weiter ihre eigenen Anpassungen vornehmen würden, die oft den Verschuldungsgrad überbetonen.

Jüngste Entscheidungen zur Wertminderung von Finanzinstrumenten hätten die Schwelle zwischen dem 'guten Buch' und dem 'schlechten Buch' und auch die Buchungseinheit in dieser Situation klargestellt. Darüber hinaus hat der FASB explizit festgelegt, dass Erwägungen wie Beleihungsquote und Arbeitslosigkeitshinweise berücksichtigt werden müssen, wenn die Wertminderung beurteilt wird. Es sei nicht sachgerecht, allein auf Säumnis abzustellen. Er wies darauf hin, dass der FASB weiterhin eine einzige Bewertungsmethode verfolgt, sich aber weiter damit beschäftigt, wann die Erfassung erfolgen soll. Aus den bisher eingegangenen Stellungnahmen ist deutlich geworden, dass die Anwendung unglücklich über eine Erfassung von 100% der über die gesamte Laufzeit erwarteten Verluste an Tag 1 sind.

Erlöserfassung: Es habe einige kleinere Verwerfungen als Ergebnis der endgültigen Ausformulierung gegeben, aber Hoogervorst zeigte sich zuversichtlich (und verlangte), dass die erneuten Erörterungen mit der Oktobersitzung des IASB abgeschlossen würden.

Die Stellungnahmefrist zum Entwurf zu Versicherungsverträgen endet Ende Oktober, und es sei klar, dass der IASB nicht in der Lage sein wird, jeden in jedem Rechtskreis glücklich zu machen. Der IASB sehe sich verpflichtet, eine akzeptable Lösung zu finden.

Sue Lloyd widmete sich Aspekten von IFRS 9, insbesondere der Aufhebung des verpflichtenden Zeitpunkts des Inkraftretens des Standards und den Änderungen im Zusammenhang mit der Darstellung von Änderungen des Werts der eigenen Schulden. Darüber hinaus verwies sie auf die Begründung für das Zulassen der Änderungen an der allgemeinen Sicherungsbilanzierung durch Unternehmen und erläuterte diese. Sie stellte allgemein dar, warum die Überarbeitungen des IASB Erstellern dabei helfen würden, über die Risikomanagementstrategie des Unternehmens zu berichten, und Adressaten, diese zu verstehen. Sie erklärte auch, wie die Sicherungsstrategie der Risikominderung dient.

Lloyd wies darauf hin, dass die Arbeiten zu Macro Hedge Accounting fortgeführt werden.

Zugehörige Sitzungsmitschriften


Zugehörige Interpretationen

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