'Klimabezogene Angaben' und 'Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen'

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Überblick über die Entwürfe und bis zum 7. Juli 2022 erhaltene Rückmeldungen

Agendapapier 2

Quellen der Rückmeldungen

Während eine abschließende Zusammenfassung der Rückmeldungen für die Sitzung im September 2022 geplant ist, gab es bei dieser Sitzung bereits eine Vorstellung der Entstehungs- und Entwicklungsphase der Entwürfe und der ersten Rückmeldungen. Die Zielsetzung hinter den durchgeführten Einbindungsveranstaltungen umfasste die Bereitstellung von Informationen, die Erhöhung der Responsivität der Interessengruppen den Erhalt von fachlichen Rückmeldungen. Gespräche wurden u.a. mit folgenden Interessengruppen geführt:

  • Standardsetzer für Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen
  • Standardsetzer für Klimaberichterstattung (über Methoden und Praktiken für die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen)

Die Rückmeldungen, die die Grundlage der Diskussionen im Juli 2022 bilden, umfassen lediglich die Einbindungsveranstaltungen und die fachlichen Austausche, nicht aber die Stellungnahmen und Online-Befragungen.

Allgemeine Vorschriften

Der Stab stellte die Identifizierung verschiedener Bereiche mit und ohne Notwendigkeit weiterer Überlegungen auf Grundlage der vorläufigen Rückmeldungen vor. Diskutiert wurde vor allem die Notwendigkeit der Klarstellung von für alle Unternehmen verpflichtend offenzulegenden Informationen und branchenbezogenen Verpflichtungen. In den Rückmeldungen wurden insbesondere Klarstellungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Auswirkungen auf den Unternehmenswert (double materiality)  gefordert – einzelne ISSB-Mitglieder unterstützen dies.

Generell wurde gefragt, wie die ISSB-Entwürfe zu anderen Entwicklungen, zum Beispiel den Vorschlägen der SEC und von EFRAG, passen. Die Investoren unterstützten globale Standards, die zu einer einheitlichen und vergleichbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung führen. Übergreifend wurden auch die Anwendung durch KMU sowie Aufbau von Kapazitäten erörtert.

Klimaberichterstattung

Der Stab stellte die Identifizierung verschiedener Bereiche mit und ohne Notwendigkeit weiterer Überlegungen auf Grundlage der vorläufigen Rückmeldungen vor.

Es erfolgte eine Diskussion der Auswirkungen von Carbon Offsets auf die geforderte Transparenz; insbesondere wurde festgehalten, dass eine Klarstellung wünschenswert sei, dass die Zulässigkeit je nach Jurisdiktion unterschiedlich sein kann. Unternehmen sollten auch offenlegen, ob die konkret formulierten Ziele Carbon Offsets berücksichtigen oder nich.t

Des Weiteren wurde die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Anforderungen und Entwicklungen der Regulatorik explizit hervorgehoben.

Ein weiterer Diskussionspunkt waren die Herausforderungen bei der Bereitstellung von Informationen über aktuelle und erwartete Auswirkungen, u.a. beim Umgang mit Bewertungsunsicherheiten aufgrund von Annahmen und Schätzungen. Es gibt erhebliche Überschneidungen zwischen den beiden Entwürfen in diesem Bereich, und ein einheitlicher Ansatz ist erforderlich.

Zugehörige Themen

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