Klimaresilienz

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Agendapapier 4

In dieser Sitzung wurden die erneuten Erörterungen des ISSB zu den vorgeschlagenen Vorschriften im Entwurf S2 zu klimabezogenen Angaben fortgesetzt, wonach Unternehmen ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Veränderungen, Entwicklungen oder Unsicherheiten angeben müssen. In der Diskussion wurden folgende Themen hervorgehoben:

  • Unternehmen müssen klimabezogene Szenarioanalysen verwenden, um über Klimaresilienz zu berichten und klimabezogene Risiken und Chancen zu identifizieren.
  • Es wird Unterstützung der Ersteller bei der Anwendung seitens ISSB, einschließlich der Nutzung von Materialien, die von der Task Force for Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) entwickelt wurden, geben.
  • Die Anleitung könnte in verschiedenen Formen erfolgen, z. B:
    • (a) Anwendungsleitlinien, die als integraler Bestandteil des Standards veröffentlicht werden und somit von den Erstellern zu verwenden sind;
    • (b) Anwendungsleitlinien, die neben dem Standard herausgegeben werden und im Wesentlichen illustrativen Charakter haben und daher von den Erstel-lern freiwillig verwendet werden können;
    • (c) Beispiele zur Veranschaulichung, die neben dem Standard herausgegeben werden und von den Erstellern auf freiwilliger Basis genutzt werden können und die aufzeigen, wie die Anforderungen in einem bestimmten Fall oder ei-ner Reihe von Fällen angewandt werden könnten; und
    • (d) Verweis auf Leitlinien von Dritten, wie z. B. die TCFD-Leitlinien, die es dem ISSB ermöglichen würden, sich auf die Instrumente und Ressourcen zu beziehen und die Praxis mit den Instrumenten und Ressourcen abzustimmen, die den Erstellern bereits bekannt sind und von ihnen weithin genutzt werden, die sich jedoch außerhalb des Einflussbereichs des ISSB ändern oder überholt werden könnten.
  • Der ISSB wird sich auf die TCFD-Leitlinien beziehen, in denen die Arten der Szenarioanalyse, einschließlich quantitativer, teilweise quantitativer und qualitativer Analysen, beschrieben werden. Der ISSB baut somit auf den TCFD-Leitlinien auf und legt fest, dass die Szenarioanalyse angewendet werden muss, wobei der erforderliche Ansatz auf die Gegebenheiten eines Unternehmens abgestimmt werden kann.
  • Um zu verdeutlichen, wie ein Unternehmen den Standard unter Verwendung eines angemessen strengen Ansatzes für die Szenarioanalyse anwenden muss, könnten sich die Anwendungsleitlinien auf die drei in Abbildung 1 des Papiers des Stabs beschriebenen Stufen des Fortschritts beziehen („Gerade erst begonnen“, „zunehmende Erfahrung“, „Fortgeschrittene Erfahrung“).
  • Der ISSB befürwortet die Erstellung von Leitlinien, welche Klimaszenarien ein Unternehmen je nach seinen Gegebenheiten, einschließlich der Branchen- und Länderexposition, verwenden sollte sowie wo die Einbeziehung eines an Paris orientierten Szenarios relevant sein kann. Er erkennt an, dass Standardszenarien wie die des Network for Greening the Financial System nützliche Ressourcen für Unternehmen sein können.
  • Als Mindestanforderung muss ein Unternehmen die qualitative Form der Szenarioanalyse als Grundlage für seine Resilienzanalyse durchführen.

Bei den Abstimmungen ergab sich folgendes Bild:

  • Stimmt der ISSB mit der Empfehlung des Stabs (in Absatz 34) überein, dass Unternehmen verpflichtet werden sollen, eine klimabezogene Szenarioanalyse zu verwenden, um ihre Bewertung der Klimaresilienz mit einer Methode durchzuführen, die ihren besonderen Umständen angemessen ist (und dementsprechend die Verweise auf "alternative Methoden" zu streichen)? Zustimmung (mit 13 Stimmen).
  • Stimmt der ISSB der Empfehlung des Stabs (in Absatz 39) zu, Anwendungsleitlinien zu entwickeln, die sich auf die entsprechenden TCFD-Leitlinien stützen, um die Ersteller bei der Anwendung der oben beschriebenen Anforderung mit angemessener Strenge zu unterstützen? Zustimmung (mit 13 Stimmen).
  • Stimmt der ISSB den empfohlenen redaktionellen Änderungen (in den Paragraphen 46-49) zur Klarstellung in Bezug auf folgendes Aspekte zu:
    • (a) Definition von Klimaresilienz;
    • (b) Forderung nach einer jährlichen Offenlegung, auch wenn die Szenarioanalyse nicht jährlich durchgeführt wird, und
    • (c) Verwendung der Begriffe "Analyse" und "Bewertung"?
    Zustimmung (mit 13 Stimmen).
  • Stimmt der ISSB zu, dass der Stab die Entwicklung von oder den Verweis auf Leitlinien zur Auswahl relevanter Szenarien (wie in den Paragraphen 50-57 beschrieben) prüfen sollten? Zustimmung (mit 13 Stimmen).

Zugehörige Themen

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