Übergreifende Themen

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Gegenwärtige und erwartete Auswirkungen und verbundene Informationen

Agendapapier 3A und 4B

Dieses Papier diente als Grundlage für die erneuten Erörterungen des ISSB über die folgenden Themen:

  • die vorgeschlagenen Vorschriften in Textziffer 22 des Entwurfs von IFRS S1 und die gleichwertigen Vorschriften in Textziffer 14 des Entwurfs von IFRS S2, wonach ein Unternehmen die Auswirkungen seiner nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Cashflows im Berichtszeitraum sowie die kurz-, mittel- und langfristig erwarteten Auswirkungen anzugeben hat (in diesem Papier als " Vorschriften zu aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen" bezeichnet); und
  • die in den Textziffern 42-44 des Entwurfs S1 vorgeschlagenen Vorschriften, wonach ein Unternehmen Informationen bereitstellen muss, die es den Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung ermöglichen, die Zusammenhänge zwischen verschiedenen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu beurteilen und zu bewerten, wie die Informationen über diese Risiken und Chancen mit den Informationen im allgemeinen Abschluss verknüpft sind (in diesem Papier als die Vorschriften für verbundene Informationen bezeichnet).

Der ISSB wurde in dieser Sitzung nicht aufgefordert, Entscheidungen zu treffen. Der Stab hat stattdessen eine Zusammenfassung der eingegangenen Rückmeldungen präsentiert und bat den ISSB, eine Reihe von erläuternden Beispielen zu diskutieren, die der Stab für dieses Papier vorbereitet hat. Der Stab war insbesondere an Rückmeldungen darüber interessiert, ob die in diesem Papier vorgestellten Beispiele mit den Absichten des ISSB in Bezug auf die aktuellen und erwarteten Vorschriften zu den finanziellen Auswirkungen und den damit verbundenen Informationspflichten übereinstimmen.

Der Stab hatte Beispiele für Angaben in vier Teilen vorbereitet, die sich auf Folgendes konzentrierten:

  • Teil 1: die Art der geforderten quantitativen Informationen über die aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen
  • Teil 2: die Art der geforderten qualitativen Angaben zu den aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, wenn keine quantitativen Angaben gemacht werden können
  • Teil 3: die Art der geforderten Angaben, wenn finanzielle Auswirkungen nicht auf einzelne nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zurückgeführt werden können
  • Teil 4: die Art der erforderlichen Informationen über die damit verbundenen Vorschriften

Der Stab wird anhand der Rückmeldungen künftige Empfehlungen des Stabs ausarbeiten können. Im Einzelnen erwartet der Stab, dass er auf der Grundlage der Rückmeldungen des ISSB zu diesem Papier und zusätzlicher Untersuchungen und/oder Konsultationen in einem künftigen Papier Empfehlungen aussprechen wird, die eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen können: die Entwicklung von Leitlinien zur Unterstützung der Anwendung der Vorschriften, gezielte redaktionelle Änderungen in Entwurf S1 und Entwurf S2 und/oder sonstige Änderungen der Angabenvorschriften.

Erörterung durch den Board

Die Mitglieder des ISSB hielten die Beispiele für die Angaben, die der Stab vorbereitet hatte, für sehr nützlich, da sie eine sehr hilfreiche Diskussion auslösten. Im Rahmen der Diskussion, die nicht chronologisch entlang der einzelnen Beispiele verlief, wurden viele hilfreiche Kommentare zur Verbesserung der Beispiele vorgebracht.

Ein Mitglied des ISSB schlug vor, mehr Beispiele zu entwickeln, die Anhaltspunkte für die Art der vorgeschriebenen Informationen über die aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen nachhaltigkeitsbezogener Chancen liefern, da sich die meisten Beispiele, die der Stab vorbereitet hatte, auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken beziehen. Ein anderes Mitglied des ISSB schlug vor, ein Beispiel zu entwickeln, das Hinweise auf die Art der erforderlichen Informationen gibt, wenn finanzielle Auswirkungen nicht auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zurückgeführt werden können.

Darüber hinaus betonte ein ISSB-Mitglied, dass sich die Beispiele zu sehr auf die Auswirkungen auf die Bilanz oder die Gewinn- und Verlustrechnung konzentrieren und zusätzlich andere zukünftige Auswirkungen wie Kostenänderungen berücksichtigen sollten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, auf den sich die Diskussion konzentrierte, betraf die Frage, unter welchen Umständen ein Unternehmen qualitative anstelle von quantitativen Informationen offenlegen sollte. Textziffer 22 des [Entwurfs] S1 und Textziffer 14 des [Entwurfs] S2 verlangen, dass ein Unternehmen nur dann qualitative Informationen über die aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen angibt, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, quantitative Angaben zu machen. Dabei betonte einer der stellvertretenden Vorsitzenden des ISSB, dass in den Prototypen der Begriff "machbar" anstelle von "nicht in der Lage" verwendet wurde. Der ISSB-Vorsitzende beschloss jedoch, den Begriff "machbar" zu streichen, da die eingegangenen Rückmeldungen darauf hindeuteten, dass die primären Adressaten der allgemeinen Rechnungslegung mit diesem Begriff nicht vertraut sind. In der Diskussion wurde jedoch die Frage aufgeworfen, ob "durchführbar" nicht näher an dem liegt, was der ISSB meint.

Abschließend wurde festgestellt, dass die Beispiele sehr hilfreich waren, um offene Fragen zur Klärung der IFRS-Nachhaltigkeitsstandards anzusprechen. Nach Ansicht des Vorsitzenden sollte das klare Ziel darin bestehen, dass die Standards auf einer eigenständigen Basis genügend Klarheit in Bezug auf die Offenlegung von Informationen über die aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen bieten. Nichtsdestotrotz sollte erwogen werden, in Zukunft nach der Veröffentlichung der Standards Beispiele als Leitlinien für die Anwendung als separates Material zu veröffentlichen.

Zugehörige Themen

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