Klimabezogene Angaben

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 4

Die Mitglieder des ISSB setzten die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf IFRS S2 Klimabezogene Angaben fort.

Insbesondere wurde die folgenden Themen erörtert:

  • Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen
  • Scope-3-Treibhausgasemissionen
  • Methoden zur Messung von Treibhausgasemissionen

Das Überblickpapier bot außerdem eine Zusammenfassung der bisherigen erneuten Erörterungen.

Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen

Agendapapier 4A

In der Diskussion wurde auf Folgendes hingewiesen:

  • Getrennte Angabe der Scope-1- und Scope-2-Emissionen für assoziierte Unternehmen, Joint Ventures, nicht konsolidierte Tochterunternehmen oder verbundene Unternehmen sind nicht in Textziffer 21(a)(iii)(1) enthalten; die Angabe soll aggregiert erfolgen, also keine getrennte Angabe je assoziiertes Unternehmen, JV etc., aber getrennte Offenlegung für den konsolidierten Konzern und nicht konsolidierte Beteiligungsunternehmen.
  • Die Vorschrift, die THG-Emissionen aus Scope 1 und Scope 2 für den konsolidierten Konzern und die nicht konsolidierten Beteiligungsunternehmen getrennt auszuweisen, sind auf einen Mangel an Klarheit in Entwurf S2 zurückzuführen; eine Anleitung kann grds. im GHG-Protocol gefunden werden.
  • Die Entwicklung von Leitlinien wie z. B. eines erläuternden Beispiels, um die Vorschrift, getrennte Angaben für den Konzern und die nicht konsolidierten Beteiligungen zu machen, weiter zu verdeutlichen, ist möglich.
  • Schlägt Paragraph 21(a)(iii) einen Ansatz zur Bestimmung des Treibhausgasinventars für nicht konsolidierte Beteiligungsunternehmen vor, der die Anwendung des GHG Protocol Corporate Standard außer Kraft setzen würde, anstatt eine Disaggregation der unter Verwendung des GHG Protocol Corporate Standard gemessenen Emissionen zu verlangen? Der GHG Protocol Corporate Standard wird nicht außer Kraft gesetzt, der Vorschlag soll Investoren helfen zu verstehen, was Teil des konsolidierten Konzerns ist (Verbindung zur finanziellen Berichterstattung).
  • Hat der ISSB die Fähigkeit dieselbe Klarheit wie das GHG Protocol zu erreichen? Auch wenn es Unterschiede bei den Grenzen/Schwellenwerten gibt, wird den spezifischen Berechnungsmethoden des GHG Protocols gefolgt.

Bei den Abstimmungen ergab sich folgendes Bild:

  • Stimmt der ISSB der Empfehlung des Stabs, die vorgeschlagene Vorschrift, wie in Absatz 19 beschrieben, fortzuführen? Mehrheitliche Zustimmung (11-1 (Abwesenheit)).
  • Stimmt der ISSB der Empfehlung des Stabs zu, eine Umstrukturierung vorzunehmen und gezielte Änderungen vorzunehmen (wie die in Anhang D dargestellten), um die Vorschrift klarzustellen, dass ein Unternehmen seine Scope-1- und Scope-2-THG-Emissionen getrennt für den konsolidierten Bilanzkreis und die nicht konsolidierten Beteiligungsunternehmen offenlegen muss? Mehrheitliche Zustimmung (11-1 (Abwesenheit)).

Scope-3-Treibhausgasemissionen

Agendapapier 4B

In der Diskussion wurde auf Folgendes eingegangen:

  • Sollen alle 15 Scope-3-GHG-Emissionen-Kategorien berichtet werden? Nein, aber ein Unternehmen muss die Kategorien offenlegen, die in seiner Messung der Scope-3-Emissionen enthalten sind, damit die Nutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung verstehen können, welche Scope-3-Emissionen in den Berichten enthalten sind bzw. nicht enthalten sind.
  • Schließt ein Unternehmen die Treibhausgasemissionen in Textziffer 21 Buchstabe a) Ziffer vi) Nummer 3 aus, ist der Grund für die Auslassung anzugeben; Schätzungen sollten einer gänzlichen Auslassung grds. vorgezogen werden.
  • In Bezug auf die Herausforderungen der Datenverfügbarkeit und Datenqualität gilt: Die Unternehmen in der Wertschöpfungskette sind möglicherweise nicht in der Lage, ihre Treibhausgasemissionen genau zu messen oder zu schätzen, und die von den Erstellern verwendeten Bewertungsmethoden befinden sich noch in der Entwicklung, was bedeutet, dass die offengelegten Daten möglicherweise nicht genau oder nicht einheitlich für alle Unternehmen sind; die Schätzung von Emissionen ist schwierig; man braucht mehr Zeit, um mit den Unternehmen in seiner Wertschöpfungskette zusammenzuarbeiten, um Scope-3-THG-Emissionsdaten zu sammeln. Scope 3 Emissionen sind die Scope 1 Emissionen eines anderen Unternehmens, d.h. die richtige Ermittlung der Scope 1 Emissionen hat Einfluss auf die Angabe von Scope 3 Emissionen.
  • Die Entwicklung von Umsetzungsleitfäden für Scope-3-THG-Emissionen wurde angeregt.
  • Die Anwendung der Scope-3-Vorschriften soll für Unternehmen erleichtert werden; eine Entscheidung hierüber erfolgt in einer zukünftigen Sitzung. Mehr Zeit, um Angaben zu Scope 3 zu machen, wäre eine Möglichkeit sowie "Safe-Harbour"-Bestimmungen (Schutz/Verringerung vor der Haftung für Informationen, die Unternehmen Anlegern und anderen Kapitalmarktteilnehmern gegenüber offenlegen).

Bei den Abstimmungen ergab sich folgendes Bild:

  • Stimmt der ISSB den folgenden Empfehlungen zu: (a) mit dem Vorschlag fortzufahren, ein Unternehmen zur Offenlegung seiner Scope-3-THG-Emissionen zu verpflichten; und (b) zu bestätigen, dass dies die Berücksichtigung der 15 Kategorien von Scope-3-THG-Emissionen einschließt, die im GHG Protocol Corporate Value Chain Standard beschrieben sind? Zustimmung (mit 12 Stimmen).
  • Stimmt der ISSB dem vom Stab vorgeschlagenen Ansatz zur Bewertung und Beantwortung der Rückmeldungen zu, einschließlich der in den Absätzen 21-41 hervorgehobenen Bereiche, um die Ersteller bei der Umsetzung und Anwendung der Offenlegungspflicht für Scope-3-THG-Emissionen zu unterstützen Anforderung zu unterstützen? Zustimmung (mit 12 Stimmen).

Methoden zur Messung von Treibhausgasemissionen

Agendapapier 4C

In der Diskussion wurden folgende Themen hervorgehoben:

  • Wenn ein Unternehmen eine Methode zur Messung von THG-Emissionen verwendet hat, die sich von den GHG Protocol Standards unterscheidet, kann das Unternehmen seine bestehende Messmethode für einen bestimmten Zeitraum nach Inkrafttreten der Anforderung weiterverwenden, bevor es die GHG Protocol Standards anwendet.
  • Wenn ein Unternehmen von den zuständigen Behörden oder der Börse, an der es notiert ist, verpflichtet ist, eine von den GHG Protocol Standards abweichende Methode zur Messung von THG-Emissionen zu verwenden, kann das Unternehmen diese Messmethode weiterhin verwenden, solange dies erforderlich ist, um eine doppelte Berichterstattung zu vermeiden.
  • Sollen die 15 Scope 3 GHG Emissionen Kategorien berichtet werden, auch wenn die bestehende Messmethode abweicht? Das wurde als abhängig von der Praktikabilität bewertet (die Frage soll später nochmal aufgegriffen werden).

Bei den Abstimmungen ergab sich folgendes Bild:

  • Stimmt der ISSB der Empfehlung des Stabs zu, dass Unternehmen ihre Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-THG-Emissionen in Übereinstimmung mit dem GHG Protocol Corporate Standard und dem GHG Protocol Corporate Value Chain Standard (für Scope 3) messen und offenlegen müssen, mit Ausnahme der ausdrücklichen Umstände in denen Unternehmen Ausnahmen benötigen? Zustimmung (mit 12 Stimmen).
  • Stimmt der ISSB den empfohlenen Erleichterungen für Unternehmen zu, die ihre THG-Emissionen nach einem anderen Ansatz als den GHG Protocol Standards messen oder die von den zuständigen Behörden oder der Börse, an der sie notiert sind, verpflichtet sind, eine andere Methode zur Messung der THG-Emissionen als die GHG Protocol Standards zu verwenden? Zustimmung (mit 12 Stimmen).
  • Stimmt der ISSB der Empfehlung zu, dass Unternehmen verpflichtet sind, die Version der GHG Protocol Standards zu verwenden, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Entwurfs IFRS S2 zur Stellungnahme vorgelegt wurde (31. März 2022)? Zustimmung (mit 12 Stimmen).
  • Stimmt der ISSB grundsätzlich mit den vorgeschlagenen Angaben in Paragraph 27(c) überein, die Bedenken hinsichtlich der Vergleichbarkeit ausräumen können? Zustimmung (mit 12 Stimmen).

Zugehörige Themen

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