Klimabezogene Angaben — Zusammenfassung der Stellungnahmen

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Zusammenfassung der Stellungnahmen

Agendapapier 4A

Die Stellungnahmefrist für den Entwurf IFRS S2 Klimabezogene Angaben endete am 29. Juli 2022. Knapp 700 Stellungnehmende reichten Stellungnahmen ein oder nahmen an der Online-Befragung teil. Im Agendapapier für diese Sitzung wurden die Stellungnahmen zusammengefasst.

Folgende Punkte wurden von den ISSB-Mitgliedern und vom Stab während der Diskussion hervorgehoben:

  • Es wurde angemerkt, dass die Interpretation von Kommentaren manchmal schwierig sein kann, aber es wäre sehr gut, wenn der Stab und der ISSB verstehen könnten, ob sich die Rückmeldungen auf Punkte beziehen, die für ein Unternehmen nicht gelten (z. B. weil sie nicht wesentlich sind), oder ob sie sich auf Aspekte der Standards beziehen, die für ein Unternehmen gelten würden.
  • Einige Stellungnehmende schlugen vor, Anhang B als nicht verpflichtende Vorschrift zu betrachten, da sie befürchteten, dass die Stellungnehmenden angesichts des Umfangs nicht genügend Zeit gehabt hätten, sich mit dem Material zu befassen.
  • Dieser Punkt allein würde nicht unbedingt bedeuten, dass die Qualität der Rückmeldungen zu Anhang B nicht gut war.
  • Es wurde die Frage gestellt, ob der Stab sowohl für Ersteller als auch für Adressaten ein Gefühl für die Erfahrungen hat, die diese mit der TCFD gemacht haben, und ob sie daraus etwas gelernt haben.
  • Es wurde festgestellt, dass die Finanzindustrie, insbesondere große Finanzdienstleistungsunternehmen und große Unternehmen in entwickelten Teilen der Welt, mehr Erfahrungen mit TCFD haben.
  • Es gab gemischte Rückmeldungen zu den Vorschlägen in Bezug auf branchenbezogene Kennzahlen.
  • Wenn der ISSB die erneuten Erörterungen zu diesem Thema vorantreibt, wird es sehr wichtig sein zu verstehen, ob es das Konzept der branchenspezifischen Angaben ist, mit dem die Interessengruppen nicht einverstanden sind, oder der Inhalt von Anhang B zu IFRS S2.
  • Die Rückmeldungen zu Anhang B fielen je nach Rechtskreis unterschiedlich aus.
  • In Bezug auf die Kosten-Nutzen-Aspekte der Vorschläge wurde festgestellt, dass die unter diesem Aspekt zusammengefassten Rückmeldungen nicht spezifisch für die Vorschläge in IFRS S2 zu sein scheinen.
  • Die Umsetzung von IFRS S2 würde das Risiko verringern, dass fragmentierte Angabenvorschriften der Rechtskreise die Komplexität für Ersteller und Adressaten von Informationen erhöhen.
  • IFRS S2 würde erhebliche Kosten und Investitionen für Banken mit sich bringen.
  • Die vorgeschlagenen Vorschriften in Bezug auf die Szenarioanalyse und die erwarteten Auswirkungen klimabezogener Risiken und Chancen könnten aufgrund ihres prospektiven Charakters und ihrer Unsicherheit schwer zu verifizieren sein.

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