Klimabezogene Angaben — Finanzierte und geförderte Emissionskennzahlen

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Finanzierte und geförderte Emissionskennzahlen

Agendapapier 4D

Die Mitglieder des ISSB erörterten die Vorschläge des Stabs in Bezug auf finanzierte und geförderte Emissionskennzahlen. Folgende Überlegungen wurden geäüßtert (der ISSB wurde nicht um Entscheidungen gebeten):

  • Finanzierte und geförderte Emissionskennzahlen: Es gibt eine stellvertretende Verwendung für die Messung des Übergangsrisikos zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft.
  • Gegenparteien, Kreditnehmer oder Investitionsempfänger mit höheren Emissionen sind möglicherweise anfälliger für Übergangsrisiken wie technologische Veränderungen, Verschiebungen bei Angebot und Nachfrage und politische Veränderungen. Daraus ergeben sich Auswirkungen auf den Unternehmenswert eines Finanzinstituts, das Finanzdienstleistungen für diese Unternehmen erbringt,
  • Risiken für das Finanzinstitut können sich auch in Form von Reputationsschäden und Verbraucherpräferenzen ergeben.
  • Vermögensverwaltungs- und Verwahrungstätigkeiten und finanzierte Emissionen als Summe der verwalteten Vermögenswerte: Die vorgeschlagene Kennzahl kann ein ausreichender Indikator für das gesamte Übergangsrisiko sein.
  • Vorschläge in Bezug auf finanzierte Emissionen für Vermögensverwaltungs- und Verwahrungsaktivitäten: Eine Aufschlüsselung des gesamten verwalteten Vermögens ist erforderlich, wobei Scope 1, Scope 2 und Scope 3 getrennt dargestellt werden. Eine Aufschlüsselung nach Portfolio oder Strategie ist möglicherweise sinnvoller.
  • Verwendung des Begriffs "finanzierte Emissionen" kann irreführend sein, da die Vermögensverwalter die Emissionen nicht direkt finanzieren, sondern die Emissionen, die im Namen ihrer Kunden finanziert werden.
  • Investmentbanking und Brokerage - Erleichterte Emissionen: Grundsätzlich sind diese Tätigkeiten gebührenpflichtig und stellen keine direkte Finanzierung dar und werden daher nicht in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen (d. h. sie sind nicht bilanzwirksam).
  • Ziel des vorgeschlagenen Angabethemas und der entsprechenden Messgrößen waren potenzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft im Rahmen der Kreditvergabe, der Investitionen und anderen Geschäftstätigkeiten. Der Erreichung des Ziels dient die Angabe der Treibhausgasemissionen, die der Finanzierungstätigkeit des Finanzinstituts zugeschrieben werden, und die Angabe des entsprechenden finanziellen Risikos dieser Finanzierungstätigkeiten.
  • Entwicklung einer Berechnungsmethode für geförderte Emissionen ist in einem sehr frühen Stadium. Die Einbeziehung der geförderten Emissionen in die branchenbezogenen Anforderungen in diesem frühen Entwicklungsstadium kann dazu beitragen, den Prozess voranzutreiben und Transparenz für Investoren in Bezug auf potenzielle Risiken und Chancen zu schaffen
  • Zeitlicher Ablauf der zugrundeliegenden Daten: Nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen gleichzeitig mit dem zugehörigen Abschluss und für dieselbe Berichtsperiode, Scope 1-3 Emissionen eingeschlossen.
  • Ist ein späteres Berichtsdatum für die Angabe von Kennzahlen für finanzierte und geförderte Emissionen angemessen? Es ergäbe sich eine Verwendung zuverlässigerer Daten für die Berechnung dieser Kennzahlen und damit höhere Relevanz dieser offengelegten Kennzahlen für die Anleger.
  • Einbeziehung von Scope-3-Emissionen in finanzierte und geförderte Emissionen: Es wäre eine Beschaffung der Scope-3-Daten des Unternehmens, in das investiert wird, oder der Gegenpartei für die Zwecke der Berichterstattung über finanzierte und geförderte Emissionen erforderlich. Diese Daten sind von Natur aus unzuverlässiger, weil nicht unter der Kontrolle des Finanzinstituts. Erwägenswert wäre ein schrittweiser Ansatz zur Einbeziehung der Scope-3-Emissionen von Beteiligungsunternehmen oder Gegenparteien.

 

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