Allgemeine nachhaltigkeitsbezogene Angaben — Zusammenfassung der Stellungnahmen

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Zusammenfassung der Stellungnahmen

Agendapapier 3A

Die Kommentierungsfrist für den Entwurf IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen endete am 29. Juli 2022. Über 700 Stellungnehmende aus verschiedenen Interessengruppen und Regionen reichten Stellungnahmen ein oder nahmen an der Online-Befragung teil. Im Agendapapier für diese Sitzung wurden die Stellungnahmen zusammengefasst.

Folgende Punkte wurden von den ISSB-Mitgliedern und vom Stab während der Diskussion hervorgehoben:

  • Klärung der Interpretation und erläuternde Leitlinien/Beispiele sollten zur Verfügung gestellt werden, damit die Ersteller besser verstehen, wie IFRS S1 anzuwenden ist.
  • Von Interessengruppen häufig gestellten Fragen betrafen u. a. "signifikant", "wesentlich", "Unternehmenswert", "Wertschöpfungskette" und "nicht in der Lage, etwas zu tun".
  • Die Häufigkeit der Berichterstattung sollte in IFRS S1 klargestellt werden.
  • Die berichterstattenden Unternehmen könnten vor der Herausforderung stehen, in verschiedene Aspekte zu investieren, z. B. in die Datenerfassung und in Personalressourcen, um die Vorschriften zu erfüllen.
  • Es wird erwartet, dass die Interessengruppen ein reduziertes Rahmenkonzept für die Angaben fordern werden, das sich auf Unternehmen beschränkt, die unter der Kontrolle des berichtenden Unternehmens stehen.
  • Obwohl nur wenige Stellungnehmende ausdrücklich vorschlugen, den Anwendungsbereich für diese Unternehmen einzuschränken, äußerten viele Ersteller auch Bedenken hinsichtlich des Umfangs der Angaben zu ihren Tätigkeiten in der Wertschöpfungskette.
  • Der Stab des ISSB wird weiter daran arbeiten, wie die Aktivitäten innerhalb der Wertschöpfungskette und die damit zusammenhängenden praktischen Fragen zur Erhebung relevanter Daten berücksichtigt werden können.
  • Es wurde nach den Stellungnahmen und Anmerkungen zu verbundenen Informationen gefragt. Ansatzpunkte sind die Lageberichterstattung und die Verknüpfung zwischen verschiedenen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen und dem Abschluss.
  • Es wurde gefragt, wie die Stellungnehmenden Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen identifizieren.
  • Einige Interessengruppen sind mit den SASB-Standards möglicherweise wenig vertraut.
  • Das Risiko von Rechtsstreitigkeiten wird im gesamten IFRS S1 nicht gut abgedeckt.
  • Die Behandlung von Schätzungsänderungen in Bezug auf Vergleichsinformationen unterscheidet sich zwischen IAS 8 und IFRS S1; die Frage ist wie Anleger darüber denken.
  • Es gibt Bedenken von kleineren Unternehmen und Unternehmen in Schwellenländern hinsichtlich der Erfüllung der Vorschriften der globalen Grundlinie. (Dieser Punkt wurde in der Sitzung zu Skalierbarkeit weiter erörtert.)
  • Es gab Bedenken hinsichtlich der angemessenen Gewichtung der Rückmeldungen von kleineren Unternehmen und Unternehmen aus Schwellenländern sowie der Frage, ob die Analyse des Stabs die Mehrheitsmeinung dieser Unternehmen widerspiegelt.

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