Überblick

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Der ISSB hat am 4. April 2023 eine zusätzliche Sitzung abgehalten. Das folgende Thema wurde erörtert:

Allgemeine nachhaltigkeitsbezogene Angaben: Der IASB entschied, eine optionale Erleichterung zu gewähren, die es Unternehmen, die die ISSB-Standards anwenden, ermöglichen würde, ihren Ansatz für nachhaltigkeitsbezogene Angaben schrittweise einzuführen, beginnend mit klimabezogenen Risiken und Chancen im ersten Jahr der Berichterstattung. Für Unternehmen, die die vorgeschlagene Erleichterung in Anspruch nehmen, würde die vollständige Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen (über das Klima hinaus) ab dem zweiten Jahr erfolgen. Der ISSB hat außerdem vorläufig entschieden, dass ein Unternehmen, das diese Übergangserleichterung in Anspruch nimmt, verpflichtet wäre, diese Tatsache anzugeben, und dass die zuvor vereinbarte Übergangserleichterung in IFRS S1 in Bezug auf die Angabe von Vergleichsinformationen dahingehend erweitert werden könnte, dass das Unternehmen nicht verpflichtet wäre, im ersten Jahr, in dem es diese Informationen angibt, Vergleichsinformationen in Bezug auf seine anderen nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen anzugeben.

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