ISSB-Konsultation zu Agendaprioritäten

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Einhaltung des Konsultationsprozesses und Genehmigung, die Bitte um Informationsübermittlung zu veröffentlichen

Agendapapier 2

Der ISSB wird eine Agendakonsultation durchführen, indem er eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, um sein Arbeitsprogramm für den Zweijahreszeitraum nach der Konsultation zu erstellen. Dieser Zeitraum wird im Jahr 2024 nach der Genehmigung des Arbeitsprogramms durch den ISSB beginnen.

Der Stab ist der Ansicht, dass alle erforderlichen Bestimmungen des Konsultationsprozesses für die Ausarbeitung der Bitte um Informationsübermittlung zwischen Juli 2022 und April 2023 eingehalten wurden. Daher wird die Bitte um Informationsübermittlung vorbehaltlich der Genehmigung durch den ISSB im Mai 2023 veröffentlicht werden.

Der Stab empfahl dem ISSB eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen für die Informationsübermittlung anstelle einer 90-tägigen Frist, da dies Zeit für qualitativ hochwertige Antworten lässt und gleichzeitig sicherstellt, dass der ISSB in der Lage ist, sein Arbeitsprogramm zu finalisieren und rechtzeitig mit der Durchführung neuer Projekte zu beginnen. Der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) der IFRS-Stiftung war damit einverstanden gewesen, dass der ISSB eine Stellungnahmefrist von 90 Tagen für die Bitte um Informationsübermittlung festlegt, solange der ISSB die vom DPOC angesprochenen Punkte bei seiner Entscheidung angemessen berücksichtigt. Der Stab kam jedoch zu dem Schluss, dass eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen besser wäre und immer noch dem Zeitplan des ISSB entspräche.

Erörterung durch den Board

Viele der ISSB-Mitglieder sprachen sich für eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen aus, da sie der Meinung sind, dass dies eine angemessene Zeitspanne für die Rückmeldungen der Interessengruppen darstellt.

Ein ISSB-Mitglied schlug vor, dass es auch angebracht wäre, hervorzuheben, dass die Bitte um Informationsübermittlung um Rückmeldungen zu einem Arbeitsprogramm für den nächsten Zweijahreszeitraum bittet, verglichen mit dem traditionellen Fünfjahreszeitraum, der im Rahmen der Konsultation zum Konsultationsprozess diskutiert wurde.

Die Mitglieder des ISSB stimmten dann wie folgt ab:

  • Ob der ISSB davon überzeugt ist, dass alle verpflichtenden Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten wurden: alle 14 Mitglieder stimmten dem zu.
  • Ob der ISSB der Empfehlung des Stabs für eine 120-tägige Stellungnahmefrist für die Bitte um Informationsübermittlung zustimmt: alle 14 Mitglieder stimmten dem zu.
  • Ob der ISSB der Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung zustimmt: alle 14 Mitglieder stimmten dem zu.

Zugehörige Themen

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