Allgemeine Vorschriften

Date recorded:

Quellen für Leitlinien zur Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen und Angaben

Agendapapier 3A

Dieses Papier erörterte die Quellen von Leitlinien zur Identifizierung von Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Angaben in den Textziffern 50-54 des [Entwurfs] S1 im Abschnitt "Getreue Darstellung".

Ziel dieses Papiers war es, Entscheidungen des ISSB zu den offenen Fragen im Zusammenhang mit den Quellen der Leitlinien in [Entwurf] S1 einzuholen, die in der zusätzlichen ISSB-Sitzung vom 3. November 2022 diskutiert wurden, über die jedoch nicht abgestimmt wurde.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab bat den ISSB um Entscheidungen zu folgenden Empfehlungen:

  • Empfehlung 1 Offene Quellen von Leitlinien Der Stab empfahl dem ISSB, die Verweise auf "andere standardsetzende Gremien, deren Anforderungen auf die Bedürfnisse der Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung ausgerichtet sind" und "Unternehmen, die in denselben Branchen oder Regionen tätig sind" dahingehend zu ändern, dass Ersteller solche Quellen sowohl bei der Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen als auch bei der Identifizierung von Angaben zu diesen Risiken und Chancen berücksichtigen können, dass eine solche Berücksichtigung jedoch keine Vorschrift ist (also die Änderung von "soll berücksichtigt werden", wie im [Entwurf] S1 vorgeschlagen, in "kann berücksichtigt werden")
  • Empfehlung 2a Global Reporting Initiative (GRI)-Standards Der Stab empfahl dem ISSB, die Quellen für Leitlinien zu ändern, um ausdrücklich zu erklären, dass Ersteller die GRI-Standards berücksichtigen können, um Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu ermitteln, die den Zielen von [Entwurf] S1 entsprechen
  • Empfehlung 2b Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) Der Stab empfahl dem ISSB, die Quellen für Leitlinien zu ändern und ausdrücklich zu erklären, dass Ersteller die ESRS in Betracht ziehen können, um Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu ermitteln, die den Zielen von [Entwurf] S1 entsprechen

Erörterung durch den Board

Der ISSB stimmte der Empfehlung 1 zu.

Hinsichtlich der Empfehlungen 2a und 2b gab es eine interessante Diskussion, in der bestimmte Vor- und Nachteile einer expliziten Bezugnahme auf GRI-Standards und/oder ESRS hervorgehoben wurden.

Da die Anwendung der GRI-Standards weit verbreitet ist, führten die Mitglieder des ISSB wiederholt die Kosteneffizienz als Hauptargument an. Das Argument der unterschiedlichen Wesentlichkeitskonzepte, das als Argument gegen eine Referenzierung angeführt wurde, wurde durch die Bemerkung widerlegt, dass doppelte Wesentlichkeitsrahmenkonzepte auch hilfreich sein können, um finanziell wesentliche Metriken zu identifizieren, da Rückpralleffekte von Auswirkungen von Unternehmen auch für Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung relevant sind. Daher beschloss der ISSB, hervorzuheben, dass der Schwerpunkt bei der Referenzierung auf den Kennzahlen und der finanziellen Wesentlichkeit liegen sollte, was sich auch in der Grundlage für Schlussfolgerungen von [Entwurf] S1 widerspiegeln sollte. Darin sollte u.a. klargestellt werden, dass Adressaten GRI- und/oder ESRS-Angaben nicht einfach ohne weitere Überlegungen weiterverwenden können.

Am Ende entschieden sich 13 der 14 ISSB-Mitglieder dafür, die Quellen der Leitlinien dahingehend zu ändern, dass ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Ersteller GRI-Standards berücksichtigen können, um Kennzahlen und Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu ermitteln, die dem Ziel von [Entwurf] S1 entsprechen.

Hinsichtlich der Bezugnahme auf die ESRS waren einige ISSB-Mitglieder zunächst skeptisch, da die ESRS künftig nur in einem Rechtskreis angewendet werden und daher lokal begrenzt sind. Zusätzlich zu den oben genannten Argumenten betonte der Vorsitzende jedoch, dass der Verweis auf andere Standards nicht für immer in den Standards enthalten sein wird und überprüft werde, ob dies in Zukunft erforderlich sei. Am Ende der Diskussion stimmten 13 der 14 ISSB-Mitglieder dem Verweis auf die ESRS-Standards zu, um Kennzahlen und Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu ermitteln, die dem Ziel von [Entwurf] S1 entsprechen.

Um die Nichtdauerhaftigkeit dieser Verweise zu betonen, beschloss der ISSB, den Hinweis, dass Ersteller die GRI-Standards und/oder ESRS berücksichtigen können, in den Anhang und nicht in den Haupttext aufzunehmen.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.