Überblick

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Der ISSB tagte am 16. Februar 2023 in Montreal. Die folgenden Themen wurden erörtert.

Quellen für Leitlinien zur Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen und Angaben

Der ISSB entschied, die Verweise auf 'andere standardsetzende Gremien, deren Vorschriften auf die Bedürfnisse der Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung ausgerichtet sind' und 'Unternehmen, die in denselben Branchen oder Regionen tätig sind' dahingehend zu ändern, dass Ersteller solche Quellen sowohl bei der Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen als auch bei der Ermittlung von Angaben zu diesen Risiken und Chancen berücksichtigen können, dass eine solche Berücksichtigung jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der ISSB entschied außerdem, die Quellen der Leitlinien zu ändern, um ausdrücklich festzulegen, dass Ersteller die GRI-Standards und ESRS berücksichtigen können, um Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu ermitteln, die den Zielen von [Entwurf] S1 entsprechen. Dieser Hinweis wird jedoch in einem Anhang zu IFRS S1 erfolgen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der ISSB entschied, vorzuschreiben, dass sowohl IFRS S1 als auch IFRS S2 für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, in Kraft treten. Der ISSB bestätigte außerdem, dass eine vorzeitige Anwendung von IFRS S1 und IFRS S2 zulässig ist, allerdings nur, wenn ein Unternehmen sowohl IFRS S1 als auch IFRS S2 gleichzeitig anwendet. Ein Unternehmen wäre verpflichtet, anzugeben, dass es IFRS S1 und IFRS S2 vorzeitig anwendet. Die Mitglieder des ISSB stimmten außerdem für die Empfehlung des Stabs, die sich auf den anwendbaren Zeitpunkt der vorübergehenden Befreiung von der Vorschrift bezieht, dass ein Unternehmen seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben zur gleichen Zeit wie seinen Abschluss melden muss, von der Vorschrift, dass ein Unternehmen seine Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen in Übereinstimmung mit dem GHG Protocol Corporate Standard messen muss, wenn es dies zum ersten Mal tut, indem es IFRS S2 anwendet, sowie von der Vorschrift, dass ein Unternehmen seine Scope 3 Treibhausgasemissionen offenlegen muss.

Einhaltung des Konsultationsprozesses und Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten

Der Stab fasste Schritte des Konsultationsprozesses zusammen, die im Rahmen der Projekte "Allgemeine Vorschriften" und "Klimabezogene Angaben" unternommen wurden, und der ISSB bestätigte, dass er davon überzeugt ist, dass die vorgeschriebenen Schritte des Konsultationsprozesses bei der Finalisierung der erneuten Erörterungen des [Entwurfs] S1 und [Entwurfs] S2 eingehalten worden sind. Der ISSB gewährte außerdem die Erlaubnis, das Abstimmungsverfahren für IFRS S1 und IFRS S2 einzuleiten, und kein ISSB-Mitglied beabsichtigt, gegen die Veröffentlichung von IFRS S1 oder IFRS S2 zu stimmen.

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