Internationale Anwendbarkeit der SASB-Standards

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Rückmeldungen, die während der Stellungnahmefrist für den Methodikentwurf eingegangen sind

Agendapapier 8

Ziel dieses Papiers war es, die Rückmeldungen zusammenzufassen, die der ISSB in Bezug auf den Entwurf ED/ISSB/2023/1 Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und Aktualisierung der SASB-Standards-Taxonomie erhalten hat. Im Entwurf wurde ein Ansatz vorgeschlagen, um rechtskreisspezifische Verweise zu entfernen und zu ersetzen, ohne die Struktur, die Sektoren, die Branchen, die Themen oder die Messgrössen wesentlich zu verändern und somit die internationale Anwendbarkeit zu verbessern, um die Ersteller bei der Umsetzung von IFRS S1 zu unterstützen.

In diesem Papier wurden außerdem die Empfehlungen des Stabs gegenüber den Boardberatern für SASB-Standards in Bezug auf die Rückmeldungen zum Methodikentwurf und die Entscheidungen der Boardberater für SASB-Standards zusammengefasst.

Die Boardberater für SASB-Standards baten den ISSB in dieser Sitzung nicht um Entscheidungen.

Entscheidungen der Boardberater für SASB-Standards

Nach sorgfältiger Prüfung und Erörterung der Rückmeldungen zum Methodikentwurf haben die Boardberater für SASB-Standards am 5. Oktober 2023 beschlossen:

  • keine weiteren Revisionen an der Methodik vorzunehmen, um die internationale Anwendbarkeit der SASB-Standards zu verbessern;
  • die Revisionen der SASB-Standards zu verabschieden, die in Übereinstimmung mit der Methodik und unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Interessengruppen zum Methodikentwurf vorgenommen wurden;
  • die aktualisierten SASB-Standards für Jahresberichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, in Kraft zu setzen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist; und
  • Dokumente im Änderungsmodus mit Details zu den verabschiedeten Revisionen für einen Zeitraum von 30 Tagen zur Verfügung stellen.

Die Boardberater für SASB-Standards haben die Notwendigkeit einer erneuten Prüfung der Vorschläge unter Anwendung der Kriterien für eine erneute Prüfung in den Textziffern 6.25-6.27 des Handbuchs für den Konsultationsprozess geprüft. Wie oben erwähnt, haben die Boardberater für SASB-Standards beschlossen, die im Entwurf vorgeschlagene Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards nicht zu überarbeiten, und sind zum Schluss gekommen, dass die Revisionen der SASB-Standards in Übereinstimmung mit dieser Methodik auf der Grundlage der Rückmeldungen der Interessengruppen vorgenommen wurden. Dementsprechend sind die Boardberater für SASB-Standards davon überzeugt, dass eine erneute Offenlegung wahrscheinlich keine neuen Informationen oder Bedenken aufzeigen wird, die nicht bereits berücksichtigt wurden, und dass die SASB-Standards finalisiert werden sollten.

Am 11. Oktober 2023 wurden Dokumente im Änderungsmodus mit den spezifischen Revisionen der SASB-Standards veröffentlicht und sind bis zum 10. November 2023 verfügbar. Stellungnahmen zu den Dokumenten werden nicht erbeten; die Interessengruppen können dem ISSB jedoch alle festgestellten schwerwiegenden Fehler mitteilen.

Rückmeldungen außerhalb des Anwendungsbereichs des Methodikentwurfs

Die Stellungnehmenden haben auch Fragen zu den SASB-Standards aufgeworfen, die nicht in den Bereich der Methodikfragen fielen, darunter:

  • Interoperabilität: Einige Stellungnehmende wünschen, dass der ISSB seine Bemühungen fortsetzt, die Interoperabilität der Angabevorschriften der SASB-Standards mit vergleichbaren Angabevorschriften der Global Reporting Initiative (GRI) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu verbessern, um Doppelarbeit der Ersteller bei der Anwendung der erwarteten sektorspezifischen GRI- und ESRS-Standards zu minimieren.
  • Vorgeschlagene Übergangserleichterungen: Einige Stellungnehmende schlugen vor, die SASB-Standards in "Kern"-Kennzahlen, die in den meisten Rechtskreisen von entscheidender Bedeutung sind, und in "erweiterte" Kennzahlen zu unterteilen, die wahrscheinlich nur in einer kleineren Anzahl spezifischer Rechtskreise von Nutzen sind. Einige nordamerikanische Stellungnehmende forderten, dass der ISSB Übergangserleichterungen für derzeitige Berichterstatter nach den SASB-Standards bei der Übernahme der vorgeschlagenen überarbeiteten Kennzahlen entwickeln sollte.
  • Verwendung von Verweisen auf Dritte in den SASB-Standards: Viele Stellungnehmende forderten, dass der ISSB die Verweise auf Dritte in den SASB-Standards überwacht, überprüft und aktualisiert. Einige Stellungnehmende wiesen darauf hin, dass der "Paywall"-Zugang (der eine kostenpflichtige Lizenz für die Nutzung erfordert) zu bestimmten Verweisen auf Rahmenkonzepte Dritter in den SASB-Standards eine unangemessene Kostenbelastung für Ersteller darstellen und die Annahme in bestimmten Rechtskreisen verhindern könnte, in denen solche lizenzierten Verweise für die Nutzung in regulatorischen Anwendungen inakzeptabel sind.
  • Sustainable Industry Classification System (SICS): Einige Stellungnehmende, darunter viele aus Asien-Ozeanien, vertraten die Ansicht, dass das SICS US-zentrisch sei, und äußerten Bedenken, wie die SASB-Standards mit nationalen oder regionalen Branchenklassifizierungssystemen wie dem Australian and New Zealand Standard Industrial Classification (ANZSIC)-System, dem Nomenclature of Economic Activities (NACE)-Klassifizierungssystem der Europäischen Union oder dem Global Industry Classification Standard (GICS) zusammenpassen.
  • Künftige Verwendung der SASB-Standards: Viele Stellungnehmende wiesen darauf hin, dass der ISSB den Interessengruppen mehr Klarheit darüber verschaffen sollte, ob und wie die SASB-Standards langfristig vom ISSB verwendet werden und wie ein möglicher Satz von IFRS-Standards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert sein wird. Einige Stellungnehmende schlugen vor, der ISSB solle die internationale Anwendbarkeit der SASB-Standards nicht ausweiten und sich stattdessen auf die Entwicklung einer Reihe branchenspezifischer IFRS-Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen konzentrieren.

Erörterung durch den Board

Die Mitglieder des ISSB befürworteten das vom Stab erstellte Papier und die von den Boardberater für SASB-Standards getroffenen Entscheidungen sehr. Sie zeigten sich daher zuversichtlich, dass die Anwendung der Methodik und die damit verbundene Abschaffung bzw. Ersetzung rechtskreisspezifischer Verweise das potenzielle Hindernis für die Anwendung der SASB-Standards verringert.

Einige ISSB-Mitglieder sprachen bestimmte Aspekte der allgemeineren Rückmeldungen an, die der ISSB erhielt. Sie betrafen vor allem die Beziehung zwischen IFRS S1 und den SASB-Standards oder die Frage, ob der nächste aktuelle Standard (IFRS S3) branchenbezogene Vorschriften wie IFRS S2 enthalten wird oder nicht. Wie bereits erwähnt, sind diese Aspekte jedoch nicht Gegenstand dieses Projekts und werden im Rahmen der Erörterung der Rückmeldungen, die im Rahmen der Agendakonsultation eingegangen sind, diskutiert werden.

Die Boardberater für SASB-Standards werden die Änderungen an den SASB-Standards finalisieren und sie dem ISSB in der Dezember-Sitzung 2023 zur Ratifizierung vorlegen.

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