ISSB-Agendakonsultation

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Kriterien für die Beurteilung der Priorität neuer Forschungs- und Standardsetzungsprojekte, die in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollen

Agendapapier 2

Eines der Ziele der Bitte um Informationsübermittlung des ISSB in Bezug auf die Konsultation zu Agendaprioritäten war es, die Meinung der Interessengruppen zu den Kriterien für die Bewertung der Priorität potenzieller Projekte, die in das Arbeitsprogramm des ISSB aufgenommen werden könnten, einzuholen. Im Rahmen der Bitte um Informationsübermittlung schlug der ISSB sieben Kriterien vor, die die Entscheidungsfindung bei der Festlegung der Prioritäten für neue Aktivitäten und Projekte im Rahmen des nächsten zweijährigen Arbeitsprogramms des ISSB erleichtern sollen.

Der Stab fasst die Kommentare und seine Analyse wie folgt zusammen:

Kriterium 1: Die Bedeutung des Themas für Anleger

Viele Stellungnehmende schlugen vor, der ISSB solle auch die Bedeutung anderer Interessengruppen als der Anleger berücksichtigen. Die Stellungnehmenden bezweifelten, dass "Anleger" der geeignetste Begriff ist, und schlugen vor, dieses Kriterium auch auf Kreditgeber und Gläubiger auszuweiten. Der Stab stellte klar, dass der Begriff "Anleger" in der gesamten Bitte um Informationsübermittlung verwendet wurde, um sich auf die " primären Nutzer von Abschlüssen für allgemeine Zwecke " zu beziehen.

Kriterium 2: Ob es Mängel in der Art und Weise gibt, wie Unternehmen Informationen zu diesem Thema offenlegen

Einige Stellungnehmende baten um einen zusätzlichen Kontext für das Wort Mängel in diesem Zusammenhang. Der Stab wies darauf hin, dass fehlende Angaben und die Qualität der Angaben bei diesem Kriterium berücksichtigt würden, empfahl jedoch keine Änderung des Kriteriums, um dies zu präzisieren.

Kriterium 3: Die Arten von Unternehmen, die von der Angelegenheit betroffen sein könnten, einschließlich der Frage, ob die Angelegenheit in einigen Branchen und Rechtskreisen häufiger vorkommt als in anderen

Der Stab stellte klar, dass die Anwendung dieses Kriteriums nicht dazu führt, dass eine bestimmte Art von Unternehmen, Branche oder Rechtskreis gegenüber einer anderen bevorzugt wird. Er wies darauf hin, dass es notwendig ist, zu verstehen, ob ein Nachhaltigkeitsthema bestimmte Gruppen betrifft, damit der ISSB angemessene Entscheidungen treffen kann.

Kriterium 4: Wie weit verbreitet oder akut das Thema für die Unternehmen wahrscheinlich ist

Einige Stellungnehmende stellten die Verwendung der Begriffe "weit verbreitet" und "akut" in Frage. Der Stab wies darauf hin, dass der Begriff "akut" nicht kurzfristig angewandt wird, sondern den Grad der Schwere und Dringlichkeit der Angelegenheit berücksichtigt. Wie weit verbreitet und akut eine Angelegenheit ist, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, wie z. B. den finanziellen Auswirkungen und den damit verbundenen Risiken und Chancen.

Kriterium 5: Die Wechselwirkung des potenziellen Projekts mit anderen Projekten des Arbeitsprogramms

Viele Stellungnehmende zu diesem Kriterium schlugen vor, die Konnektivität mit dem IASB zu berücksichtigen. Der Stab hat geantwortet, dass keine Änderung dieses Kriteriums erforderlich ist, um die Anregung der Stellungnehmenden zu adressieren.

Kriterium 6: Die Komplexität und Durchführbarkeit des potenziellen Projekts und seiner Lösungen

Einige Stellungnehmende wiesen darauf hin, dass dieses Kriterium den Eindruck erwecke, der ISSB habe keinen Appetit auf komplexe Projekte. Der Stab stellte jedoch klar, dass dieses Kriterium in Kombination mit den anderen verwendet wird, und versicherte den Stellungnehmenden, dass ein Projekt trotz seiner Komplexität bei der Betrachtung der Kriterien als Ganzes vorrangig behandelt werden kann.

Kriterium 7: Die Fähigkeit des ISSB und seiner Interessengruppen, das potenzielle Projekt zeitnah voranzubringen

Es gab keine Antworten, die dieses Kriterium als ungeeignet bezeichneten.

Die Stellungnehmenden zur Bitte um Informationsübermittlung schlugen zusätzliche Kriterien vor, darunter die Interoperabilität mit anderen Standards, die globale Relevanz der Angelegenheit und die Fähigkeit der Einrichtungen, Informationen bereitzustellen. Der Stab empfiehlt dem ISSB, diese Kriterien nicht hinzuzufügen, da sie in der Arbeit des ISSB implizit enthalten sind und bereits durch die oben genannten Kriterien abgedeckt werden. Einige Stellungnehmende schlugen auch vor, ein Kriterium zur doppelten Wesentlichkeit oder zur Wesentlichkeit der Auswirkungen hinzuzufügen. Der Stab antwortete jedoch, dass die ISSB-Standards so konzipiert sind, dass sie den Informationsbedarf der Hauptnutzer von Mehrzweckfinanzberichten decken. Zwar werden Auswirkungen nicht ausgeschlossen, aber die Informationen über auswirkungsbezogene Risiken und Chancen müssen relevant sein, um den Bedürfnissen der Anleger gemäß IFRS S1 zu entsprechen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt die Beibehaltung des oben genannten Kriterienkatalogs ohne Änderungen oder Ergänzungen.

Zugehörige Themen

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