IASC verabschiedet neuen Standard zu Landwirtschaft
14.12.2000
Der Board des International Accounting Standards Committee (IASC) hat eine neuen Standard zu Landwirtschaft verabschiedet.
IAS 41 sieht vor, dass alle biologischen Vermögenswerte (Tiere, Pflanzen, Obsthaine, Wälder etc.) zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die Wertänderungen im Periodenergebnis erfasst werden. Davon ist nur dann abzusehen, wenn der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann. Landwirtschaftliche Erzeugnisse würden in ähnlicher Weise zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Ernte bewertet werden. Eine Zusammenfassung des Standards finden Sie hier.