Bestätigungsbericht muss Rechnungslegungsrahmen klar angeben

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07.04.2001

Einem neuen Vorschlag des internationalen Ausschusses für die Prüfungspraxis (International Auditing Practices Committee, IAPC) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) zufolge soll der klassische Bestätigungsbericht den für die Aufstellung des Abschlusses befolgten Rechnungslegungsrahmen klar benennen.

Die Änderung an dem internationalen Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 700, Der Bestätigungsbericht des Abschlussprüfers, wird Nutzer in die Lage versetzen, den Kontext besser zu verstehen, in welchem das Prüfungsurteil ausgesprochen wird. ISA 700 würde vorsehen, dass der Prüfer wie folgt auf den Rechnungslegungsrahmen Bezug nimmt:

Unserer Ansicht nach vermittelt der Abschluss, der in Übereinstimmung mit den International Accounting Standards (oder '[Titel nationaler Standards] aufgestellt wurde, welches die grundsätzlich in Land A akzeptierten Rechnungslegungsstandards sind') aufgestellt wurde, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild (oder 'in allen wesentlichen Belangen ein getreues Abbild') der Vermögenslage des Unternehmens zum 31. Dezember 20X1 sowie der Ertrags- und Finanzlage seiner Tätigkeiten für das abgelaufene Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit... (und in Befolgung von...).

Die vorgeschlagenen Regelungen sollen für Abschlüsse in Kraft treten, der Rechnungslegungszeitraum am oder nach dem 30. September 2002 endet. Die Stellungsnahmefrist endet am 31. Mai 2001.

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