Unternehmen in Hongkong dürfen IAS verwenden

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02.04.2001

Ab dem 1. April dürfen Unternehmen, deren Hauptnotierung an der Börse von Hongkong besteht, die International Accounting Standards (IAS) anstelle der Rechnungslegungsprinzipien von Hongkong verwenden.

Die Unternehmen müssen etwaige bedeutende Unterschiede zu den Rechnungslegungsprinzipien von Hongkong erklären und eine Überleitung der finanziellen Auswirkungen beifügen. Das Überleitungserfordernis wird sich nicht auf chinesische Unternehmen des Festlands erstrecken, deren 'H-Aktien' an der Börse von Hongkong notiert sind; ihnen wurde bereits bislang die Verwendung der IAS ohne Überleitung gestattet. Unternehmen, deren Sitz im Ausland liegt, sowie Bewerber, die an der Hongkonger Börse lediglich eine Zweitnotierung haben (wollen), können ferner auch die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze (U.S. Generally Accepted Accounting Principles, US-GAAP) anwenden.

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