Kanadische Wertpapieraufsicht erwägt, IAS und U.S. GAAP zu erlauben

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19.03.2001

Die kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden bitten um Stellungnahme zu der Frage, ob sie kanadischen und ausländischen Unternehmen gestatten sollen, statt der kanadischen Rechnungslegungsgrundsätze für Zulassungszwecke International Accounting Standards (IAS) oder US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze (U.S. GAAP) zu verwenden.

Gegenwärtig müssen kanadischen Unternehmen kanadische Rechnungslegungsgrundsätze anwenden. Ausländische Unternehmen können die IAS verwenden, müssen dann aber grundsätzlich eine Überleitung auf die kanadischen Regeln vornehmen. Viele kanadische Unternehmen erstellen zustäzlich zu einem kanadischen Abschluss bereits Abschlüsse nach US-amerikanischen Grundsätzen, weil sie sowohl in den USA wie in Kanada gelistet sind.

In Kanada wird die Wertpapieraufsicht nicht national, sondern durch die Provinzen ausgübt. Die Aufsichtsbehörden der einzelnen Provinzen haben gemeinsam eine Bitte um Stellungnahme veröffentlicht, die Sie hier [Zusammenfassung, 10 KB und Diskussionspapier, 90 KB] einsehen können.

Die Wertpapieraufsichtsbehörden in den kanadischen Provinzen unterhalten eigene Internetseiten:

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