Ausländische Unternehmen müssen Daten an SEC zum Jahresende womöglich elektronisch einreichen

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10.03.2001

Das mögliche Erfordernis einer elektronischen Übermittlung des Zahlenmaterials entnehmen wir eine Rede des SEC-Kommissars Isaac C. Hunt Jr., die dieser auf der Konferenz "The SEC Speaks in 2001" in Washington D.C. gehalten hat.

Im rahmen seines Vortrags sagte Hunt Folgendes:

Ich glaube, wir sind bei EDGAR zurückgefallen (Anm.: EDGAR steht für 'Electronic Data Gathering, Analysis, and Retrieval'-System). Seit annähernd fünf Jahren sind alle Einreichungen inländischer börsennotierter Unternehmen über EDGAR zugänglich, ausländische Unternehmen sind aber weiterhin nicht verpflichtet, ihre Einreichung über EDGAR vorzunehmen. Ausländische Unternehmen stehen mit inländischen Emittenten im Wettbewerb um die Kapitalaufnahme auf unseren Märkten, ihre Wertpapiere werden auf unseren Märkten gehandelt, und trotzdem haben US-Anleger nicht den gleichen Zugang zu wesentlichen Informationen, die von diesen Emittenten eingereicht werden. [...] Ich habe die Hoffnung, dass bis Ende dieses Jahres alle Formulare 3, 4 und 5 [zu Insiderwertpapierverkäufen] sowie sämtliche Einreichungen ausländischer Emittenten über EDGAR eingereicht und auf unserer Internetseite verfügbar sein werden.

Die vollständige Rede des Kommissars können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite der SEC).

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