Mai

Zwei neue Rechnungslegungsstandards in Italien

27.05.2001

Der Nationalrat der Wirtschaftsprüfer hat zwei neue Rechnungslegungsstandards für Italien verabschiedet.

Die Rechnungslegungsvorschriften für in Italien eingetragene Unternehmen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt. Bilanzierungsprinzipien (Accounting Principles, AP), die vom Accounting Standards Board des italienischen Nationalrats der Wirtschaftsprüfer herausgegeben werden, werden als Auslegung der allgemeinen Prinzipien angesehen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch genannt sind. Bei der Abfassung der AP erwägt der ASB ausgiebig die IAS und versucht, sie angesichts der Umstände und Praktiken, die in Italien herrschen, so gut wie möglich zu integrieren.

Die folgenden APs wurden kürzlich vom italienischen Nationalrat der Wirtschaftprüfer verabschiedet:

  • AP 28 Eigenkapital der Aktionäre (verabschiedet im Oktober 2000)
  • AP 29 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen, grundlegende Fehler, außerordentliche Posten, Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (verabschiedet im Februar 2001)

AP 28 enthält eine Empfehlung an börsennotierte Unternehmen, ihren Abschlüssen Informationen über das Ergebnis je Aktie beizufügen. Diese Information steht mit den Angaben nach IAS 33 im Einklang.

AP 29 unterscheidet sich v.a. deshalb von IAS 8, weil lediglich die alternativ zulässige Methode zur Bilanzierung der Effekte aus Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Berichtigung grundlegender Fehler erlaubt ist. Die bevorzugte Methode, die in IAS 8 empfohlen wird, wurde vom italienischen Nationalrat der Wirtschaftprüfer abgelehnt. Diese Position folgt einer ähnlichen Empfehlung, die von CONSOB, der italienischen Wertpapieraufsicht, 1979 für börsennotierte Unternehmen ausgesprochen wurde. Zudem sollte der Effekt aus Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Berichtigungen grundlegender Fehler als außerordentlicher Ertrag/Aufwand und nicht als Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit bilanziert werden. Die Einbeziehung von aggregierten pro-forma-Abschlüssen wird ebenfalls empfohlen, falls die Auswirkungen relevant sind.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.