Januar

Neuer italienischer Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung

25.01.2002

Am 27. November 2001 wurde in Italien ein neuer Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung gegründet – der italienische Ausschuss für Bilanzierung (Organismo Italiano di Contabilità, OIC).

Der OIC wurde in der Rechtsform einer Stiftung verfasst, die von einem 15-köpfigen Vorstand geleitet wird. Die Mitglieder wurden durch eine breite Vertretung italienischer Einrichtungen ernannt, darunter der italienische Nationalrat der Wirtschaftprüfer, die 'ABI' (der nationale Bankenverband), der 'Confcommercio' (der nationale Wirtschaftsverband), die 'Assirevi' (die Vereinigung der italienischen Wirtschaftsprüfer), die italienischen Staatsprüfer, die Confindustria (der italienische Industrieverband), die italienische Börse u.a.

Der Vorstand wird in Kürze die Mitglied eines Exekutivausschusses ernennen (sieben Mitglieder und ein Vorsitzender). Der Exekutivausschuss wird zudem einen fachlich-wissenschaftlichen Ausschuss ernennen, dessen Ziel darin besteht, nationale Bilanzierungsprinzipien auszuarbeiten, die dann vom Exekutivausschuss verabschiedet werden müssen. Der Vorstand besteht aus: Sechs Mitgliedern des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer, fünf Erstellern, zwei Nutzern, einem Vertreter der italienischen Wertpapierbörse und einem Vertreter der öffentlichen Verwaltung. Der OIC wird seine Arbeit in einigen Monaten aufnehmen, wenn er die Formalitäten im Zusammenhang mit der rechtlichen Anerkennung hinter sich gebracht hat. Der OIC wird Ansprechpartner für das entsprechende europäische Gremium, EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), und das internationale Gremium, den IASB, sein. Die wesentlichen Aktivitäten des OIC werden in folgendem bestehen:

  • Herausgabe von Bilanzierungsprinzipien für die Aufstellung von Abschlüssen, für die die Anwendung der internationalen Bilanzierungsprinzipien noch keine Regelung vorsieht, im Wege einer abgestimmten Tätigkeit mit anderen europäischen Standardsetzern;
  • Herausgabe von Bilanzierungsprinzipien für die Aufstellung von Abschlüssen gemeinnütziger Unternehmen und der nationalen und kommunalen öffentlichen Verwaltung;
  • Leistung von Unterstützung bei der Anwendung der internationalen Bilanzierungsprinzipien in Italien.

In der Zwischenzeit hat der Ausschuss für Bilanzierungsstandards des italienischen Nationalrats der Wirtschaftsprüfer (des vorherigen italienischen Standardsetzers auf dem Gebiet der Bilanzierung) kürzlich sein letztes Bilanzierungsprinzip verabschiedet: AP 30 Zwischenberichterstattung. Dieses Bilanzierungsprinzip steht im Wesentlichen im Einklang mit IAS 34.

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