Juli

Neuer israelischer Standard: Wertminderung von Vermögenswerten

26.07.2003

Zum 1. Januar 2003 trat Standard Nr. 15 'Wertminderung von Vermögenswerten' des israelischen Accounting Standards Board in Kraft.

Standard Nr. 15 basiert auf IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten. Der wesentliche Unterschied zwischen Standards Nr. 15 und IAS 36 besteht darin, dass Standard Nr. 15 die Wertaufholung einer Wertberichtigung auf den Geschäfts- oder Firmenwert untersagt, wohingegen IAS 36 unter bestimmten Umständen eine solche gestattet. Im August 2002 hatte der israelische Accounting Standards Board Standard Nr. 14 Zwischenberichterstattung herausgegeben, der auf IAS 34 Zwischenberichterstattung basiert. Der Standard, der zum 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, ist von allen Unternehmen anzuwenden, die zur Darstellung von Zwischenberichten verpflichtet sind oder dies freiwillig tun. Der wesentliche Unterschied zwischen Standard Nr. 14 und IAS 34 besteht in der Anzahl der anzugebenden Vergleichsperioden.

Estland wird IFRS im Einzelabschluss zulassen

25.07.2003

Estland wird eines der ersten europäischen Länder sein, dass die Anwendung der IFRS für statutarische Zwecke auch im Einzelabschluss des Mutterunternehmens zulässt.

Diese Reform wurde durch die Tatsache unterstützt, dass die Unternehmenssteuer auf die Dividenden erhoben wird und nicht auf den Gewinn. Deshalb hat der Bilanzierungsrahmen auf die Steuerbasis und die Einnahmen des Staates keinen Einfluss.

Alle börsennotierten Unternehmen müssen die IFRS in ihren Konzern- und Einzelabschlüssen ab dem 1. Januar 2005 anwenden (die meisten tun dies bereits).

Neue estnische Rechnungslegungsgrundsätze – Bilanzierungsprinzipien vollständig mit den IFRS harmoniert, aber weniger Angaben vorgeschrieben

Zusätzlich fordert das neue Gesetz, dass die estnischen Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS in Einklang gebracht werden und Querverweise auf die entsprechenden IFRS-Paragrafen enthalten. Jegliche Unterschiede zwischen den lokalen Standards und den IFRS müssen erläutert und gerechtfertigt werden. Die Bilanzierungsgrundsätze in den neuen Standards der estnischen Rechnungslegungsgrundsätze stehen mit den IFRS vollständig in Einklang (in sehr seltenen Fällen sind vereinfachte Methoden erlaubt), sehen aber weniger Angaben als die IFRS vor. Auf Gebieten, die durch die Leitlinien der estnischen Rechnungslegungsgrundsätze nicht abgedeckt sind, wird die Anwendung der IFRS empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben.

Der Estonian Accounting Standards Board (EASB) hat bereits die meisten seiner Standards neu abgefasst und sie mit den Vorschriften des neuen Gesetzes und der IFRS in Einklang gebracht.

Von großen Unternehmen wird erwartet, dass sie das Wahlrecht in Richtung der vollen IFRS ausüben, kleine und mittelgroße Unternehmen werden wahrscheinlich die estnischen Rechnungslegungsgrundsätze ('vereinfachte IFRS')als ihren Bilanzierungsrahmen verwenden.

Sehr wahrscheinlich werden Gewinn und Eigenkapital 2003 grundlegend identisch nach IFRS und estnischen Rechnungslegungsgrundsätzen sein, aber die Abschlüsse nach estnischen Rechnungslegungsgrundsätzen werden weniger informativ als IFRS-Abschlüsse sein.

Alle börsennotierten Unternehmen in der Tschechischen Republik dürfen ab jetzt die IFRS verwenden

19.07.2003

Mit Beginn des Jahres 2002 wird allen börsennotierten Unternehmen in der Tschechischen Republik gestattet, Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS aufzustellen.

Für einige börsennotierte Unternehmen – ungefähr ein Dutzend, die im Hauptsegment der Prager Wertpapierbörse gehandelt werden – sind IFRS-Abschlüsse von nun an verpflichtend.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.