April

Zwölfter britischer Webcast zum Übergang zu IFRS

29.04.2005

Die britischen Kollegen des Londoner IFRS Centres of Excellence veröffentlichen eine monatliche Serie von einstündigen internetbasierten fachlichen Updates zu IFRS.

Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten internationalen Rechnungslegungsstandards und ihre Auswirkungen auf britische Unternehmen. Die zwölfte Sendung lief am Donnerstag, dem 28. April 2005, und widmete sich in Fortsetzung der Sendung vom 22. Juli 2004 weiteren Fragen, die sich aus IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ergeben. Klicken Sie hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen (in englischer Sprache). Die Aufzeichnung jeder Sendung wird auf dieser Seite während eines Zeitraums von mindestens drei bis vier Wochen nach der Veröffentlichung zur Verfügung stehen. Aufzeichnungen früherer Sendungen finden Sie hier.

Die vorgeschlagene Hierarchie des FASB schließt IFRS mit ein

29.04.2005

Der US-amerikanische FASB hat einen Entwurf eines Rechnungslegungsstandards mit dem Titel Die Hierarchie der Rechnungslegungsgrundsätze (The Hierarchy of Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) herausgegeben.

Die GAAP-Hierarchie ordnet die vom FASB und seinen Vorgängern, dem AICPA und (für gelistete Unternehmen) der SEC veröffentlichten Verlautbarungen nach ihrem jeweiligen Rang. Derzeit ist in den Vereinigten Staaten die GAAP-Hierarchie in dem AICPA-Prüfungsstandard Nr. 69 Die Bedeutung von ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild in Überstimmung mit GAAP (The Meaning of Present Fairly in Conformity With Generally Accepted Accounting Principles) enthalten. Der FASB schlägt vor, dass ein Unternehmen, das die US-amerikanischen GAAP anwendet, möglicherweise IFRS zu Rate ziehen müsse, wenn ein Problem auftrete, das in den Standards des IASB behandelt wird, nicht aber in der amerikanischen Literatur. Der Entwurf des FASB hält auch fest, dass „der IASB seinen konzeptionellen Hinweisen einen höheren Wert in seiner Hierarchie beimisst als den, den die derzeitige GAAP-Hierarchie den FASB Concept Statements zugesteht. Da es das Ziel von FASB und IASB ist, die Konzepte und Standards zu konvergieren, erkennt der FASB an, dass es nötig sein wird zu überlegen, ob und wie die Hierarchie seiner Rechnungslegungsliteratur mit der des IASB im Zuge des gemeinsamen betriebenen Projekts zum Rahmenkonzept konvergiert werden kann.‟ Die Kommentierungsfrist endet am 27. Juni 2005. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die englischsprachigen Dokumente herunterzuladen:

Entwurf (112 KB)

Presseerklärung

CESR veröffentlicht Entwurf zum Äquivalenzbericht

29.04.2005

Die Kommission der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) bittet um Stellungnahmen zu ihren vorläufigen Beschlüssen, nach denen kanadische, japanische und US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze insgesamt „als den IFRS als gleichwertig angesehen werden - unter der Voraussetzung einiger weiterer Angaben -‟, was die Börsenzulassung von außereuropäischen Unternehmen an europäischen Wertpapiermärkten angehe.

Für europäische Unternehmen, die sich eines europäischen Wertpapiermarktes bedienen, ist die Anwendung von IFRS ab 2005 verpflichtend. Außereuropäische Unternehmen können ihre nationalen Rechnungslegungsstandards bis 2007 weiter verwenden. Die Europäische Kommission überlegt, ob die Verwendung von kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen auch nach 2007 weiterhin gestattet sein soll und hat CESR um Stellungnahme gebeten. Die europäische Kommission hat CESR weiterhin gebeten, in den Bericht zur Äquivalenz eine Beschreibung der in jedem Land eingesetzten Durchsetzungsmechanismen aufzunehmen. Die endgültige Stellungnahme durch CESR wird von der Europäischen Kommission bis zum 30. Juni erbeten. Die Frist für Stellungnahmen zur Kommentierung des CESR-Entwurfs läuft am 27. Mai 2005 ab. CESR wird am Nachmittag des 18. Mai 2005 eine öffentliche Anhörung in ihren Räumen in Paris veranstalten. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die englischsprachigen Dokumente herunterzuladen:

CESRs Entwurf eines Äquivalenzberichts (1048 KB)

Pressemitteilung (69 KB).

McCreevy erörtert Konvergenz und Äquivalenz

29.04.2005

In einer am 20. April 2005 gehaltenen Rede zur Integration der Europäischen Finanzmärkte und zur internationalen Zusammenarbeit in New York erörterte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy - neben anderen Dingen - die Überleitung von IFRS auf US GAAP, die Konvergenz der Rechnungslegung, die Vorschriften zu internen Kontrollen aus Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Act und De-Listing.

Ein Ausschnitt:

Das Ziel muss die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit sein. Sie können das auch das Heimatprinzip nennen. Wenn Sie sich einverstanden erklären, jedes andere System als gleichwertig anzusehen, verschwinden die Doppelanforderungen. Sie können dann in dem anderen Land unter den Regeln ihres Heimatlandes arbeiten. Ich denke, wir sollten mehr Gebiete in unserer transatlantischen Beziehung ausmachen, auf die wir dieses Prinzip anwenden - bei der Rechnungslegung, Versicherungen, den Wertpapiermärkten und all den anderen Regulierungssachverhalten.

Anwendung der IFRS in Italien - Wahlrechte der IFRS-Verordnung

28.04.2005

Am 25. Februar 2005 hat der italienische Ministerrat ein Rechtsdekret hinsichtlich der Wahlrechte verabschiedet, die den Mitgliedstaaten nach Artikel 5 der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäische Parlaments (der sog. IAS-Verordnung) eingeräumt werden – die Anwendung der International Financial Reporting Standards (zu denen auch die IAS und die Interpretationen gehören) im Jahresabschluss und bei nicht börsennotierten Unternehmen zu gestatten oder vorzuschreiben.

Im Ergebnis werden die IFRS in Italien danach wie folgt anzuwenden sein:

 

Börsennotierte Unternehmen, Emittenten von Finanzinstrumenten mit weiter Verbreitung in der Öffentlichkeit, Banken, Wertpapierbroker, Fondgesellschaften, regulierte Finanzinstitutionen
  • Konzernabschlüsse: IFRS ab 2005 verpflichtend
  • Separate Abschlüsse: IFRS ab 2005 möglich. IFRS ab 2006 verpflichtend.
Versicherungsunternehmen
  • Konzernabschlüsse: IFRS ab 2005 verpflichtend
  • Separate Abschlüsse: IFRS 2005 nicht gestattet. IFRS ab 2006 nur für börsennotierte Unternehmen verpflichtend, die keine Konzernabschlüsse aufstellen
Tochter- und assoziierte Unternehmen der vorstehenden Unternehmen sowie andere Unternehmen, die Konzernabschlüsse aufstellen
  • Konzernabschlüsse: IFRS ab 2005 möglich
  • Separate Abschlüsse: IFRS ab 2005 möglich
Andere als die vorstehenden Unternehmen
  • Einzelabschlüsse: IFRS möglich ab einem Jahr, das vom Ministerium für Wirtschaft und Recht noch festzulegen ist
Kleine Unternehmen, die Abschlüsse in verkürzter Form erstellen
  • Einzelabschlüsse: IFRS nicht gestattet

Stellungnahmen zur Arbeitsweise und IFRIC erbeten

27.04.2005

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (IASCF) haben zwei englischsprachige Dokumente mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht: .

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (IASCF) haben zwei englischsprachige Dokumente mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht:

Due Process of IASB: Draft Handbook of Consultative Arrangements (Arbeitsweise des IASB: Entwurf eines Handbuchs zu Beratungsvorgängen; 219 KB)

IFRIC - Review of Operations: Consultative Document (IFRIC - Überprüfung der Arbeitsweise: Beratungsdokument; 299 KB)

Die Kommentierungsfrist für beide Dokumente endet am 31. Juli 2005.

IASB erweitert seine KMU-Arbeitsgruppe

26.04.2005

Der IASB hat seine Arbeitsgruppe zur Rechnungslegung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) um weitere Ersteller und Adressaten von KMU-Abschlüssen sowie weitere Personen mit ausgewiesener KMU-Expertise erweitert.

KMU sind Untenrehmen, die (a) nicht öffentlich rechnungslegungspflichtig sind und (b) allgemeine Abschlüsse für externe Adressaten erstellen. Weitere Informationen (in englischer Sprache) finden Sie auf der Website des IASB.

Update zur Rechnungslegung in China

23.04.2005

Unsere internationalen Kollegen haben die Jahresausgabe 2004 zu Neuerungen in der Rechnungslegung in China herausgebracht (in englischer Sprache, 62 KB).

Diese Ausgabe enthält einen umfassenden Rückblick auf die Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Regierungsunternehmensstandards sowie auf Hinweise, die im Jahr 2004 in der Volksrepublik China vom Finanzministerium, der chinesischen Börsenaufsichtskommission und der chinesischen Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegeben worden sind. Frühere Ausgaben des Updates finden Sie hier.

EU nimmt Stellung zum „Fahrplan‟ der SEC

22.04.2005

Die EU-Kommission stellte den Fortschritt, der zwischen der EU und der SEC erzielt wurde (siehe Nachricht weiter unten) in einer Presseerklärung mit dem Titel Rechnungslegungsstandards: EU Kommissar McCreevy sieht Übereinstimmung mit der SEC als Fortschritt in Richtung Äquivalenz, heraus (in englischer Sprache, 77 KB).

Der Bezug auf „Äquivalenz‟ betrifft eine Studie, die derzeit von der Europäischen Kommission durchgeführt wird, um beurteilen zu können, ob US-amerikanische, kanadische und/oder japanische Rechnungslegungsgrundsätze den IFRS gleichwertig sind und deswegen für nichteuropäische Unternehmen auf dem europäischen Kapitalmarkt zulässig sein sollten. Hier ist ein Auszug aus der Presseerklärung von Kommissar McCreevy:

Ich begrüße den konstruktiven Ansatz sehr, den die SEC im Vorantreiben dieser wichtigen Sachverhalte verfolgt. Wir werden eng zusammenarbeiten, um für einen stärkere Angleichung von IFRS und US GAAP zu werben und die Beseitigung des Erfordernisses einer Überleitung auf US GAAP für ausländische private Emittenten zu erreichen. Dies sind wesentliche Schritte auf dem Weg in Richtung hochwertiger weltweiter Rechnungslegungsstandards, die die Europäische Union stark unterstützt. Ohne Frage bleibt noch viel zu tun, aber der Zug hat sich jetzt in Bewegung gesetzt. Standardsetzer der internationalen Rechnungslegung, Anwender, Emittenten, Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden müssen nun ihre Anstrengungen verstärken und diese einmalige Gelegenheit ergreifen. Sie müssen sich klare Ziele setzen und die notwendige Konvergenz, Konsistenz und Durchsetzung erreichen. Ich werde alle Beteiligten in Europa dazu anhalten, ihren Beitrag zu leisten.

Der „Fahrplan‟ der SEC zur Beseitigung der IFRS-Überleitung

22.04.2005

William Donaldson, der Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), und Charles McCreevy, der EU-Binnenmarktkommissar, trafen sich gestern in Washington, um über eine Anzahl von Themen von beiderseitigem Interesse für die SEC und die Europäische Union zu sprechen.

Darunter waren auch die Ausweitung der Anwendung hochwertiger weltweiter Rechnungslegungsstandards und die Beseitigung der Überleitung auf US GAAP für IFRS-Bilanzierer. Die SEC veröffentlichte eine Pressemitteilung (in englischer Sprache), in der unter anderem folgendes erklärt wird:

Der Vorsitzende Donaldson bekräftigte seine Unterstützung für das Konvergenzprogramm, das derzeit gemeinsam vom International Accounting Standards Board und dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) betrieben wird. Der Vorsitzende Donaldson sprach mit Kommissar McCreevy auch über einen „Fahrplan‟, der vom Stab der SEC entwickelt wurde und der die notwendigen Schritte aufzeigt, die für eine Beseitigung der Überleitung von Abschlüssen ausländischer Emittenten, die die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) anwenden, auf US GAAP nötig sind. Der Fahrplan zielt auf eine möglichst frühzeitige Beseitigung der Überleitung zwischen dem gegenwärtigen Zeitpunkt und spätestens im Jahr 2009 ab.

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