Strukturierte Finanzierungsvereinbarungen

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21.04.2005

In seinen englischen Anmerkungen vor der Bond Market Association gestern in New York erörterte der Vorsitzenden der SEC, William H.

Donaldson, unter anderem Rechnungslegungssachverhalte mit Bezug auf strukturierte Finanzierungsvereinbarungen. Die Anmerkungen von Donaldson sind sowohl unter IFRS als auch unter US GAAP von Relevanz:

Strukturierte Finanzierungsvereinbarungen

Die letzte Regulierungsinitiative, zu der ich mich äußern möchte, betrifft die komplizierten strukturierten Finanzierungstätigkeiten, in die sich Finanzinstitute mit ihren Firmenkunden begeben. Im Mai vergangenen Jahres bat die Kommission gemeinsam mit den Bankaufsichtsbehörden auf Bundesebene um Stellungnahmen zu einer vorgeschlagenen überbehördlichen Äußerung bezüglich dieser Aktivitäten. Diese Hinweise betonten, dass es unerlässlich ist, dass Finanzintermediäre sorgfältig darauf achten, nicht mit Produkten befasst zu werden, die darauf ausgelegt sind, gesetzliche oder Rechnungslegungsforderungen zu umgehen.

Lassen Sie uns festhalten, was als anerkannt vorauszusetzen ist. Wir werden wohl alle darin übereinstimmen, dass wir nicht zum Handel auf einer nigerianischen Barkasse zurückkehren können, zu Flugsauriern und Jedis, wobei Bankiers, Rechtsanwälte und Rechnungsleger fieberhaft daran arbeiten, immer kompliziertere Transaktionen zu entwickeln, die keinem legalen Geschäftszweck dienen, sondern nur dazu gedacht sind, ein attraktives Jahresergebnis zeigen zu können. Es besteht inzwischen allgemeine Übereinstimmung, dass die Anbieter finanzieller Dienstleistungen für die Transaktionen, die sie ihren Kunden zu entwickeln und durchzusetzen helfen, verantwortlich zu halten sind, mit ihrem Ruf und bisweilen auch gesetzlich.

Strukturierte Finanzierungsgeschäfte stellen für den Markt oder die Marktteilnehmer kein Problem dar, solange sie ordentlich angegeben werden und legitimen Geschäftszwecken dienen – so wie eine tatsächliche Risikoübertragung, eine tatsächliche Absicherung einer Schuld oder ein realen Zufluss von Drittkapital. Firmen bedürfen oft komplizierter Strukturen, um diese Ziele in möglichst effektiver Art und Weise zu erreichen, und es ist niemandem vorzuwerfen, wenn er die klügsten Köpfe aus Finanzwesen, Recht und Rechnungslegung zusammenbringt, um seinem Mandanten eine optimale Strategie anbieten zu können. Genau diese Fachleute müssen aber auch erkennen, dass sie die wahren Gründe des Mandanten für diese Transaktion nicht ignorieren können. Wir müssen uns absolut im Klaren darüber sein, dass das Erreichen eines bestimmten Rechnungslegungsergebnisses nicht ein legitimes Unternehmensziel an sich ist.

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