Diese
vertieften Kenntnisse sind umfassender als jene, die von anderen
Rechnungslegern erwartet werden. Die Vorschläge sind in einem Entwurf mit
dem Titel Kompetenzanforderungen für Prüfer (
Competence Requirements for Audit Professionals, in englischer Sprache, 128 KB)
niedergelegt. Dem Entwurf zufolge müssten Personen eine Zeit mit relevanter
praktischen Erfahrungen nachweisen (üblicherweise ein Minimum von drei
Jahren), bevor sie in nennenswerter Weise Mandatsverantwortung bei
Finanzprüfungen übernehmen. Für Finanzprüfungen in bestimmten Branchen (wie
beispielsweise Finanzdienstleister, schürfende Industrien und
Versicherungen) und bestimmte Umgebungen (wie z.B. länderübergreifende
Prüfungen) sieht der vorgeschlagene Standard vor, dass der betreffende
Prüfer fachliche Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann, die maßgebliche
Umgebungen oder Branchen betreffen. Die Abgabefrist für Stellungnahmen endet
am 15. Juli 2005. Klicken Sie
hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 67 KB).