Nach FAS 123(R) wären registrierte
Unternehmen verpflichtet, den Standard zu Beginn der ersten
Zwischenberichts- oder Abschlussperiode anzuwenden, die nach dem
15. Juni 2005 beginnen (nach dem 15. Dezember 2005 für kleine Unternehmen).
Für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr hätte dies bedeutet, dass
die erstmalige Anwendung von FAS 123(R) in deren drittem Quartal hätte
erfolgen müsse. Die neue Regel der Kommission gestattet Unternehmen, FAS
123(R) erst mit Beginn des nächsten Geschäftsjahres, das nach dem
15. Juni 2005 beginnt (15. Dezember 2005 für kleine Unternehmen),
anzuwenden. Ein bei der SEC registriertes Unternehmen, das nicht ein kleines
mit Geschäftsjahresende zum 30. Juni 2005 ist, muss FAS 123(R) erstmals in
jenem Quartalsbericht befolgen, dessen Berichtsperiode am 1. Juli 2005
beginnt. Die neue Regel der Kommission führt nicht zu Änderungen an der
durch FAS 123(R) vorgesehenen Bilanzierungsweise - nur am Datum der
Berücksichtigung. FAS 123(R) fordert wir IFRS 2, dass Unternehmen den
beizulegenden Zeitwert ihrer an Mitarbeiter ausgegebenen Aktienoptionen als
Personalaufwand erfassen. IFRS 2 trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Klicken
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Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).