SEC verschiebt Datum der Befolgung der Regeln zu Aktienoptionen

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15.04.2005

Die US-amerikanische Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat den Zeitpunkt der Befolgung des FASB Standards 123(R) Aktienbasaierte Vergütung verschoben.

Nach FAS 123(R) wären registrierte Unternehmen verpflichtet, den Standard zu Beginn der ersten Zwischenberichts- oder Abschlussperiode anzuwenden, die nach dem 15. Juni 2005 beginnen (nach dem 15. Dezember 2005 für kleine Unternehmen). Für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr hätte dies bedeutet, dass die erstmalige Anwendung von FAS 123(R) in deren drittem Quartal hätte erfolgen müsse. Die neue Regel der Kommission gestattet Unternehmen, FAS 123(R) erst mit Beginn des nächsten Geschäftsjahres, das nach dem 15. Juni 2005 beginnt (15. Dezember 2005 für kleine Unternehmen), anzuwenden. Ein bei der SEC registriertes Unternehmen, das nicht ein kleines mit Geschäftsjahresende zum 30. Juni 2005 ist, muss FAS 123(R) erstmals in jenem Quartalsbericht befolgen, dessen Berichtsperiode am 1. Juli 2005 beginnt. Die neue Regel der Kommission führt nicht zu Änderungen an der durch FAS 123(R) vorgesehenen Bilanzierungsweise - nur am Datum der Berücksichtigung. FAS 123(R) fordert wir IFRS 2, dass Unternehmen den beizulegenden Zeitwert ihrer an Mitarbeiter ausgegebenen Aktienoptionen als Personalaufwand erfassen. IFRS 2 trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).

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