Danach darf das Währungsrisiko einer erwarteten, aber
hochwahrscheinlichen konzerninternen Transaktion als Grundgeschäft im
Konzernabschluss designiert werden, vorausgesetzt, dass das Geschäft in
einer Währung denominiert ist, die nicht der funktionalen Währung des
Unternehmens, das das Geschäft abschließt, entspricht und dass das
Währungsrisiko auf den Konzernabschluss durchschlägt. Die Ergänzung sieht
ferner vor, dass, sollte die Absicherung eines erwarteten konzerninternen
Geschäfts für eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen qualifizieren,
jedweder Erfolg, der gemäß den Bilanzierungsregeln von Sicherungsbeziehungen
nach IAS 39 unmittelbar im Eigenkapital erfasst wurde, in denselben Perioden
in die GuV umzubuchen ist, in denen sich das gesicherte Geschäft auf die
Konzern-GuV auswirkt. Die Ergänzung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft, wobei
eine vorzeitige Anwendung empfohlen wird. Mit dieser Ergänzung wird ein
Unterschied zu US GAAP beseitigt, der mit der Verabschiedung von IAS 39 im
Dezember 2003 entstanden ist, weil die Ergänzung die Anwendung der
Bilanzierungsregeln bei Bestehen von Sicherungsbeziehungen bei erwarteten
konzerninternen Geschäften nicht zuließ. Klicken Sie
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