SEC ergänzt Formblatt 20-F für IFRS-Anwender

  •  Image

14.04.2005

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Ergänzungen an Formblatt 20-F angenommen, um ausländischen Emittenten entgegen zu kommen, die die Grundlage ihrer Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2007 oder früher auf IFRS ändern.

Die Ergänzungen sind verbunden mit bestimmten Angabepflichten durch all ausländischen Emittenten, die die IFRS innerhalb eines Geschäftsjahres zum ersten Mal anwenden. Die Kommission hat damit gleichwohl nicht ihr Erfordernis geändert, eine Überleitungsrechnung für bestimmte Posten auf US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze zu verlangen. Der Presseerklärung (in englischer Sprache) zufolge "übernimmt die Kommission diese Ergänzung, um die Anwendung der IFRS als hochwertiger Kanon von Rechnungslegungsstandards zu fördern und Unternehmen zur Anwendung zu ermutigen." Klicken Sie hier für die endgültige SEC-Regel (in englischer Sprache, 220 KB). Der wesentlichen Änderungen bestehen in Folgendem:

Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, müssen ihren Unterlagen grundsätzlich die geprüften Abschlüsse von drei Jahren beifügen, wobei diese auf derselben Grundlage erstellt sein müssen. Nach der Ergänzung sind in Frage kommende Emittenten berechtigt, die GuV, den Eigenkapitalspiegel sowie die Kapitalflussrechnung lediglich für zwei statt drei Jahre einzureichen, wobei die Abschlüsse nach IFRS erstellt sein müssen und die Registrierungsunterlagen im ersten Jahr der Anwendung diesbezüglich ausreichende Angaben enthalten müssen. Um von dieser Erleichterung Gebrauch machen zu können, muss ein ausländischer Emittent die IFRS zum ersten Mal für das oder vor dem Geschäftsjahr anwenden, die an oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen.

Die Ergänzung sieht auch bestimmte Angaben durch Emittenten vor, die IFRS im Geschäftsjahr zum ersten Mal anwenden. Diese Anforderungen beziehen sich auf Sachverhalte, bei denen ein Emittent von Übergangswahlrechten bei der Bewertung Gebrauch gemacht hat, die einem erstmaligen IFRS-Anwender zustehen, und auf Sachverhalte im Zusammenhang mit der Überleitung von den vom Emittenten zuvor angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.