FEE-Studie zu IFRS-Auswirkungen im Prüfungsbericht

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12.04.2005

Der Europäische Verband der Wirtschaftsprüfer (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ein Diskussionspapier mit dem Titel Berichterstattung über Sachverhalte in Bezug auf übernommene IFRS und mögliche Auswirkungen auf den Prüfungsbericht herausgegeben.

Nach der IAS-Verordnung der Europäischen Union müssen börsennotierte Konzerte ihre Konzernabschlüsse ab 2005 auf Grundlage der IFRS aufstellen, die durch die Europäische Kommission übernommen worden sind. Weil die übernommenen IFRS infolge von Zeitverzögerungen oder Aussparungen (Carve-outs) wie bei IAS 39 nicht notwendigerweise mit den vollständigen IFRS übereinstimmen, muss man die sachgerechte Formulierung bei der Beschreibung des angewendeten Rechnungslegungssystem im Prüfungsbericht und bei der Angabe zu den Bilanzierungsmethoden sehr vorsichtig abwägen. Das Diskussionspapier der FEE geht den folgenden Fragestellungen nach:

Wie soll das Rechnungslegungssystem bei der Angabe über den angewendeten Bilanzierungsmethoden im Anhang des Abschlusses bezeichnet werden?

Soll ein Unternehmen den Umstand angeben, wenn es gleichzeitig in Übereinstimmung mit den vollständigen IFRS bilanziert?

Wie soll das Rechnungslegungssystem im Prüfungsbericht bezeichnet werden? Kann es einen Unterschied zwischen der Beschreibung im Prüfungsbericht und der Bezeichnung des verwendeten Rechnungslegungssystems in den Bilanzierungsmethoden geben?

Würde ein Bezug auf das Europäische Rechnungslegungssystem außerhalb der EU eindeutig verstanden?

FEE erbittet Stellungnahmen zu den im Diskussionspapier aufgeworfenen Sachverhalten bis zum 31. Mai 2005. Das Diskussionspapier der FEE können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 129 KB).

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