CESR veröffentlicht Entwurf zum Äquivalenzbericht

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29.04.2005

Die Kommission der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) bittet um Stellungnahmen zu ihren vorläufigen Beschlüssen, nach denen kanadische, japanische und US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze insgesamt „als den IFRS als gleichwertig angesehen werden - unter der Voraussetzung einiger weiterer Angaben -‟, was die Börsenzulassung von außereuropäischen Unternehmen an europäischen Wertpapiermärkten angehe.

Für europäische Unternehmen, die sich eines europäischen Wertpapiermarktes bedienen, ist die Anwendung von IFRS ab 2005 verpflichtend. Außereuropäische Unternehmen können ihre nationalen Rechnungslegungsstandards bis 2007 weiter verwenden. Die Europäische Kommission überlegt, ob die Verwendung von kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen auch nach 2007 weiterhin gestattet sein soll und hat CESR um Stellungnahme gebeten. Die europäische Kommission hat CESR weiterhin gebeten, in den Bericht zur Äquivalenz eine Beschreibung der in jedem Land eingesetzten Durchsetzungsmechanismen aufzunehmen. Die endgültige Stellungnahme durch CESR wird von der Europäischen Kommission bis zum 30. Juni erbeten. Die Frist für Stellungnahmen zur Kommentierung des CESR-Entwurfs läuft am 27. Mai 2005 ab. CESR wird am Nachmittag des 18. Mai 2005 eine öffentliche Anhörung in ihren Räumen in Paris veranstalten. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die englischsprachigen Dokumente herunterzuladen:

CESRs Entwurf eines Äquivalenzberichts (1048 KB)

Pressemitteilung (69 KB).

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