Tagesordnung für die Aprilsitzung des Boards bekannt gegeben

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11.04.2005

Der IASB wird seine monatliche Boardsitzung am Dienstag, den 19. April 2005, abhalten.

Am Mittwoch, den 20. April 2005, wird sich der Board mit seinen nationalen Liaison-Standardsetzern treffen. Am Donnerstag, den 21. April 2005, wird der Board eine gemeinsame Sitzung mit dem US Financial Accounting Standards Board abhalten. Alle Sitzungen finden in London statt, wenn auch an verschiedenen Orten. Nachfolgend ist die vorläufige Tagesordnung wiedergegeben, soweit diese bekannt gemacht wurde.

19. - 21. April 2005, London

Dienstag, 19. April 2005

IASB Boardsitzung

Ort: in den Räumen des IASB, 30 Cannon Street, London

Rohstoffbranchen (Unterrichtseinheit)

Versicherungsverträge (Unterrichtseinheit)

Ergänzungen an IAS 39: Die Fair Value Option

Finanzgarantieverträge und Kreditversicherungen

Kurzfristige Konvergenz - Ertragsteuern

IFRS 6 - Restant

IFRIC Update

Mittwoch, 20. April 2005

Sitzung des IASB und der nationalen Liaison-Standardsetzer

Ort: The Council Room, One Great George Street, Westminster, London SW1P 3AA

Sachverhalte aus der Sitzung mit den Liaison-Standardsetzern

Rolle der nationalen Standardsetzer

Vorgeschlagenes Memorandum of Understanding

Fachliche Themen

Anderweitige Sachverhalte

Interpretationen

Zukünftiges Arbeitsprogramm und Prioritäten des IASB

Planungen für das Projekt zum Rahmenkonzept

Beteiligung der nationalen Standardsetzer in Projekten

Gruppen und Prozesse

Donnerstag, 21. April 2005

Sitzung des IASB und des US-amerikanischen FASB

Ort: The Council Room, One Great George Street, Westminster, London SW1P 3AA

Finanzinstrumente - weiteres Vorgehen Die Boards werden alternative Ansätze zu zukünftigen Projekten bezüglich der Rechnungslegung von Finanzinstrumenten erörtern

Erfolgsrechnung (Performance Reporting)

  1. Welche Sachverhalte werden in Segment A und welche in Segment B berichtet, einschließlich einer Übereinkunft hinsichtlich der erforderlichen Abschlüsse, ob ein einziger Bericht des vollständigen Einkommens (Statement of Comprehensive Income) mit einer Gesamtsumme des vollständigen Einkommens bei Beibehaltung einer Zwischensumme vergleichbar dem Konzept eines "Nettoergebnisses aus fortzuführendem Geschäft" oder "Jahresüberschuss" gefordert werden sollte, sowie eine Übereinkunft über die Anzahl der Jahre, die in Vergleichsberichten dargestellt werden müssen.
  2. Soll der Sachverhalt der Darstellung der Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode eher in Segment A oder Segment B angesprochen werden?
  3. Wie sieht der Zeitplan und die Art der/s Dokumente(s) aus, mit denen/dem zur Kommentierung der Segmente A und B aufgerufen wird?
  4. Soll(en) das/die Dokument(e), mit denen um Stellungnahmen gebeten wird, gemeinsam von den Stäben des IASB und FASB mit derselben Wortwahl formuliert werden (ähnlich einem neuen Standard wie Unternehmenszusammenschlüsse II), oder soll der Stab die bestehende(n) Hinweise/Literatur jedes Boards unter Verwendung derselben Formulierungen ergänzen (wo immer möglich)?

Kurzfristige Konvergenz: Ertragsteuern

Konzepte - Zielsetzungen

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