EFRAGs endgültige Stellungnahme zu IFRIC D11

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08.04.2005

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme zu IFRICs Interpretationsentwurf D11 Changes in Contributions to Employee Share Purchase Plans (ESPPs) (Änderungen an den Beiträgen zu Mitarbeiteraktienerwerbsplänen, ESPPs) freigegeben.

In dem Brief erklärt sich EFRAG mit einem Aspekt des Beschlussvorschlags einverstanden, lehnt aber einen anderen ab. EFRAG stimmt der Argumentation zu, dass, wenn ein bestehender ESPP durch einen neuen ESPP ersetzt wird, das Unternehmen diesen Ersatz als Änderung des ursprünglichen Plans in Übereinstimmung mit IFRS 2 zu bilanzieren hat. EFRAG ist allerdings anderer Ansicht für den Fall, dass ein Mitarbeiter seine Beitragszahlungen an einem ESPP stoppt, gleichzeitig aber Angestellter des Unternehmens bleibt. D11 schlägt vor, dass das Unternehmen diesen Umstand als Kündigung abbilden muss und den Betrag, der andernfalls über die verbleibende Erfüllungszeit für die erhaltenen Dienste zu verteilen gewesen wäre, sofort als Aufwand zu erfassen hat. EFRAG stellt die Grundlage für IFRICs vorgeschlagenen Beschluss in Frage. Klicken Sie hier, um EFRAGs Stellungnahme zu D11 herunterzuladen (in englischer Sprache, 17 KB).

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