EU-Kommissar McCreevy spricht über IFRS-Sachverhalte
06.04.2005
Ein einer Rede vor dem Institute der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW), die EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy gestern in Brüssel gehalten hat, diskutierte eine ganze Reihe von Sachverhalten mit Bezug der IFRS, einschließlich: .
Ein einer Rede vor dem Institute der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW), die EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy gestern in Brüssel gehalten hat, diskutierte eine ganze Reihe von Sachverhalten mit Bezug der IFRS, einschließlich:
| Konvergenz von US GAAP und IFRS |
| Konvergenz japanischer Rechnungslegungsgrundsätze und IFRS |
| EU-Überlegungen zur Gleichwertigkeit von US-amerikanischen, kanadischen und japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen mit IFRS |
| der EU-"Carve-out" der zwei Abschnitte von IAS 39 |
| der Unabhängigkeit des IASB |
| der Notwendigkeit von Interpretationen |
| der Durchsetzung von IFRS |
| der Überwachung der Prüfer |
| der Notwendigkeit von internationaler Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in einer globalisierten Welt. |
Im Hinblick auf Interpretationen führte Kommissar McCreevy aus:
Standards dürfen nicht durch eine Unzahl an Interpretationen, die zu einem regelbasierten System führen, ausgehöhlt werden. Mir ist absolut klar, dass die wichtigen Spieler wie die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), das Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) sowie die nationalen Standardsetzer sicherstellen müssen, dass das nicht passiert. Und wir müssen uns überlegen, wie die Beziehungen zwischen einer gestärkten EFRAG und dem IASB besser abgegrenzt werden können. |
Klicken Sie hier, um die Rede von Kommissar McCreevy herunterzuladen (in englischer Sprache, 77 KB). Siehe ferner unsere Nachricht vom 5. April 2005 hinsichtlich einer vergleichbaren Rede des Kommissars.