Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards in Großbritannien

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06.04.2005

Der britische Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (UK Financial Reporting Review Panel, FRRP) hat eine Übereinkunft mit der britischen Finanzmarktaufsicht (UK Financial Services Authority) und den Steuerbehörden (Inland Revenue) erzielt und zudem neue Durchführungsbestimmungen erarbeitet.

Alle Maßnahemn zielen auf eine Verbesserung der Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards in Großbritannien ab. Diese Schritte fallen mit Änderungen am Unternehmensgesetz (Companies Act, UK-Gegenstück zum HGB) zusammen, durch die der FRRP gesetzlich ermächtigt wird, von Unternehmen, dessen Management und dessen Prüfern die Herausgabe maßgeblicher Unterlagen, Informationen und Erläuterungen zu fordern, die für die Beurteilung eines Sachverhalts im Speziellen und zur Überprüfung der Konformität des Abschlusses mit den Berichtsanforderungen im Allgemeinen erforderlich sind. Die Presseerklärung des FRRP können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

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