Aktualisierung über erweiterte Nutzung der IFRS in Italien
04.04.2005
Am 25. Februar 2005 verabschiedete der italienische Ministerrat eine Gesetzesverordnung mit Bezug auf die Wahlrechte nach Artikel 5 der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments (die IAS-Verordnung).
Börsennotierte Unternehmen, Emittenten von Finanzinstrumenten mit breiter Streuung in der Öffentlichkeit, Banken, Aktienbroker, Fonds und unter Aufsicht stehende Finanzinstitutionen:
Versicherungen:
Tochter- und assoziierte Unternehmen der vorstehenden Unternehmen und andere Unternehmen, die Konzernabschlüsse erstellen:
Anderweitige Unternehmen:
Kleine Unternehmen, die Abschlüsse in verkürzter Form erstellen:
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