April

EU wird IAS-Verordnung 2007 überprüfen

18.04.2005

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website unter der Rubrik Binnenmarkt eine aktualisierte Fassung des Evaluierungsplans 2005 - 2009 veröffentlicht.

Mit diesem Plan soll der Erfolg einer ganzen Reihe von Binnenmarktinitiativen überprüft werden. Der Plan sieht u.a. eine Überprüfung des Erfolgs der Verordnung 1606/2002 (die IAS-Verordnung) für 2007 vor.

IASB tagt mit FASB nun am 21. und 22. April 2005

18.04.2005

Die für diese Woche angesetzte Sitzung von IASB und dem US Financial Accounting Standards Board (FASB) wird am Donnerstag und Freitag, 21. und 22. April 2005, stattfinden.

Die ursprüngliche Ankündigung des Boards (siehe unsere Berichterstattung vom 8. April 2005) sah eine Sitzung nur für Donnerstag, den 21. April 2005, vor. Die Tagesordnung für die zweitägige Sitzung finden Sie hier.

Accounting Roundup Rückschau 1. Quartal 2005

16.04.2005

Auf unserer internationalen Website wurde die Rückschau auf das erste Quartal unseres englischsprachigen Accounting Roundup Newsletters, der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (632 KB).

Im ersten Quartal 2005 gaben mit der Rechnungslegung befasste Standardsetzer und Regulierer eine Vielzahl an endgültigen und vorläufigen FASB Interpretationen, FASB Staff Positions (FSPs), Beschlüssen der Emerging Issues Task Force (EITF), SEC-Regeln, Regeln des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), IFRS und dergleichen mit Einfluss auf die Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Unternehmensverfassung heraus. Accounting Roundup: 1st Quarter in Review-2005 gibt einen kurzen Abriss dieser Verlautbarungen sowie bestimmter anderer aufsichts- und berufsrechtlicher Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Die enthaltenen Beiträge stammen in erster Linie aus den Accounting Roundup Newslettern, die im ersten Quartal 2005 erschienen sind und wurden gegebenenfalls aktualisiert. Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

IFAC schlägt neue Anforderungen hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung für Wirtschaftsprüfer vor

15.04.2005

Unlängst freigegebene Vorschläge der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) rufen Prüfer zu einem vertieften Kenntnisstand in drei Gebieten auf: Prüfung von Abschlüssen, Bilanzierung und Finanzberichterstattung sowie IT.

Diese vertieften Kenntnisse sind umfassender als jene, die von anderen Rechnungslegern erwartet werden. Die Vorschläge sind in einem Entwurf mit dem Titel Kompetenzanforderungen für Prüfer (Competence Requirements for Audit Professionals, in englischer Sprache, 128 KB) niedergelegt. Dem Entwurf zufolge müssten Personen eine Zeit mit relevanter praktischen Erfahrungen nachweisen (üblicherweise ein Minimum von drei Jahren), bevor sie in nennenswerter Weise Mandatsverantwortung bei Finanzprüfungen übernehmen. Für Finanzprüfungen in bestimmten Branchen (wie beispielsweise Finanzdienstleister, schürfende Industrien und Versicherungen) und bestimmte Umgebungen (wie z.B. länderübergreifende Prüfungen) sieht der vorgeschlagene Standard vor, dass der betreffende Prüfer fachliche Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann, die maßgebliche Umgebungen oder Branchen betreffen. Die Abgabefrist für Stellungnahmen endet am 15. Juli 2005. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 67 KB).

SEC verschiebt Datum der Befolgung der Regeln zu Aktienoptionen

15.04.2005

Die US-amerikanische Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat den Zeitpunkt der Befolgung des FASB Standards 123(R) Aktienbasaierte Vergütung verschoben.

Nach FAS 123(R) wären registrierte Unternehmen verpflichtet, den Standard zu Beginn der ersten Zwischenberichts- oder Abschlussperiode anzuwenden, die nach dem 15. Juni 2005 beginnen (nach dem 15. Dezember 2005 für kleine Unternehmen). Für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr hätte dies bedeutet, dass die erstmalige Anwendung von FAS 123(R) in deren drittem Quartal hätte erfolgen müsse. Die neue Regel der Kommission gestattet Unternehmen, FAS 123(R) erst mit Beginn des nächsten Geschäftsjahres, das nach dem 15. Juni 2005 beginnt (15. Dezember 2005 für kleine Unternehmen), anzuwenden. Ein bei der SEC registriertes Unternehmen, das nicht ein kleines mit Geschäftsjahresende zum 30. Juni 2005 ist, muss FAS 123(R) erstmals in jenem Quartalsbericht befolgen, dessen Berichtsperiode am 1. Juli 2005 beginnt. Die neue Regel der Kommission führt nicht zu Änderungen an der durch FAS 123(R) vorgesehenen Bilanzierungsweise - nur am Datum der Berücksichtigung. FAS 123(R) fordert wir IFRS 2, dass Unternehmen den beizulegenden Zeitwert ihrer an Mitarbeiter ausgegebenen Aktienoptionen als Personalaufwand erfassen. IFRS 2 trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).

McCreevy: Grenzen von Rechnungslegungsstandards

14.04.2005

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sprach letzte Woche in Dublin über die Grenzen von Rechnungslegungsstandards: .

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sprach letzte Woche in Dublin über die Grenzen von Rechnungslegungsstandards:

Während wir einen Rahmen brauchen, der das Risiko von Betrug und Fehlverhalten minimiert, wenn wir Investorvertrauen erhalten und fördern wollen, sollten sich Anleger nicht täuschen lassen. Strengere Regeln und Gesetze können dabei helfen, fehlerhafte Bilanzierung auszumerzen. Aber kreative Bilanzierung wird es immer geben - selbst das infolge der jüngsten Entwicklungen bei der Setzung internationaler Standards zu einer größeren Herausforderung wird. Darum müssen nicht geschäftsführende Direktoren, Fondsmanager, Banker, Lieferanten und andere Interessengruppen um des finanziellen Gesundheitszustands eines Unternehmens Willen so viele Fragen stellen, die veröffentlichte Geschäftsberichte nicht beantworten.

Veröffentlichte Berichte sind immer wie ein Bikini - viel interessanter wegen der Dinge, die sie bedecken als was sie aufdecken - unabhängig von immer präziseren Rechnungslegungsstandards.

Klicken Sie hier, um McCreevys Rede herunterzuladen (in englischer Sprache, 75 KB). Siehe ferner unsere Nachrichten vom 5., 6. und 13. April 2005 zu Reden mit IFRS-Bezug des Kommissars.

SEC ergänzt Formblatt 20-F für IFRS-Anwender

14.04.2005

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Ergänzungen an Formblatt 20-F angenommen, um ausländischen Emittenten entgegen zu kommen, die die Grundlage ihrer Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2007 oder früher auf IFRS ändern.

Die Ergänzungen sind verbunden mit bestimmten Angabepflichten durch all ausländischen Emittenten, die die IFRS innerhalb eines Geschäftsjahres zum ersten Mal anwenden. Die Kommission hat damit gleichwohl nicht ihr Erfordernis geändert, eine Überleitungsrechnung für bestimmte Posten auf US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze zu verlangen. Der Presseerklärung (in englischer Sprache) zufolge "übernimmt die Kommission diese Ergänzung, um die Anwendung der IFRS als hochwertiger Kanon von Rechnungslegungsstandards zu fördern und Unternehmen zur Anwendung zu ermutigen." Klicken Sie hier für die endgültige SEC-Regel (in englischer Sprache, 220 KB). Der wesentlichen Änderungen bestehen in Folgendem:

Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, müssen ihren Unterlagen grundsätzlich die geprüften Abschlüsse von drei Jahren beifügen, wobei diese auf derselben Grundlage erstellt sein müssen. Nach der Ergänzung sind in Frage kommende Emittenten berechtigt, die GuV, den Eigenkapitalspiegel sowie die Kapitalflussrechnung lediglich für zwei statt drei Jahre einzureichen, wobei die Abschlüsse nach IFRS erstellt sein müssen und die Registrierungsunterlagen im ersten Jahr der Anwendung diesbezüglich ausreichende Angaben enthalten müssen. Um von dieser Erleichterung Gebrauch machen zu können, muss ein ausländischer Emittent die IFRS zum ersten Mal für das oder vor dem Geschäftsjahr anwenden, die an oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen.

Die Ergänzung sieht auch bestimmte Angaben durch Emittenten vor, die IFRS im Geschäftsjahr zum ersten Mal anwenden. Diese Anforderungen beziehen sich auf Sachverhalte, bei denen ein Emittent von Übergangswahlrechten bei der Bewertung Gebrauch gemacht hat, die einem erstmaligen IFRS-Anwender zustehen, und auf Sachverhalte im Zusammenhang mit der Überleitung von den vom Emittenten zuvor angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS.

Bewerber für Public Sector Standards Board gesucht

14.04.2005

Die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) sucht Mitglieder für den International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB, das International Accounting Standards Board für den öffentlichen Sektor).

Der IPSASB (vormals unter dem Namen Public Sector Committee bekannt) entwickelt Rechnungslegungsstandards für die Finanzberichterstattung von Regierungen und anderer Gebietskörperschaften. Bewerbungen werden bis zum 31. Mai 2005 erbeten. Klicken Sie hier für mehr Informationen (in englischer Sprache).

Die zukünftige Rolle des britischen Accounting Standards Boards

14.04.2005

Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat den Entwurf eines Verfahrensstandards mit dem Titel Standardsetzung in einer sich ändernden Umwelt: Die Rolle des Accounting Standards Board (Accounting Standard-setting in a Changing Environment: The Role of the Accounting Standards Board) veröffentlicht.

In dem Entwurf wird die zu beratende Sichtweise des ASB über seine zukünftige Rolle dargestellt, einschließlich

seinem Beitrag bei der Entwicklung und Einführung von IFRS

seiner Einflussnahme auf die Verfahrensweisen bei Rechnungslegungsstandards in der EU, einschließlich der Durchsetzung von IFRS

der Erreichung einer Konvergenz von britischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS und

der Bereitstellung von Hinweisen bei der Anwendung von IFRS, sollte es keine Hinweise von IFRIC geben.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 15. September 2005 erbeten. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des britischen ASB (in englischer Sprache). Den Entwurf können Sie unmittelbar von der Website des ASB beziehen (in englischer Sprache, 169 KB).

Ergänzung zu IAS 39 hinsichtlich konzerninterner Absicherungen

14.04.2005

Der IASB hat eine Ergänzung zu IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung herausgegeben.

Danach darf das Währungsrisiko einer erwarteten, aber hochwahrscheinlichen konzerninternen Transaktion als Grundgeschäft im Konzernabschluss designiert werden, vorausgesetzt, dass das Geschäft in einer Währung denominiert ist, die nicht der funktionalen Währung des Unternehmens, das das Geschäft abschließt, entspricht und dass das Währungsrisiko auf den Konzernabschluss durchschlägt. Die Ergänzung sieht ferner vor, dass, sollte die Absicherung eines erwarteten konzerninternen Geschäfts für eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen qualifizieren, jedweder Erfolg, der gemäß den Bilanzierungsregeln von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 unmittelbar im Eigenkapital erfasst wurde, in denselben Perioden in die GuV umzubuchen ist, in denen sich das gesicherte Geschäft auf die Konzern-GuV auswirkt. Die Ergänzung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft, wobei eine vorzeitige Anwendung empfohlen wird. Mit dieser Ergänzung wird ein Unterschied zu US GAAP beseitigt, der mit der Verabschiedung von IAS 39 im Dezember 2003 entstanden ist, weil die Ergänzung die Anwendung der Bilanzierungsregeln bei Bestehen von Sicherungsbeziehungen bei erwarteten konzerninternen Geschäften nicht zuließ. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 55 KB).

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