April

Kandidaten für den Standardbeirat gesucht

13.04.2005

Die Treuhänder der IASC-Stiftung suchen nach Kandidaten für die Besetzung des Standardbeirats des IASB (Standards Advisory Council, SAC).

Als Kandidaten kommen Finanzdirektoren von Unternehmen, Analysten mit Rechnungslegungskenntnissen, Partner von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Erfahrung in der Prüfung von Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, Geschäftsführer internationaler Finanz- und Entwicklungsagenturen sowie anderweitige höhergestellter Vertreter von öffentlichen Organisationen in Frage. Von den SAC-Mitgliedern wird erwartet, dass sie an drei bis vier zweitägigen Sitzungen pro Jahr teilnehmen, die üblicherweise in London stattfinden. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Die IASC-Stiftung erstattet keine Reisekosten und zahlt keine Gebühren oder Anerkennungshonorare. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der IASCF (in englischer Sprache, 27 KB)

Elizabeth Hickey ist neuer Fachlicher Direktor des IASB

13.04.2005

Der IASB hat Elizabeth Hickey mit Wirkung zum 1. Mai 2005 zum Direktor für Fachliche Tätigkeiten berufen.

Sie folgt Kevin Stevenson, der in seine Heimat Australien als Partner der Global Capital Markets Group von PricewaterhouseCoopers zurückkehrt. Frau Hickey war seit Ausgust 2003 Direktor für Aus- und Weiterbildung der IASC-Stiftung. Zuvor war sie Partner bei Ernst & Young in Neuseeland und leitete den Financial Reporting Standards Board des Landes. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 117 KB).

Kommissar McCreevy spricht erneut über IFRS-Themen

13.04.2005

Zum dritten Mal in diesem Monat sprach EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy öffentlich über Themen im Zusammenhang mit dem IASB und den IFRS.

Im Rahmen eines Frühstücksgespräch des Europäischen Politikzentrums am 7. April 2005 erörterte McCreevy die Konvergenz von IFRS und US GAAP und die Führung internationaler Standardsetter wie der IASB. Zu letztgenanntem sagte der Kommissar:

Die Führung von, die Finanzierung von, die Beteiligung an und die Rechenschaft von internationalen Standardsettern, insbesondere des International Accounting Standards Board (IASB) und des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) wird Gegenstand einer erhitzten Debatte.

Die Kommission arbeitet hart daran, den gegenwärtigen Reformprozess innerhalb des International Accounting Standards Board (IASB) zu beeinflussen. Wir sehen ferner sehr genau auf die Vereinbarungen, die für den International Auditing and Assurance Board (IAASB) vorgeschlagen wurden, der die Internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) ausarbeiten.

Die Führung internationaler Standardsetter steht ganz oben auf unserer Agenda und wird dort über die nächsten Monate auch bleiben. Während meines Besuchs in den USA beabsichtige ich, mit dem Vorsitzenden der IASB-Stiftung Paul Volcker zu sprechen, um auszuloten, wie wir diese am besten erreichen können. Wir werden diese Themen auch bei unseren Gesprächen mit den anderen Gesprächspartnern ansprechen.

Klicken Sie hier, um die Rede von Kommissar McCreevy herunterzuladen (in englischer Sprache, 77 KB). Siehe ferner unsere Nachrichten vom 5. und 6. April 2005 hinsichtlich anderer Reden des Kommissars zu IFRS.

FEE-Studie zu IFRS-Auswirkungen im Prüfungsbericht

12.04.2005

Der Europäische Verband der Wirtschaftsprüfer (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ein Diskussionspapier mit dem Titel Berichterstattung über Sachverhalte in Bezug auf übernommene IFRS und mögliche Auswirkungen auf den Prüfungsbericht herausgegeben.

Nach der IAS-Verordnung der Europäischen Union müssen börsennotierte Konzerte ihre Konzernabschlüsse ab 2005 auf Grundlage der IFRS aufstellen, die durch die Europäische Kommission übernommen worden sind. Weil die übernommenen IFRS infolge von Zeitverzögerungen oder Aussparungen (Carve-outs) wie bei IAS 39 nicht notwendigerweise mit den vollständigen IFRS übereinstimmen, muss man die sachgerechte Formulierung bei der Beschreibung des angewendeten Rechnungslegungssystem im Prüfungsbericht und bei der Angabe zu den Bilanzierungsmethoden sehr vorsichtig abwägen. Das Diskussionspapier der FEE geht den folgenden Fragestellungen nach:

Wie soll das Rechnungslegungssystem bei der Angabe über den angewendeten Bilanzierungsmethoden im Anhang des Abschlusses bezeichnet werden?

Soll ein Unternehmen den Umstand angeben, wenn es gleichzeitig in Übereinstimmung mit den vollständigen IFRS bilanziert?

Wie soll das Rechnungslegungssystem im Prüfungsbericht bezeichnet werden? Kann es einen Unterschied zwischen der Beschreibung im Prüfungsbericht und der Bezeichnung des verwendeten Rechnungslegungssystems in den Bilanzierungsmethoden geben?

Würde ein Bezug auf das Europäische Rechnungslegungssystem außerhalb der EU eindeutig verstanden?

FEE erbittet Stellungnahmen zu den im Diskussionspapier aufgeworfenen Sachverhalten bis zum 31. Mai 2005. Das Diskussionspapier der FEE können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 129 KB).

Ergebnisse der Konvergenzsitzung von IASB und ASBJ

12.04.2005

Der japanische Accounting Standards Board (ASBJ) hat eine Zusammenfassung der Konvergenzsitzung von IASB und ASBJ herausgegeben, die im März 2005 in Tokio stattfand (in englischer Sprache, 57 KB).

Nach dem Protokoll sind die beiden Boards übereingekommen, in einer ersten Projektphase Konvergenzsachhalte bei den folgenden fünf Standards zu verfolgen:

Bewertung von Vorräten (IAS 2)

Segmentberichterstattung (IAS 14)

Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (IAS 24)

Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei ausländischen Tochterunternehmen (IAS 27)

Renditeimmobilien (IAS 40)

Auch wenn sich die zwei Boards auf diese fünf Themenblöcke verständigt haben, sollen der Ankündigung des ASBJ zufolge "weitere Schritte erst bekannt gegeben werden, wenn man klarer sehe". Die nächste Konvergenzsitzung beider Boards wird im September 2005 in London stattfinden.

Unsere Stellungnahme auf das Stabspapier zur Fair Value Option aus IAS 39

11.04.2005

Deloitte Touche Tohmatsu haben ihre Stellungnahme zum IASB Stabspapier Vorgeschlagene Ergänzung an IAS 39: Die Fair Value Option - Datum des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen vom 23. März 2005 eingereicht.

Das Stabspapier gibt einen Überblick über die verschiedenen Alternativen auf Grundlage der vorläufigen Boardbeschlüsse. Unserer Stellungnahme liegt nur das kurze Papier zugrunde, eine vollständige und eingehendere Betrachtung der Alternativen unterblieb. Klicken Sie hier, um das englischsprachige Schreiben herunterzuladen (51 KB). Unsere Sichtweise insgesamt:

Während wir nach wie vor der Ansicht sind, dass die uneingeschränkte Fair Value Option in der Fassung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (überarbeitet im März 2004) der eingeschränkten Version vorzuziehen ist, unterstützen wir den gegenwärtigen Vorschlag im Vergleich zur vorangegangen eingeschränkten Fair Value Option aus dem Entwurf vom Juni 2004. Wir ermutigen den Board, die Ergänzung so schnell wie möglich herauszubringen.

Alle früheren Stellungnahmen an IASB und IASC finden Sie hier (in englischer Sprache).

Ausgabe 1/2005 des ifrs-forum-Newsletters erschienen

11.04.2005

Die Ausgabe 1/2005 des deutschsprachigen ifrs-forum-Newsletters ist ab sofort zum Download verfügbar.

Sie können die aktuelle Publikation von unserer Newsletterseite herunterladen (88 KB); auf dieser finden Sie auch ältere Ausgaben sowie den englischsprachigen IAS Plus-Newsletter.

In der aktuellen Ausgabe berichten wir über die Verkündung des Bilanzrechtsreformgesetzes, den Prozess und den Stand des Endorsements in der EU, die jüngsten Verlautbarungen des IASB - IFRS 6 und die Ergänzungen zu IAS 19 und 39 - sowie über die die jüngsten Verlautbarungen des IFRIC.

Fragebogen zu Ansatz und Bewertung bei KMU

11.04.2005

Der IASB hat einen Fragebogen des Stabs zu möglichen Änderungen der in den IFRS enthaltenen Ansatz- und Bewertungsprinzipien bei der Verwendung in den IASB Standards zu kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) veröffentlicht.

Der IASb beabsichtigt, öffentliche Gespräche am Runden Tisch mit den Erstellern und Adressaten der KMU-Abschlüsse abzuhalten, vermutlich im September 2005, um mögliche Ansatz- und Bewertungsänderungen zu erörtern. Der Fragebogen wurde vom Stab des IASB als Mittel entwickelt, um Sachverhalte zu eruieren, die bei diesen Gesprächen am Runden Tisch diskutiert werden sollen. Antworten werden bis zum 31. Mai 2005 erbeten. Der Fragebogen enthält zwei Fragen:

Frage 1: Was sind die Gebiete, auf denen mögliche Erleichterungen für KMU im Hinblick auf die Ansatz- und Bewertungsprinzipien denkbar sind? Geben Sie bei Ihrer Antwort bitte an:

das genaue Ansatz- oder Bewertungsproblem, dem ein KMU bei Anwendung der IFRS ausgesetzt ist;

die genauen Geschäftsvorfälle oder Umstände, die das Ansatz- oder Bewertungsproblem für ein KMU bei Anwendung der IFRS hervorrufen;

warum dies ein Problem darstellt; und

wie das Problem gelöst werden könnte.

Frage 2: Geben Sie bitte jene in den IFRS geregelten Sachverhalte an, die nach Ihrer Erfahrung für die KMU-Standards entbehrlich sind, weil diese kaum bei KMU auftreten. Sollten diese dennoch vorkommen, würden die Standards das KMU verpflichten, seine sachgerechte Bilanzierungsmethode durch Blick auf die maßgeblichen IFRS abzuleiten.

Der englischsprachige Fragebogen (102 KB) und die begleitende Pressenotiz (69 KB) können von der Website der IASB bezogen werden.

IVSC 2005 Standards nun auch online verfügbar

11.04.2005

Das International Valuation Standards Committee (IVSC), das die Arbeit des IASB durch Herausgabe internationaler Bewertungsstandards begleitet, hat auf seiner Website die verschiedenen Abschnitte der englischsprachigen Publikation International Valuation Standards 2005 eingestellt, einschließlicht der International Valuation Standards (IVS, Internationale Bewertungsstandards), International Valuation Applications (IVA) und International Valuation Guidance Notes (IVGN).

Eine gedruckte Ausgabe und ein Abonnementdienst sind ebenfalls erhältlich.

Tagesordnung für die Aprilsitzung des Boards bekannt gegeben

11.04.2005

Der IASB wird seine monatliche Boardsitzung am Dienstag, den 19. April 2005, abhalten.

Am Mittwoch, den 20. April 2005, wird sich der Board mit seinen nationalen Liaison-Standardsetzern treffen. Am Donnerstag, den 21. April 2005, wird der Board eine gemeinsame Sitzung mit dem US Financial Accounting Standards Board abhalten. Alle Sitzungen finden in London statt, wenn auch an verschiedenen Orten. Nachfolgend ist die vorläufige Tagesordnung wiedergegeben, soweit diese bekannt gemacht wurde.

19. - 21. April 2005, London

Dienstag, 19. April 2005

IASB Boardsitzung

Ort: in den Räumen des IASB, 30 Cannon Street, London

Rohstoffbranchen (Unterrichtseinheit)

Versicherungsverträge (Unterrichtseinheit)

Ergänzungen an IAS 39: Die Fair Value Option

Finanzgarantieverträge und Kreditversicherungen

Kurzfristige Konvergenz - Ertragsteuern

IFRS 6 - Restant

IFRIC Update

Mittwoch, 20. April 2005

Sitzung des IASB und der nationalen Liaison-Standardsetzer

Ort: The Council Room, One Great George Street, Westminster, London SW1P 3AA

Sachverhalte aus der Sitzung mit den Liaison-Standardsetzern

Rolle der nationalen Standardsetzer

Vorgeschlagenes Memorandum of Understanding

Fachliche Themen

Anderweitige Sachverhalte

Interpretationen

Zukünftiges Arbeitsprogramm und Prioritäten des IASB

Planungen für das Projekt zum Rahmenkonzept

Beteiligung der nationalen Standardsetzer in Projekten

Gruppen und Prozesse

Donnerstag, 21. April 2005

Sitzung des IASB und des US-amerikanischen FASB

Ort: The Council Room, One Great George Street, Westminster, London SW1P 3AA

Finanzinstrumente - weiteres Vorgehen Die Boards werden alternative Ansätze zu zukünftigen Projekten bezüglich der Rechnungslegung von Finanzinstrumenten erörtern

Erfolgsrechnung (Performance Reporting)

  1. Welche Sachverhalte werden in Segment A und welche in Segment B berichtet, einschließlich einer Übereinkunft hinsichtlich der erforderlichen Abschlüsse, ob ein einziger Bericht des vollständigen Einkommens (Statement of Comprehensive Income) mit einer Gesamtsumme des vollständigen Einkommens bei Beibehaltung einer Zwischensumme vergleichbar dem Konzept eines "Nettoergebnisses aus fortzuführendem Geschäft" oder "Jahresüberschuss" gefordert werden sollte, sowie eine Übereinkunft über die Anzahl der Jahre, die in Vergleichsberichten dargestellt werden müssen.
  2. Soll der Sachverhalt der Darstellung der Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode eher in Segment A oder Segment B angesprochen werden?
  3. Wie sieht der Zeitplan und die Art der/s Dokumente(s) aus, mit denen/dem zur Kommentierung der Segmente A und B aufgerufen wird?
  4. Soll(en) das/die Dokument(e), mit denen um Stellungnahmen gebeten wird, gemeinsam von den Stäben des IASB und FASB mit derselben Wortwahl formuliert werden (ähnlich einem neuen Standard wie Unternehmenszusammenschlüsse II), oder soll der Stab die bestehende(n) Hinweise/Literatur jedes Boards unter Verwendung derselben Formulierungen ergänzen (wo immer möglich)?

Kurzfristige Konvergenz: Ertragsteuern

Konzepte - Zielsetzungen

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