IASB erweitert IAS 1 um Angaben zum Kapital

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18.08.2005

Im Rahmen seines Projekts zur Entwicklung von IFRS 7 'Finanzinstrumente: Angaben' hat der IASB Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' herausgebracht.

Diese beinhalten Vorschriften zu Angaben über:
  • Die Ziele, Maßnahmen und Prozesse des Kapitalmanagements des Unternehmens.
  • Quantitative Informationen darüber, was das Unternehmen als Kapital ansieht.
  • Die Einhaltung eventueller Kapitalvorschriften durch das Unternehmen.
  • Die Auswirkungen von Verstößen gegen Kapitalvorschriften, wenn das Unternehmen gegen diese verstoßen hat.

Diese Angabevorschriften sind für alle Unternehmen verpflichtend und treten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen, in Kraft. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. IAS 1 wird durch erläuternde Beispiele ergänzt.

Klicken Sie hier für die Pressemitteilung des IASB (in englischer Sprache, 57 KB)

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