August

IAS 39 und IFRS 4 um Bestimmungen zu finanziellen Garantien erweitert

18.08.2005

Der IASB hat den Anwendungsbereich von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung um von Unternehmen abgegebene finanzielle Garantien erweitert.

Es besteht allerdings ein Wahlrecht zur Bilanzierung derartiger Verträge, entweder nach IAS 39 oder IFRS 4, wenn Unternehmen, die finanzielle Garantien abgegeben haben, bereits früher ausdrücklich erklärt haben, diese wie Versicherungsverträge zu behandeln und auch nach den für Versicherungsverträge geltenden Regeln bilanziert haben Die neuen Regelungen schreiben unter anderem Folgendes vor:

Ein finanzieller Garantievertrag ist ein Vertrag, der den Garantiegeber zur Leistung festgelegter Zahlungen verpflichtet, um den Inhaber für einen erlittenen Verlust zu entschädigen, wenn ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommt.

Gemäß IAS 39 sind finanzielle Garantieverträge zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert und in der Folge zum höheren der folgenden Beträge anzusetzen: (a) dem gemäß IAS 37 ermittelten Betrag und (b) dem zunächst angesetzten Betrag, gegebenenfalls abzüglich gemäß IAS 18 ermittelter kumulierter Abschreibungen.

Der Garantiegeber kann das Wahlrecht zur Bilanzierung nach IAS 39 oder IFRS 4 für jeden Vertrag einzeln ausüben. Die einmal für einen Vertrag getroffene Entscheidung ist jedoch unumkehrbar.

Die Änderungen von IAS 39 und IFRS 4 sind erstmalig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2006 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

Die Presseerklärung des IASB (57 KB, in englischer Sprache) finden sie hier.

IASB erweitert IAS 1 um Angaben zum Kapital

18.08.2005

Im Rahmen seines Projekts zur Entwicklung von IFRS 7 'Finanzinstrumente: Angaben' hat der IASB Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' herausgebracht.

Diese beinhalten Vorschriften zu Angaben über:
  • Die Ziele, Maßnahmen und Prozesse des Kapitalmanagements des Unternehmens.
  • Quantitative Informationen darüber, was das Unternehmen als Kapital ansieht.
  • Die Einhaltung eventueller Kapitalvorschriften durch das Unternehmen.
  • Die Auswirkungen von Verstößen gegen Kapitalvorschriften, wenn das Unternehmen gegen diese verstoßen hat.

Diese Angabevorschriften sind für alle Unternehmen verpflichtend und treten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen, in Kraft. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. IAS 1 wird durch erläuternde Beispiele ergänzt.

Klicken Sie hier für die Pressemitteilung des IASB (in englischer Sprache, 57 KB)

SEC weitet ihr Versuchsprogramm zur Berichterstattung in XBRL auf Investmentfonds aus

17.08.2005

Die US-Börsenaufsichtsbehörde hat ihr Programm zur freiwilligen Berichterstattung in "eXtensible Business Reporting Language" (XBRL) auf Investmentfonds ausgedehnt.

XBRL wandelt textbasierte Informationen in Dokumente um, die maschinell geladen, durchsucht und analysiert werden können. Gemäß den neuen SEC-Bestimmungen sind Investmentfonds nun in der Lage, ihren Aktionären Geschäftsberichte sowie dem US GAAP Klassifizierungssystem für Investment Management Gesellschaften Quartalsberichte über ihren Portfoliobesitz in XBRL zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des freiwilligen Programms der SEC bestehen bereits Klassifizierungssysteme für Handels- und Industrieunternehmen, Banken, Sparkassen und Versicherungen. Das US Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat Richtlinien für die Prüfung von XBRL-Daten (60 KB, in englischer Sprache) entwickelt. Darüber hinaus besteht eine XBRL-Taxonomie für IFRS

IFRS für alle Unternehmen in Belize zugelassen

17.08.2005

Auf unserer internationalen Website haben wir den Überblick über die Nutzung der IFRSum die Zulassung der IFRS in Belize aktualisiert.

Belize verfügt nicht über eine eigene Börse. Das Institute of Chartered Accountants of Belize räumt allen Unternehmen ein Wahlrecht zur Erstellung ihrer Abschlüsse nach IFRS oder anderen international anerkannte Standards, insbesondere US GAAP oder kanadischen Rechnungslegungsvorschriften ein.

IFRS für alle Unternehmen in Vanuatu zugelassen

16.08.2005

Auf unserer internationalen Website haben wir den Überblick über die Nutzung der IFRSum die Zulassung der IFRS in Vanuatu aktualisiert.

Vanuatu verfügt nicht über eine eigene Börse. Allen in Vanuatu ansässigen Unternehmen ist die Anwendung der IFRS zur Erstellung ihrer Abschlüsse erlaubt.

Update-Seminar zu Hong Kong Financial Reporting Standards

11.08.2005

Auf unserer internationalen Website haben wir die Präsentations-Folien eines am 8. August 2005 von Deloitte China durchgeführten Seminars zur Umsetzung der Hong Kong Financial Reporting Standards (HKFRS) zum Download bereitgestellt (1.054 KB, in englischer Sprache).

Die Referenten dieses Seminars waren Stephen Taylor, Leiter des IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Hongkong, Paul Pacter und Chew Ping Teo. Da die HKFRS bis auf einige Unterschiede beim Inkrafttreten und bei Übergangsbestimmungen mit den IFRS identisch sind, sind die Folien (insgesamt 417) für einen weltweiten Adressatenkreis von Interesse. Die vollständige Textausgabe der HKFRS ist auf der Website des Hong Kong Institute of CPAs verfügbar. Beachten Sie hierzu auch unsere Meldung vom 9. August 2005 über eine neue Publikation zur Einführung der HKFRS.

Auswirkungen der IFRS-Einführung in der Praxis

10.08.2005

Auf dem Jahrestreffen der American Accounting Association vom 7. bis 10. August 2005 in San Francisco referierte Dr. Andreas Barckow, National IFRS Experts Leader von Deloitte Deutschland über die Auswirkungen der IFRS-Einführung innerhalb der EU auf die Praxis.

Zum Download von Dr. Barckows Präsentation klicken Sie hier (258 KB, in englischer Sprache).

Zeit zum Umdenken bei IFRS?

09.08.2005

In einem Artikel der Juli-Ausgabe des Magazins Company Director fragen Chris Biermann (Senior Audit Partner) und Frank Betkowski (Client Director) von Deloitte Australien, ob es "Zeit zum Umdenken bei den IFRS" in Australien sei.

Australien hat nationale "Äquivalenz-Standards" zu den IFRS eingeführt, unter Streichung einiger Wahlrechte und Zusatz einiger Angabevorschriften. Darüber hinaus wurden Richtlinien für die Anwendung der Standards durch die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen verabschiedet. Diese Standards sind von allen Unternehmen in Australien anzuwenden, mit Ausnahme sehr kleiner Unternehmen.

"Gegenwärtig sind wir in Australien 'fast am Ziel'. Wir streben nach dem heiligen Gral der 'IFRS-Konvergenz', allerdings auf eine Weise, die wahrhaft globale Organisationen vor Schwierigkeiten stellt und Standards, die für die Oberklasse geeignet sind, durch die Bank aufzwingt."

Zum Download des Artikels (433 KB, in englischer Sprache) klicken Sie hier.

Debatte in Großbritannien: "Fair Presentation" oder "True and Fair View"

09.08.2005

Der Rechnungslegungs-Rat des Vereinigten Königreichs ("United Kingdom Financial Reporting Council, FRC) hat die Auswirkungen neuer Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes von Unternehmen ("True and Fair View") und auf die Verantwortlichkeiten von Abschlussprüfern analysiert.

Im Zuge der IFRS-Einführung für börsennotierte Unternehmen sowie der Einführung neuer Prüfungsstandards auf der Grundlage der IAASB-Standards in Großbritannien wurde der Grundsatz des "True and Fair View" durch den der "Fair Presentation" als Abschluss-Generalnorm ersetzt. Auf der Grundlage seiner Analyse kommt der FRC zu dem Schluss, dass, obwohl die neuen Standards zu Änderungen an Format und Inhalt von Abschlüssen und Prüfungsberichten führen werden

der Grundsatz der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes einer der Eckpfeiler von Rechnungslegung und Prüfung in Großbritannien bleibt;

kein gravierender Umbruch, weder bei der Zielsetzung von Abschlussprüfungen noch in der Natur der Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers stattgefunden hat; und

die Notwendigkeit der fachkundigen Beurteilung ein zentrales Element der Arbeit von Abschlusserstellern und -prüfern in Großbritannien bleibt.

Der FRC lädt zur Kommentierung sowohl seiner Analyse der gegenwärtigen Rahmenkonzepte von Rechnungslegung und Prüfung in Großbritannien als auch deren in der Zukunft erwünschter Entwicklung ein. Zum Download des FRC Diskussionspapiers (99 KB, in englischer Sprache) klicken Sie hier. Die Kommentierungsfrist endet am 1. November 2005.

Einführung der IFRS-Äquivalenzstandards in Hongkong

09.08.2005

Unsere chinesischen Kollegen haben einen Ratgeber zur Einführung der unter der Bezeichnung "Hong Kong Financial Reporting Standards" (HKFRS) verabschiedeten IFRS-Äquivalenzstandards in Hongkong mit dem Titel Implementing Hong Kong Financial Reporting Standards: The Challenge for 2005 (2.022 KB, in englischer Sprache) herausgebracht.

Die HKFRS sind identisch mit den IFRS. Während Hongkong viele der früheren IAS übernommen hatte, waren einige Standards, so zum Beispiel IAS 32 und IAS 39 nicht umgesetzt worden. Sämtliche Änderungen des "Improvements Project" von 2003 sowie die in 2004 und 2005 neu verabschiedeten oder geänderten IFRS treten in Hongkong ab 2005 in Kraft. Diese neue, 180-seitige Publikation enthält

eine inhaltliche Zusammenfassung jedes Standards,

die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur gegenwärtigen Rechnungslegung in Hongkong,

die wesentlichen Auswirkungen ihrer Umsetzung, und

in diesem Zusammenhang erwartete Entwicklungen in der Zukunft.

Lediglich für einen in Hongkong gültigen Standard und einige Interpretationen besteht kein IFRS-Gegenstück. Darüber hinaus bestehen aufgrund spezieller Rechtsvorschriften in Hongkong einzelne Unterschiede in der Formulierung zwischen HKFRS und IFRS. Auf unserer internationalen Website stehen ihnen diese und eine Vielzahl anderer internationaler Publikationen von Deloitte zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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