August

Neue Ausgabe des Global Offerings Services-Newsletters erschienen

09.08.2005

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Ausgabe Juli 2005 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 382 KB).

Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

Am 12. April 2005 verabschiedete die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) ihre endgültige Vorschrift zur Erstmaligen Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS). Seitdem haben sich einige Fragen zur Umsetzung ergeben. Zur Förderung der Konsistenz bei der Umsetzung der SEC-Vorschrift und um mögliche Unklarheiten bei ausländischen Emittenten zu mindern, hat die International Practices Task Force des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA), auf der Grundlage von Diskussionen mit dem Stab der SEC, eine Reihe von Antworten auf häufig gestellte Fragen ("Frequently Asked Questions, FAQs) veröffentlicht. Der Stab der SEC hat angedeutet, dass er den darin geäußerten Ansichten nicht widerspreche. Der vollständige Text der FAQs befindet sich im Anhang der Juli-Ausgabe des GOS Newsletter.

Steuerkonsolidierung unter australischen IFRS-Regelungen

08.08.2005

Unsere australischen Kollegen haben ein Diskussionspapier mit dem Titel Accounting for Tax Consolidation under Australian Equivalents to IFRSs (Steuerkonsolidierung unter den mit IFRS äquivalenten australischen Rechnungslegungsstandards, 598 KB, in englischer Sprache) herausgegeben.

In der durch die Urgent Issues Group des australischen Standardsetters, des Australian Accounting Standards Board (AASB) verabschiedeten Interpretation 1052 Tax Consolidation werden die bilanziellen Auswirkungen der Entscheidung des australischen Gesetzgebers erläutert, australische Konzerne auf konsolidierter Ebene zu besteuern. Interpretation 1052 befasst sich lediglich mit der Bilanzierung in den separaten Abschlüssen innerhalb einer für Steuerzwecke konsolidierten Gruppe, während viele andere Fragen der Bilanzierung von Ertragsteuern im Kontext der steuerlichen Konsolidierung unbeantwortet bleiben. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht enthält Interpretation 1052 drei klare Botschaften für australische Unternehmen:

Diese Themengebiete werden im Diskussionspapier untersucht. Darüber hinaus enthält das Papier eine detaillierte Analyse der bilanzierungstechnischen Aspekte von Interpretation 1052.

Daten der IFRIC-Sitzungen 2006 veröffentlicht

06.08.2005

Der Zeitplan für die Sitzungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) für das Jahr 2006 sieht wie folgt aus: .

Der Zeitplan für die Sitzungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) für das Jahr 2006 sieht wie folgt aus:

Donnerstag, 12. Januar und Freitag 13. Januar 2006

Donnerstag, 2. März und Freitag 3. März 2006

Donnerstag, 11. Mai und Freitag, 12. Mai 2006

Donnerstag, 6. Juli und Freitag, 7. Juli 2006

Donnerstag, 7. September und Freitag, 8. September 2006

Donnerstag, 2. November und Freitag 3. November 2006

Auf unserer Internationalen Website finden sie die komplette Übersicht der zukünftigen Sitzungen des IASB, SAC, IFRIC und der IASCF.

EFRAG äußert "wesentliche Bedenken" zu Vorschlägen bezüglich IFRS 3

06.08.2005

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat zur Kommentierung des Entwurfs ihrer Stellungnahme an den IASB zu dessen Entwurf zum Thema "Unternehmenszusammenschlüsse Phase II" aufgerufen.

In seinem Entwurf schlägt der IASB Änderungen an IFRS 3, IAS 27, IAS 37 und IAS 19 vor.

Zunächst möchten wir klarstellen, dass wir das Ziel des Projekts, das Erreichen von Konvergenz, unterstützen, sofern es Konvergenz hin zu einer besseren bilanziellen Lösung bedeutet und mit angemessenem Aufwand erreicht werden kann. Trotzdem haben wir einige wesentliche Bedenken...

Die Kritik von EFRAG bezieht sich auf folgende Themengebiete:

Struktur und Arbeitsweise des Projekts, einschließlich der Tatsache, dass bisher kein Diskussionspapier veröffentlicht wurde, der Kürze der Kommentarfrist (speziell für Europa), der Tatsache, dass keine Konvergenz zwischen IFRS und US GAAP erreicht wurde, der erweiterten "Fair-Value-Bilanzierung", bevor eine Diskussion zum Thema Bewertung stattgefunden hat, sowie Änderungen des Rahmenkonzepts:

"Wir haben wesentliche Bedenken gegen die Tatsache, dass der Board Änderungen von im Framework enthaltenen Konzepten vorschlägt, ohne diese möglichen Änderungen zunächst vor dem Hintergrund des Framework zu diskutieren, oder aber tatsächliche Änderungen des Framework vorschlägt."

Technische Fragen, einschließlich der Thematik, ob eine einheitliche Bilanzierungsmethode für sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse sachgemäß ist (insbesondere bei Zusammenschlüssen von Unternehmen auf Gegenseitigkeit und auf rein vertraglicher Basis), der Subjektivität der Fair-Value-Bewertung bei nicht börsennotierten Unternehmen oder bei Nichtvorhandensein liquider Märkte, sowie der Abgrenzung des Begriffs des Geschäftsbetriebs.

Vorgeschlagene Änderungen von IAS 27. EFRAG ist "nicht davon überzeugt, dass der 'Entity-Ansatz' dem momentan gebräuchlichen 'Parent-Only-Ansatz' überlegen ist.

Vorgeschlagene Änderungen von IAS 37. EFRAG äußert Bedenken dagegen, (a) das Kriterium der Wahrscheinlichkeit in die Bewertung nicht-monetärer Schulden zu integrieren, anstelle sie (wie beim derzeitigen Ansatz von IAS 37) bei deren Ansatz zu berücksichtigen und (b) dagegen, nicht-monetäre Schulden zu dem Betrag zu bewerten, den das Unternehmen bei vernünftiger Betrachtung zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei zahlen müsste.

Zum Download der EFRAG-Stellungnahme in englischer Sprache (232 KB) klicken Sie hier. Die Kommentierungsfrist endet am 21. Oktober 2005. Der britische Standardsetter, das United Kingdom Accounting Standards Board (ASB) hat ebenfalls zur Kommentierung der Vorschläge des IASB aufgerufen. Obwohl der ASB ähnliche Bedenken äußert wie EFRAG:

[...] wird der ASB die vorgeschlagenen Standards zunächst veröffentlichen, im Einklang mit der von ihm verfolgten Strategie der Angleichung der im Vereinigten Königreich geltenden Rechnungslegungsstandards an die IFRS. Allerdings merkt der ASB an, dass die Vorschläge eine Reihe von Fragen aufwerfen und dass einige der Vorschläge möglicherweise keine Verbesserung der Rechnungslegung im Vereinigten Königreich darstellen. Unter den umstritteneren Problemfeldern befinden sich die folgenden Themenkomplexe:

Der Vorschlag zum vollständigen Ausweis des Geschäfts- oder Firmenwertes, d.h. des Ausweises von 100% des Geschäfts- oder Firmenwertes, selbst bei einem Erwerb von weniger als 100% der Anteile;

Die Vorschriften zur Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts in IFRS 3 zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungsaufwendungen und der Unzulässigkeit planmäßiger Abschreibungen;

Dass es, anders als bei der bisherigen Regelung, zum Ansatz von Schulden kommen wird, auch wenn ein Abfluss von Ressourcen zu deren Erfüllung unwahrscheinlich ist. Die Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses fließt in die Bewertung der Schuld ein.

SEC-Vorsitzender mahnt vollständige Umsetzung der IFRS an

05.08.2005

Der Vorsitzende der pakistanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission of Pakistan, SEC), Dr.

Tariq Hassan, hat die "umfassende Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRS), zur Schaffung von Transparenz im Unternehmenssektor" angemahnt. Unten finden Sie einen Auszug aus einem Vortrag, den Dr. Hassan auf einem vom "Institute of Cost and Management Accountants of Pakistan" organisierten IFRS-Seminar hielt:

Wenn wir von Transparenz sprechen, ist es unser Ziel, Investoren dazu zu befähigen, aus den Abschlüssen von Unternehmen deren wahre Geschäftsergebnisse zu erkennen. Transparenz erfordert, dass Unternehmen sich auf eine Weise an allgemein akzeptierte Rechnungslegungsprinzipien halten, die Stetigkeit und Vergleichbarkeit garantiert. Das beste Mittel zur Erreichung dieses Ziels ist die Einhaltung und Umsetzung der IFRS getreu ihrem eigentlichen Geist.

Für die Presseerklärung in englischer Sprache klicken sie bitte hier (6 KB)

Umstellung von dänischen Rechnungslegungsvorschriften auf IFRS

05.08.2005

Unsere dänischen Kollegen haben eine Checkliste zur Umstellung von dänischen Rechnungslegungsvorschriften auf IFRSin englischer Sprache herausgebracht.

In dieser Checkliste werden die wesentlichen Bereiche, in denen Unterschiede zwischen IFRS und dänischen Rechnungslegungsvorschriften bestehen, erläutert. Die Checkliste ist insbesondere für nicht der dänischen Sprache mächtige Adressaten hilfreich, für die ein Verständnis der Auswirkungen der IFRS auf an der Kopenhagener Börse notierte Unternehmen notwendig ist.

IAS Plus-Newsletter eingestellt

04.08.2005

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des IAS Plus-Newsletters eingestellt.

In dem Newsletter berichten wir über die Aktivitäten des IASB, des IFRIC und der IASC-Stiftung während des zweiten Quartals 2005 sowie über weltweite Sachverhalte und Ereignisse im Zusammenhang mit International Financial Reporting Standards. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält über die 24seitigen Nachrichten der weltweiten Ausgabe hinaus fünf Seiten mit den neuesten Entwicklungen der Rechnungslegungs-Standards im asiatisch-pazifischen Raum.

Juli 2005 Asia-Pacific Edition (in englischer Sprache, 311 KB)

Juli 2005 Global Edition (in englischer Sprache, 268 KB)

Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden sie hier.

SEC erbittet Stellungnahmen zu Sachverhalten im Zusammenhang mit kleineren Unternehmen

04.08.2005

Das Advisory Committee on Smaller Public Companies (Beratungs-Komitee für kleinere börsennotierte Gesellschaften) der SEC, bittet um öffentliche Stellungnahmen zum gegenwärtigen Börsenrechtssystem für kleinere Unternehmen, einschließlich der Auswirkungen des Sarbanes-Oxley-Act von 2002. Hierzu hat das Advisory Committee eine Anzahl von Fragen veröffentlicht und um deren Beantwortung durch interessierte Parteien bis zum 31. August 2005 gebeten.

Einige dieser Fragen ähneln denen, die der IASB in dem vom Stab entwickelten Fragebogen (hier in englischer Sprache zum Download erhältlich) zu Änderungen der Ansatz- und Bewertungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gestellt hatte. Unter anderem stellt das Advisory Committee der SEC folgende Fragen:

Sind die gegenwärtig von allen Unternehmen in den USA anzuwendenden Rechnungslegungsstandards für kleinere Unternehmen geeignet? Wenn nicht, erläutern Sie bitte, welche Änderungen bestehender Standards notwendig wären.

Sollten die Rechnungslegungsstandards kleineren Unternehmen verschiedene Alternativen bei der Bewertung von Geschäftsvorfällen einräumen, um den Zeitaufwand, den kleinere Unternehmen ansonsten auf die Einhaltung dieser Rechnungslegungsstandards verwenden würden, zu mindern? Wenn diese Alternativen kleineren Unternehmen zur Verfügung stünden, würden kleinere Unternehmen diese nutzen, auch wenn die aus diesen resultierenden Bewertungsergebnisse für sie kurzfristig unvorteilhafter wären? Wieso oder wieso nicht?

Der englischsprachige Online-Fragebogen der SEC ist auf der Website der SEC öffentlich zugänglich

Zum Download der englischsprachigen pdf-Version (78 KB) klicken Sie bitte hier

SEC-Vorsitzender vereidigt

04.08.2005

Christopher Cox ist als Vorsitzender der US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) vereidigt worden.

Zum Lesen der Presseerklärung klicken sie bitte hier.

iGAAP Newsletter zum Thema Unternehmenszusammenschlüsse Phase II

03.08.2005

Der IASB hat wesentliche Änderungen der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen angekündigt, einschließlich des vollständigen Ausweises von Geschäfts- oder Firmenwerten, neuer Regeln zu bedingten Kaufpreiszahlungen und Akquisitionskosten, Geschäftsvorfällen mit Minderheitsaktionären, stufenweisen Erwerbsprozessen, Eventualforderungen und -schulden sowie Restrukturierungsaufwendungen.

Unsere britischen Kollegen haben sich dieser Thematik in einer Sonderausgabe ihres iGAAP Newsletters angenommen, in dem die Vorschläge und ihre Auswirkungen ausführlich dargestellt werden. Zum Download des (englischsprachigen) Newsletters zum Thema Unternehmenszusammenschlüsse klicken sie bitte hier. Auf unserer internationalen Website haben wir auf der UK Landesseiteeinen Unterabschnitt eingefügt, auf dem sie Links zu sämtlichen iGAAP Newslettern und Alerts (Fachnachrichten) finden.

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