Dezember

EU-Interpretationsgremium nicht erforderlich

12.12.2005

In der vergangenen Woche hielt der Europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy vor der Association of Corporate Treasurers in Belgien eine Rede über jüngste Entwicklungen im Finanzdienstleistungs- Binnenmarkt und der Rechnungslegung.

Nachfolgend finden Sie zwei Auszüge aus dieser Rede zu Themen der Rechnungslegung:

Einheitliche Anwendung der IFRS in der EU: Auch wenn CESR, Wirtschaftsprüfer und Abschlussersteller allesamt Verantwortung in diesem Bereich tragen "ist eines absolut klar, nämlich das wir kein EU-Gremium zur Erarbeitung von EU-Interpretationen und Anwendungshinweisen wollen, weder formell noch informell. Dort wo Interpretationen erforderlich sind, ist dies die Aufgabe des verantwortlichen IASB-Gremiums, nämlich die von IFRIC."

Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsvorschriften von Drittstaaten und IFRS: "Dafür zu sorgen, dass die IFRS in der EU funktionieren, gibt uns die Möglichkeit, nach einer noch größeren Trophäe zu greifen: besseren Zugang von Unternehmen aus der EU zu den globalen Kapitalmärkten. Dies sollte die Abschaffung der Pflicht zur Überleitung auf US GAAP für in den USA gelistete Unternehmen einschließen. Die US-Börsenaufsicht SEC hat im April 2003 einem Fahrplan zugestimmt, auf dieses Ziel frühestens bis 2007 und spätestens bis 2009 hinzuarbeiten. Natürlich analysieren wir in der EU auch die Anwendung von Rechnungslegungsvorschriften dritter Staaten, um festzustellen, ob diese als mit den IFRS gleichwertig angesehen werden können. Meiner Ansicht nach wäre es am besten, wenn die EU diesen Prozess zurückstellt und den Status Quo verlängert, als jetzt irgendeine Entscheidung zu treffen. Diese Alternative würde die Gleichwertigkeitsprüfung der EU mit dem US-Fahrplan zur Abschaffung der Überleitungspflicht für ausländische Emittenten in den USA in Einklang bringen. Dies würde bedeuten, dass wir parallel auf diese gemeinsam beschlossenen Ziele hinarbeiten können."

Zum Download von Kommissar McCreevys Rede klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 83 KB).

SEC "Aktuelle Bilanzierungs- und Angabesachverhalte"

11.12.2005

Die Division of Corporation Finance der US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ihre neueste Liste aktueller Bilanzierungs- und Angabethemen per 1. Dezember 2005 veröffentlicht.

Der erste Abschnitt dieser Liste umfasst eine Analyse jüngst veröffentlichter und vorgeschlagener Vorschriften und Interpretationen der SEC. Der zweite Abschnitt enthält Stellungnahmen und Anwendungshinweise des Stabes zu aktuellen Bilanzierungs- und Angabesachverhalten auf der Grundlage einer vom Stab durchgeführten Abschlussanalyse der 15.000 SEC-notierten Unternehmen. Die Liste enthält die folgenden Abschnitte:

I. Aktuelle Regeln, vorgeschlagene Regeln, Interpretationen und sonstige Aktivitäten der SEC

A. Endgültige Vorschriften zur Reform der Emissionsvorschriften

B. Rechtliche Erleichterungen und Hilfe für Opfer des Hurrikans Katrina

C. Arbeitnehmeraktienoptionen

D. Endgültige Regel für IFRS-Erstanwender

E. Endgültige Regeln zur Nutzung der Formblätter S-8, 8-K und Form 20-F durch börsennotierte Mantelfirmen

F. Endgültige Regel zu Verbriefungstransaktionen

G. Endgültige Regel und Konzeptpapier zur Nutzung markierter Daten

H. Beschleunigte Abschlusseinreichung

I. Managementbericht über interne Kontrollen der Rechnungslegung und Prüfung der Angaben in regelmäßigen Berichten gemäß Börsengesetz

J. Management's Discussion and Analysis (MD&A; - vergleichbar dem Lagebericht)

K. Regelvorschläge zu Vollmachtsregelungen

L. Veröffentlichung von Stellungnahmen und Antworten hierauf

M. Jüngste Enforcementtätigkeiten im Bereich MD&A;

N. Jüngste Enforcementtätigkeiten im Bereich der Rechnungslegung

II. Sonstige aktuelle Bilanzierungs- und Angabesachverhalte

A. Angaben zur Ausschüttungspolitik

B. Klassifizierung und Bewertung von Optionsscheinen und eingebetteten Wandlungsrechten

C. Kapitalflussrechnung

D. Öl und Gas

E. Leasing

F. Erlöse

G. Unternehmenszusammenschlüsse

H. Beteiligungen

I. Eventualschulden und Wertberichtigungen

J. Pensionen und Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

K. FIN 46 und Entkonsolidierung

L. Segmentangaben

M. Sachverhalte im Zusammenhang mit SFAS 133 Bilanzierung von derivativen Instrumenten und Sicherungsmaßnahmen

N. Angaben zu Marktrisiken

O. Kreditrisikovorsorge

P. Kredite und sonstige Forderungen

Q. Einschätzung der Wesentlichkeit und die Anwendung von Stichprobenverfahren

R. Unabhängige registrierte Prüfer

III. Sonstige Informationen über die Division of Corporation Finance und andere Büros und Abteilungen der SEC

IFRS-Musterabschluss aus Großbritannien

09.12.2005

Unsere britischen Kollegen haben einen IFRS-Musterabschluss für börsennotierte Konzerne in Großbritannien mit dem Titel iGAAP 2006 Financial Statements for UK Listed Groups herausgegeben, der von der Verlagsgruppe CCH veröffentlicht wurde.

Der Hauptteil dieser Publikation enthält einen Musterabschluss unter Einschluss ausführlicher Kommentare, der die normalerweise unter IFRS geforderten Angaben beispielhaft darstellt. Die Publikation ist so aufgebaut, dass die Beispiele im Musterabschluss direkt den entsprechenden diesbezüglichen Kommentaren von Deloitte gegenübergestellt sind. iGAAP 2006 Financial Statements for UK Listed Groups können Sie bei CCH Online, telefonisch unter +44 (0) 870 777 2906 oder per Email unter customerservice@cch.co.uk bestellen.

China schreibt Berichte über interne Kontrollen für börsennotierte Unternehmen vor

08.12.2005

Die chinesische Börsenaufsicht schreibt an chinesischen Börsen notierten Unternehmen (a) die Durchführung einer Selbsteinschätzung ihrer internen Kontrollen und (b) die Prüfung der internen Kontrollen und Berichterstattung über die vom Unternehmen abgegebenen Selbsteinschätzungsberichte durch einen externen Prüfer vor.

Diese Vorschrift, die für Abschlussprüfungen zum Jahresende 2005 in Kraft tritt, ist mit Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Acts vergleichbar. Zum Download der Vorschrift (in chinesischer Sprache, 169 KB) klicken Sie bitte hier.

Abkommen der USA und Europa zur internationalen Zusammenarbeit

07.12.2005

Im März 2002 haben die USA (vertreten durch die SEC, die Federal Reserve Bank und das Finanzministerium) und die Europäische Union (vertreten durch die Europäische Kommission) ein Dialogprogramm über Finanzmarktaufsicht mit dem Ziel dauerhafter Kooperation und rechtlicher Konvergenz in den Bereichen Corporate Governance und engere Integration der transatlantischen Kapitalmärkte ins Leben gerufen.

Seitdem fand eine Reihe regelmäßiger Treffen auf Regierungschef-, Ministerial- und Stabsebene statt, das letzte am 2. Dezember 2005. Die gemeinsame Erklärung, die im Anschluss an dieses Treffen veröffentlicht wurde (in englischer Sprache, 17 KB) beinhaltet eine Reihe "unmittelbarer Diskussionsthemen", im Zusammenhang mit internationalen Rechnungslegungsstandards und dem IASB, unter anderem:

die Förderung der Konvergenz der Rechnungslegungsstandards;

die Führung und Rechenschaftspflicht internationaler Standardsetter;

die Zusammenarbeit der Wirtschaftsprüferaufsichtsorgane; sowie

die Um- und Durchsetzung von Finanzmarktreformen, einschließlich einer einheitlichen Umsetzung und Anwendung des Finanzdienstleistungs-Aktionsplans der EU.

Unserer Ansicht nach war die Thematik der "Führung und Rechenschaftspflicht internationaler Standardsetter" bisher noch nicht als Gebiet des gemeinsamen Dialogs identifiziert worden, obwohl dies ein ausdrückliches Ziel der Europäischen Kommission war. Auf IAS Plus.com finden Sie ausführliche Hintergrundinformationen zum US/EU-Dialog in englischer Sprache, darunter:

eine Rede von EU-Kommissar McCreevy zur Integration der europäischen Finanzmärkte und zur internationalen Kooperation (2005; 92 KB)

einen Bericht der Teilnehmer am US-EU-Finanzmarkt-Dialog 2004 (19 KB)

eine Aussage von Alexander Schaub, Generaldirektor der Direktion Binnenmarkt der EU-Kommission vor dem Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhaus (2004; 115 KB)

eine Rede von Botschafter Burghardt über die Schaffung eines transatlantischen Wertpapiermarktes: Aufsichtsrechtliche Konvergenz von EU und USA (2002; 28 KB).

November-Ausgabe von Accounting Roundup

07.12.2005

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters November 2005 eingestellt (244 KB).

Dieser Newsletter wird von unseren amerikanischen Kollegen erstellt, fasst die jüngsten Entwicklungen im Bereich von Bilanzierung und Finanzberichterstattung zusammen und gibt Links auf die zugehörigen Webinhalte an. Diese Ausgabe befasst sich mit

Entwicklungen beim FASB - einschließlich endgültiger FSP zur Berechnung der Kapitalrücklage unter SFAS 123(R), Mindesterlösgarantien, der Möglichkeit des Derivatebesitzes durch QSPEs, Wertminderungen von Beteiligungen sowie eines FASB-Projekts zu Pensionen und anderen Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Entwicklungen beim GASB - einschließlich eines Frage- und Antwortpapiers zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Entwicklungen beim AICPA, einschließlich einer Reihe von "Technical Practice Aids" zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und einer Bitte um Stellungnahmen zum Thema "Unabhängigkeit bei Erstellungsaufträgen".

Entwicklungen bei der SEC - einschließlich Änderungen von Vorschriften bezüglich Asset Backed Securities-Transaktionen und eines Frage- und Antwortpapiers zur Reform der Wertpapieremissionsvorschriften.

Entwicklungen beim PCAOB - einschließlich Vorschriften zur Berufsethik und Unabhängigkeit bei steuerberaterischen Dienstleistungen und eines Berichts zur Umsetzung von Prüfungsstandard Nr. 2.

Internationale Entwicklungen - einschließlich IFRIC 7; Diskussionspapier zum Thema Bewertungsgrundlagen, einem Praxisratgeber zu den Standards zu Finanzinstrumenten und einer Zusammenfassung der jüngsten IASB- und IFRIC-Sitzungen.

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

Neue Webseite - nicht auf die IFRIC-Agenda genommene Sachverhalte

07.12.2005

Das Agendakomitee von IFRIC hat die Aufgabe, mögliche Projekte für das Arbeitsprogramm von IFRIC zu sondieren.

Hierbei geht IFRIC normalerweise wie folgt vor:

Das Agendakomitee schlägt vor, einen bestimmten Sachverhalt nicht auf die Agenda von IFRIC zu setzen und empfiehlt eine Formulierung zur öffentlichen Erklärung durch IFRIC.

Dieser Vorschlag wird von IFRIC diskutiert. Stimmt IFRIC zu, wird die vorgeschlagene Erklärung im IFRIC Update veröffentlicht. Sollten Adressaten hiermit nicht einverstanden sein, wird um eine Stellungnahme per Email an IFRIC gebeten.

Auf der nächsten Sitzung beschließt IFRIC formell, den Sachverhalt nicht in die Agenda aufzunehmen, ebenso wie die abschließende Formulierung der entsprechenden Erklärung. Die endgültige Entscheidung und die Erklärung werden im IFRIC Update veröffentlicht.

Auf IAS Plus.com wurde eine neue Seite mit einer umfassenden Übersicht über die von IFRIC nicht in die Agenda aufgenommenen Sachverhalte (geordnet nach einzelnen IFRS) eingerichtet (in englischer Sprache). Auf der Seite sind sämtliche (seit 2002) nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommenen Sachverhalte aufgeführt, ebenso wie das Datum der Entscheidung und deren öffentliche Begründung durch IFRIC. Wir sind sicher, dass die auf dieser neuen Seite enthaltenen Informationen für Ersteller von IFRS-Abschlüssen von Nutzen sein werden. Die Seite wird nach jeder IFRIC-Sitzung entsprechend aktualisiert. Dieser Service wird Ihnen in Kürze auch in deutscher Sprache zur Verfügung stehen.

Forderung nach verstärkter Mitwirkung der EU in den IFRS-Prozess

06.12.2005

Auf dem IFRS-Seminar der FEE am 1. Dezember 2005 in Brüssel sprach Pervenche Berès, Vorsitzende des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments, über die Notwendigkeit einer besseren Mitwirkung der Europäischen Union im IFRS-Prozess.

Nachfolgend ein Auszug:

Die Diskussionen um die Überarbeitung der Satzung des IASB und über die zukünftige Rolle der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) stellen eine ausgezeichnete Möglichkeit zur Stärkung der Stimme und Rolle Europas, zur Verbesserung der Corporate Governance des IASB und zur ausgeglicheneren Gestaltung des IASB-Entscheidungsprozesses dar. Wir sollten diesen Impuls voll nutzen!

Eines der wichtigsten Bedenken des Europäischen Parlaments besteht gegenüber der Art und Weise, in der die EU im IASB präsent und vertreten ist, insbesondere bei den Treuhändern und im Board selbst. Größere Transparenz gegenüber dem Europaparlament, insbesondere dann, wenn es um die von der Kommission in diesem Bereich beabsichtigten Schritte geht, wäre ein klarer Gewinn, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die EU in den Strukturen des IASB angemessen vertreten wird.

Zum Download der Rede von Frau Berès (in englischer Sprache, 21 KB) klicken Sie bitte hier. Wir haben bereits an anderer Stelle die Reden des europäischen Binnenmarktskommissars Charlie McCreevy (in englischer Sprache, 74 KB; vgl. News vom 2. Dezember 2005) und des Direktors des Büros für internationale Angelegenheiten der US-Börsenaufsicht SEC, Ethiopis Tafara (in englischer Sprache, 71 KB; vgl. News vom 3. Dezember 2005), veröffentlicht.

Vorträge auf der SEC-Konferenz der AICPA

06.12.2005

Vom 5. bis 7. Dezember findet in Washington das Jahrestreffen der Berufsorganisation der US-amerikanischen Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) zu aktuellen Themen im Zusammenhang mit der US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) statt, das simultan in drei weitere Städte übertragen wird.

Am ersten Tag der (aufgrund der Tatsache, dass von SEC-Vertretern in diesem Rahmen Hinweise zu wichtigen abschlussrelevanten Themen gegeben werden) bei SEC-gelisteten Unternehmen und deren Prüfern beliebten Veranstaltung hielten elf Vertreter der SEC Vorträge, einschließlich des Vorsitzenden Christopher Cox. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der von den verschiedenen SEC-Referenten angesprochenen, wesentlichen Themen, mit Links zu den von ihnen gehaltenen Vorträgen (alle in englischer Sprache):

Christopher Cox, Vorsitzender der SEC (51 KB) merkte an, dass einer der Vorteile der Nutzung von XBRL (Extensible Business Reporting Language) die automatisierte Anpassung an unterschiedliche Rechnungslegungssysteme sei: "Eines Tages wird uns die Fähigkeit von Investoren und Analysten, Finanzinformationen in jedem von ihnen gewählten Format bereit zu stellen, weit schneller als wir es uns sonst erhofft hätten, ins gelobte Land der Konvergenz der internationalen Rechnungslegung führen."

Scott A. Taub (91 KB), amtierender Chefprüfer, sprach zum "Stand der Finanzberichterstattung".

Edmund W. Bailey (57 KB), leitender beigeordneter Chefprüfer: Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers.

Shan Benedict (65 KB), Rechnungslegungsbeauftragter: SFAS 123(R) zu anteilsbasierter Vergütung.

Jennifer M.Burns (73 KB), Rechnungslegungsbeauftragte: Prüfungssachverhalte

Brian T.Croteau (75 KB), beigeordneter Chefprüfer: Zusammenspiel von SEC und PCAOB.

Julie A. Erhardt (57 KB), stellvertretende Chefprüferin: Themen der internationalen Rechnungslegung.

Mark Northan (70 KB), Rechnungslegungsbeauftragter: Finanzinstrumente.

Brian K. Roberson (56 KB), Rechnungslegungsbeauftragter: Wesentlichkeit.

Pamela R. Schlosser (68 KB), Rechnungslegungsbeauftragte: Erlöserfassung bei Erhalt von Vorauszahlungen durch den Verkäufer sowie Themen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen.

Alison T. Spivey (65 KB), beigeordneter Chefprüfer: Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen.

Carol A. Stacey (60 KB), Chefprüferin, Division of Corporation Finance: wie die Komplexität des gegenwärtigen Systems vollständige, angemessene und gewissenhafte Angaben beeinträchtigt.

Zu den anderen Rednern der Konferenz gehören Vertreter der Division of Corporation Finance der SEC, PCAOB-Boardmitglied Charles D. Niemeier und dessen Chefprüfer Douglas R. Carmichael, Vertreter des FASB einschließlich des Vorsitzenden Robert H. Herz und des Boardmitglieds G. Michael Crooch sowie IASB-Mitglied James J. Leisenring.

Neues Actuarial Standards Board des FRC in Großbritannien

06.12.2005

Der Financial Reporting Council (FRC), die Dachorganisation des UK Accounting Standards Board, hat den Standardsettingprozess im Bereich Versicherungsmathematik sowie die Kontrolle des Berufsstands der Aktuare neu organisiert.

Dies wird von der britischen Regierung unterstützt. Der FRC hat einen "Board for Actuarial Standards" (BAS) ins Leben gerufen, dessen Ziel die Schaffung qualitativ hochwertiger versicherungsmathematischer Standards ist, unabhängig von berufsständischen oder anderen Interessen. Darüber hinaus hat der FRC auch den Kompetenzbereich des Enforcementorgans "Professional Oversight Board for Accountancy" auf die Kontrolle der berufsständischen Vorschriften für Aktuare ausgedehnt, ebenso wie man den Kompetenzbereich des "Accountancy Investigation and Discipline Board" um Fälle von öffentlichem Interesse, in die Versicherungsmathematiker involviert sind, erweitert. Der FRC hat Paul Seymour zum Vorsitzenden des BAS ernannt. Zum Download der Presseerklärung (in englischer Sprache) klicken Sie bitte hier. Der FRC hat seiner Website einen neuen Abschnitt zu berufsständischen Vorschriften für Aktuarehinzugefügt.

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