Nicht auf die IFRIC-Agenda genommene Sachverhalte

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14.12.2005

Auf seiner Sitzung am 1. Dezember 2005 traf IFRIC die vorläufige Entscheidung, fünf Sachverhalte nicht auf die Agenda zu setzen: .

Auf seiner Sitzung am 1. Dezember 2005 traf IFRIC die vorläufige Entscheidung, fünf Sachverhalte nicht auf die Agenda zu setzen:

Ob eine neue, mit flüssigen Mitteln zahlende Gesellschaft als Käufer angesehen werden kann;

'Vorübergehende' gemeinschaftliche Führung;

Leasingverhältnisse über Grund und Boden, bei denen das Eigentum nicht auf den Leasingnehmer übergeht;

IAS 12 Ertragsteuern - Anwendungsbereich;

Kosten der Vertragsakquisition in der Telekommunikationsbranche.

Die Dezemberausgabe des IFRIC Update enthält den Begründungsentwurf zur Ablehnung dieser Sachverhalte. IFRIC plant, diese Sachverhalte im März 2006 weiter zu erörtern. Um Stellungnahmen zu diesen vorläufigen Entscheidungen wird bis 20. Januar 2006 gebeten. Der Newsletter ist auf der IASB-Website erhältlich (gegenwärtig nur im Abonnentenbereich, in ein paar Tagen wird er auch öffentlich zugängig sein). Da die spezielle Webseite zu nicht auf die IFRIC-Agenda genommenen Sachverhalten auf IAS Plus.com (siehe auch unser Newsbeitrag vom 7. Dezember 2005) sich nur mit endgültigen, nicht aber mit vorläufigen IFRIC-Entscheidungen befasst, haben wir diese infolge der Sitzung vom 1. Dezember 2005 nicht aktualisiert. Dieser Service steht ihnen auch auf Deutsch zur Verfügung. Für eine Aufstellung der nicht auf die IFRIC-Agenda genommenen Sachverhalte in deutscher Sprache klicken Sie bitte hier.

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