EU-Interpretationsgremium nicht erforderlich

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12.12.2005

In der vergangenen Woche hielt der Europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy vor der Association of Corporate Treasurers in Belgien eine Rede über jüngste Entwicklungen im Finanzdienstleistungs- Binnenmarkt und der Rechnungslegung.

Nachfolgend finden Sie zwei Auszüge aus dieser Rede zu Themen der Rechnungslegung:

Einheitliche Anwendung der IFRS in der EU: Auch wenn CESR, Wirtschaftsprüfer und Abschlussersteller allesamt Verantwortung in diesem Bereich tragen "ist eines absolut klar, nämlich das wir kein EU-Gremium zur Erarbeitung von EU-Interpretationen und Anwendungshinweisen wollen, weder formell noch informell. Dort wo Interpretationen erforderlich sind, ist dies die Aufgabe des verantwortlichen IASB-Gremiums, nämlich die von IFRIC."

Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsvorschriften von Drittstaaten und IFRS: "Dafür zu sorgen, dass die IFRS in der EU funktionieren, gibt uns die Möglichkeit, nach einer noch größeren Trophäe zu greifen: besseren Zugang von Unternehmen aus der EU zu den globalen Kapitalmärkten. Dies sollte die Abschaffung der Pflicht zur Überleitung auf US GAAP für in den USA gelistete Unternehmen einschließen. Die US-Börsenaufsicht SEC hat im April 2003 einem Fahrplan zugestimmt, auf dieses Ziel frühestens bis 2007 und spätestens bis 2009 hinzuarbeiten. Natürlich analysieren wir in der EU auch die Anwendung von Rechnungslegungsvorschriften dritter Staaten, um festzustellen, ob diese als mit den IFRS gleichwertig angesehen werden können. Meiner Ansicht nach wäre es am besten, wenn die EU diesen Prozess zurückstellt und den Status Quo verlängert, als jetzt irgendeine Entscheidung zu treffen. Diese Alternative würde die Gleichwertigkeitsprüfung der EU mit dem US-Fahrplan zur Abschaffung der Überleitungspflicht für ausländische Emittenten in den USA in Einklang bringen. Dies würde bedeuten, dass wir parallel auf diese gemeinsam beschlossenen Ziele hinarbeiten können."

Zum Download von Kommissar McCreevys Rede klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 83 KB).

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