China schreibt Berichte über interne Kontrollen für börsennotierte Unternehmen vor

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08.12.2005

Die chinesische Börsenaufsicht schreibt an chinesischen Börsen notierten Unternehmen (a) die Durchführung einer Selbsteinschätzung ihrer internen Kontrollen und (b) die Prüfung der internen Kontrollen und Berichterstattung über die vom Unternehmen abgegebenen Selbsteinschätzungsberichte durch einen externen Prüfer vor.

Diese Vorschrift, die für Abschlussprüfungen zum Jahresende 2005 in Kraft tritt, ist mit Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Acts vergleichbar. Zum Download der Vorschrift (in chinesischer Sprache, 169 KB) klicken Sie bitte hier.

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