China schreibt Berichte über interne Kontrollen für börsennotierte Unternehmen vor
08.12.2005
Die chinesische Börsenaufsicht schreibt an chinesischen Börsen notierten Unternehmen (a) die Durchführung einer Selbsteinschätzung ihrer internen Kontrollen und (b) die Prüfung der internen Kontrollen und Berichterstattung über die vom Unternehmen abgegebenen Selbsteinschätzungsberichte durch einen externen Prüfer vor.